Ex-Frau zahlt keinen Unterhalt für Sohn

21. November 2005 Thema abonnieren
 Von 
nogirud
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Ex-Frau zahlt keinen Unterhalt für Sohn

Hallo!

Folgendes Problem (allgemein gehalten):

Herr A. und Frau B. waren 10 Jahre verheiratet. Aus dieser Ehe stammen 2 Kinder. Nach der Scheidung wohnte Frau B ca. 5 KM von Herrn A. weg. Sie musste ausziehen, da sie den Grund für die Scheidung lieferte. Der Sohn (12 Jahre) wohnt beim Vater, die Tochter (5) wohnt bei der Mutter.

Die Mutter lebte von Sozialhilfe und einem 400Euro-Job. Die Kinder sahen beide Elternteile regelmässig und der Vater konnte seine Tochter sogar während der Woche ab und zu holen (zusätzlich zu den 14-tägigen Kinder-WE). Vom Ungang her gibt und gab es nie Probleme, da das Verhältnis an sich auch zwischen den Parteien relativ gut war. Auch bei Streitigkeiten wurden die Kinder rausgehalten.

Der Vater hat keinen all zu großen Verdienst (ca. 1500 €) und hat aus Gutmütigkeit der Mutter gegenüber (und somit auch zum Wohle der Tochter) alle Schulden, die hauptsächlich von Frau B. gemacht wurden, übernommen und zahlt diese immernoch allein ab.

Auch zahlt der Vater seit der Trennung vor 3 Jahren stetig den Unterhalt für seine Tochter. Da er mit all den Ausgaben kein Geld mehr übrig hatte, konnte er auch keinen Unterhalt für sein Frau bezahlen. Wurde alles ausgerechnet vom Sozialamt. Es blieb selbst für den Eigenbedarf nicht genug Geld übrig.

Auf den Unterhalt für den Sohn (den die Frau B. hätte eigentlich zahlen müssen, bzw. das Jugendamt hätte für Unterhaltsvorschuss aufkommen müssen) hat Herr A. verzichtet aus mehreren Gründen:

Hätte er Unterhalt für seinen Sohn bekommen (etwas über 300 Euro), hätte er an seine Frau auch Unterhalt zahlen müssen, da der Unterhalt angerechnet worden wäre.

Dann wollte er nicht, daß seine Ex-Frau nicht noch mehr Ausgaben hat, damit sie auch der Tochter ein wenig bieten kann.

Nach einem Jahr hat Frau B. einen neuen Lebensgefährten gefunden, der aber ein halbes Jahr später ca 260 KM weit weg gezogen ist, um dort die Krankengymnastik-Praxis seiner Eltern zu übernehmen. Sie ist mit ihm mitgezogen und hat die Tochter mitgenommen.

Die beiden sind nun auch verheiratet, haben wieder ein Kind bekommen und sind finanziell nicht grad schlecht dran (grad mal wieder eine neues Auto gekauft für 30000 € und stolz dir Pläne fürs neue Haus präsentiert (mit 6 Zimmern und schönem großen Balkon...).

Herr A. muss nun aber schon fast 2 Jahre 14-tägig 1040 KM am WE zurücklegen, um seine Tochter abzuholen. Zusätzlich zahlt er immernoch zuverlässig seinen Unterhalt. Bei knapp 200 - 250 Euro Benzinkosten (Verschleiß und andere Kosten wie Reparatur mal nicht mit einberechnet) und den jetzt ab Januar 260 € Unterhalt sind wir bei über 500€, die Herr A. nur allein für seine Tochter aufbringen muß.

Die Geldreserven des Herrn A. gehen langsam zur Neige. Das Konto hat ein Limit bei 0 Euro und er musste schon einen Kredit aufnehmen, um das Konto auszugleichen. Leider hat Herr A. aber immernoch mehr Ausgaben als Einnahmen.

Hätte Herr A. nicht schon einige Versicherungen gekündigt und damit ein wenig Geld zum Ausgleich aufs Konto überweisen können, sehe es noch schlechter aus.

Kurzum: Die finanziellen Mittel des Herrn A. neigen sich dem Ende und er weiß nicht mehr weiter. Versicherungen hat er nur das nötigste. Für sich kauft er schon lange nichst mehr. Sport und Hobbys musste er schon canceln. Seit 3 Jahren hat er jetzt nur 2 Pullover aus dem (Wortsperre: Firma) für 5 Euro das Stück eine Hose für 15 Euro gekauft, weil eine andere ihm unter dem Hintern zerriß (was will man auch von einer 3-jahre alten Jeans erwarten, die damals nur 8€ gekostet hat).

Nun hat Herr A. Frau B aufgefordert, für den Sohn Unterhalt zu bezahlen, da sie das noch nie gemacht hat. Auch der Sohn kostet Geld.

Frau B. weigert sich aber strickt, auch nur einen Pfennig zu bezahlen. Sie hat noch nicht mal Benzinkosten, da der 12-jährige sie nur unregelmässig besucht und dann auch noch mit dem Zug fahren muss, da seine Mutter (sorry) schlichtweg zu faul ist, ihren Hintern hier herunter zu bewegen, um ihn zu holen. Dafür bezahlt sie 42 Euro pro WE und Fahrkarte. Also, wenn er regelmässig seine Mutter besuchen würde wären es monatlich 82 Euro. Im Gegensatz zu den über 500€ (250€ allein Benzingeld, vom Streß durch das Fahren mal ganz abgesehen) des Vaters ist das wohl micht der Rede wert, auch wenn man die finanziellen Verhältnisse von Frau B. derzeit anschaut.

Nachdem der Vater schon mit Anwalt gedroht hatte, hat sich Frau B. bereiterklärt, auf den Unterhalt für die Tochter zu verzichten, damit sie nicht den Unterhalt an den Sohn zahlen müsse, der ja wesentlich höher wäre als den, den der Vater an die Tochter bezahlt.

Nun hat der neue Ehemann aber gesagt, es ginge nicht, die Frau würde sich strafbar machen, wenn sie freiwillig auf den unterhalt verzichte. Eine einfach Rückzahlung nach Erhalt des Unterhalts zieht Frau B. aber auch nicht in Betracht.

Vielmehr meinte sie, der Vater solle halt einfach die Tochter nur einmal im Monat holen. Das da die Tochter und Herr A. nicht zugestimmt haben, dürfte klar sein. Denn zwischen Tochter und Vater herrscht ein inniges, liebevolles Verhältnis. Zwischen Mutter und Sohn eher ein "Zwangsumgangsverhältnis").

Der Vater hatte auch versucht, den Umzug der Mutter vor 2 Jahren zu verhindern und/oder das Sorgerecht für die Tochter zu bekommen (Sorgerecht besteht noch für beide Kinder und beide Elternteile), aber die Gerichtsverhandlung war ein Witz.

Der Richter kam herein, sagte:

Ich bin hier nur als Vertretung und möchte keinen Papierkram haben. Ich hoffe man einigt sich schnell, ich habe um 12 Uhr Mittagspause.

Die Stellungnahme des Jugendamtes damals, dass es besser wäre, die Tochter beim Vater zu belassen, wurde abgelehnt, weils ja nur eine Stellungnahme sein. Der Vater hätte eher einen Gutachter für beide Kinder beauftragen müssen, und zwar auf eigene Kosten. Er merkte aber auch an, dass diese Gutachten meist so schwammig wären, dass man diese vor Gericht sowieso nicht nutzen könne...

Es blieb alles beim alten. der Sohn blieb beim Vater, die Tochter musste mit der Mutter damals noch mit 3 Jahren mit der Mutter weg ziehen.

Weiterhin brachte die Mutter den Vorschlag, der Vater solle doch noch mehr arbeiten und sich noch Selbstständig machen, dann würde er mehr Geld verdienen.

Herr A. arbeitet von 7.30 Uhr bis 17.30 Uhr im öffentlichen Dienst als Netzwerker und kann somit, wenn er auch noch seinen Haushalt führen will und seinen Sohn versorgen muss (Hausaufgaben, Probleme etc.) nicht noch mehr arbeiten... zum glück hat er einen relativ sicheren Arbeitsplatz und es wäre wohl nicht gerade klug, diesen aufzugeben und sich in finanzielle Unsicherheit zu begeben.

Ein weiterer Vorschlag der Frau B. war, dass der Vater von Herrn A. doch auf die Miete seines Sohnes verzichten solle.

Dazu ist anzumerken, daß Herr A. für eine 110 qm-Wohnung, die seinem Vater gehört, lediglich 250€ Miete bezahlt. Eine günstigere Wohnung wird er wohl nicht finden. Dazu ist der Vater von Herrn A. Frührentner und hat selbst kaum Geld zum Leben (Nebenjob eigentlich nicht möglich, da er 2 künstliche Kniegelenke hat, eine versteifte Wirbelsäule und durch Lösungsmitteleinwirkung bei seinem früheren Arbeitsplatz noch Hirnschwund. Die Berufsgenossenschaft bezahlt aber nicht viel, und so muss der Vater von Herrn A. von wenig Geld leben).

Alles in allem ist die Frage, ob Herr A. seine Frau zwingen kann, Unterhalt zu bezahlen. Das Jugendamt kann keinen Unterhaltsvorschuss mehr ausgeben, da der Sohn schon 12 Jahre alt ist. Ihm wurde nahe gelegt, sich einen Anwalt zu nehmen.

Leider verfügt Herr A. nicht über Rechtsschutz, was auch rückwirkend nichts mehr bringen würde, so hat er sich sagen lassen. Da die ganzen Unterhaltsansprüche mit der Scheidung zusammen hängen und die schon einige Zeit zurück liegt.

Also würde es wohl auch nichts bringen, jetzt eine Rechtsschutz-Versicherung abzuschließen und 3 Monate zu warten.

Geld für einen Anwalt hat Herr A. leider auch nicht. Prozesskostenhilfe müsste man nachfragen.

Welche Möglichkeiten gibt es, dass Frau B. doch ihren Unterhalt bezahlen muss?

Weiß jemand Rat?

Danke für das Lesen des doch langen Textes!

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Merline
Status:
Student
(2412 Beiträge, 277x hilfreich)

Hallo Norigud,

da bleibt wohl nur der Weg zum Anwalt.....aber die Aussichten auf Erfolg, das auch die Mutter Unterhalt zahlen muß, ist nicht schlecht.

Herr A sollte sich am Gericht einen Beratungsschein holen....wenn er den bekommt, ist auch das Beratungsgespräch beim Anwalt umsonst(bis auf 10€ Eigenbeteiligung).
Und dann halt Prozesskostenhilfe beantragen.

Es ist schon richtig, das Mutter rechtlich nicht auf den Unterhalt verzichten darf.

Aber genausowenig darf Vater rechtlich auf den Unterhalt verzichten ;-)

Vielleicht kommt man mit diesem Argument weiter bei Frau B., bevor alles vor Gericht landet.

Und selbst, wenn sie vorgibt wegen des kleinen Babys nicht arbeiten gehen zu können......dadurch das sie verheiratet ist mit dem Vater.....da sind schon Urteile gefällt worden, wo dann gesagt wurde, die Mutter könne dann ja abends arbeiten, wenn der Vater das Baby aufpassen kann.....und der Selbstbehalt dann sogar auf 0 runtergefahren, da sie ja von dem Vater des Babys, ihrem Mann , unterstützt wird.

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#2
 Von 
rogitec
Status:
Praktikant
(513 Beiträge, 21x hilfreich)

Bei mir wars so, dass sich der ku für sohn (bei ex), und tochter (bei mir) gegenseitig
aufgehoben hat. (gerichtlich festgelegt).
Dadurch aber wieder unterhalt an ex. Steuerrückerstattung von ca30% vom ehegattenunterhalt.
rogitec

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
nogirud
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Da die Ex-Frau von Herrn A. ja wieder verheiratet ist, muss Herr A. auch keinen Unterhalt mehr an sie bezahlen. Von daher gibt es da keine Bedenken. Schon aus der finanziellen Lage des Herrn A. ist ersichtlich, dass er sogar wenn Frau B. noch ledig wäre, er keinen unterhalt zahlen könnte.

Mit Frau B. zu reden hat sich nach mehreren Versuchen als sinnlos herausgestellt. Darum hat Herr A. nun bei der Rechtsantragsstelle des Familiengerichts eine Unterhaltsklage und eine Prozesskostenhilfe für den Sohn (da nicht Herr A. klagen kann, sondern nur er im Namen seines Sohnes) beantragt. Zuvor natürlich eine Beratung.

Mal sehen wie das weiter geht... Falls noch wer Tipps hat, ist Herr A. sehr dankbar.

Was die Fahrtkosten angeht habe ich nun gehört, dass sich Frau B. an denen angemessen beteiligen muss, da sie nur die Beziehung zu ihrem neuen Freund (jetzt Ehemann) als Grund des Wegzugs angegeben hat. Aber das muss auch erst noch geklärt werden.

Sollten Neuigkeiten bekannt werden, werde ich diese hier im Auftrag von Herrn A. hier veröffentlichen.

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