Hallo,
ich werde versuchen mein Anliegen möglichst kurz vorzutragen. Ich bin seit März 2004 geschieden, für meinen damals 13-jährigen Sohn bekam ich das Aufenthaltsbestimmungsrecht schon im Vorfeld zuerkannt. Meine 42-jährige Frau hat bis zu diesem Zeitpunkt nichts unversucht gelassen, finanziell rauszuholen was nur geht. Bis ca. Juli 2003 war sie noch halbtags berufstätig, hat sich dann jedoch kündigen lassen (!) und erstmal ALG bezogen. Mittlerweile war sie bereits zu Ihrem neuen Partner gezogen. Als nun ich von Ihr Kindesunterhalt forderte, hat sie angegeben nicht leistungsfähig zu sein. Im August 2004 hat sie Ihren neuen Partner (67, mit guter Rente) geheiratet, und lebt nun von dessen Geld um sich vor dem Kindesunterhalt zu drücken. Eine eidesstattliche Versicherung hat sie ebenfalls abgegeben und erklärt über keinerlei Geld zu verfügen. Ihre Wertgegenstände (z.B. ihr Auto) hatte sie schon vorher veräussert. Auf der anderen Seite führt sie jedoch ein luxuriöses Leben - BMW-Cabrio, Partner hat eigenes Haus, Tennisclub und 2-3 Urlaube pro Jahr. Mein ehemaliger Anwalt meinte, mehr könne man hier nicht machen. Ist es wirklich nicht möglich, ggf. an das Einkommen (bzw. gute Rente) ihres neuen Ehegatten zu gehen? Es kann doch nicht sein, dass sich meine Ex-Frau erfolgreich vor ihren Verpflichtungen drückt und ein sorgenfreies Leben führt, während ich mit meinem Vollzeitjob nebenbei die Erziehung meines Sohnes regeln muss und obendrein auf jeglichen Kindesunterhalt verzichten darf? Ab Morgen beginnt schon wieder der nächste Skiurlaub !
Für eine Antwort herzlichen Dank !
Ex-Frau zahlt keinen Unterhalt !
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
das hat die Dame wohl clever eingefädelt.
Jedoch: selbst wenn sie keinen Cent hat, ihr Ehemann aber ein gutes Einkommen hat, dann steht ihr ein gewisser Betrag als Taschengeld zu, und familienrechtlich müsste sie dieses Taschengeld (oder einen Teil davon?) für den KU einsetzen.
Wieviel dabei dann rüber kommt und ob der Aufwand , ist eine andere Frage...
Gruß
Danke für die schnelle Antwort !
Na super - und ich schau in die Röhre ? Wollte mir ein weiteres Anwaltshonarar erstmal ersparen. Es kommt also auf das Einkommen bzw. Rente des neuen Gatten an wg. dem Taschengeld ?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
--- editiert vom Admin
eben..........wenn sie nicht krank ist, kann sie auch arbeiten.
Der Anwalt könnte ihre gesteigerte Erwerbsbemühungen zum Zuge bringen(wie schon erwähnt, 30 Bewerbungen pro Monat, je nach Gericht).
Ihr könnte ein fiktives Einkommen angerechnet werden, wenn die Richter das Gefühl haben, das sie sich nicht genügend bewirbt.....
Oder halt ein Taschengeld anrechnen.
Also ich würde in Deinem Fall um jeden Cent kämpfen.....welcher Eurem Kind zusteht.
Hallo Günter,
ich finde es erstmal klasse dass du dich um deinen Jungen kümmerst!!!
Sie unterliegt bis zum 18ten des Jungens einer gesteigerten Erwerbspflicht.
An deiner Stelle würde ich versuchen das nochmals mit einem anderen Anwalt durchzuboxen.
Wenn du Glück hast und an den rechten Richter kommst wird sie zum Unterhalt verdonnert auch wenn sie kein Einkommen hat.
Dann kann sie selbst schauen wo sie das Geld herbekommt, entweder von ihrem jetzigen Mann oder eben durch Arbeit.
Der Anwalt soll sie auch anschreiben dass sie einen Titel beim Jugendamt unterschreiben soll.
Du mußt dem Anwalt oft sagen was er machen soll, sonst macht er nur das notwendigste.
Lass sie nicht so einfach davonkommen!!
Gruss
Randalf
Hallo Leute,
und vielen Dank für Eure aufmunternden Worte !! Es ko*** mich nämlich echt an das "sie" sich so ein schönes Leben macht. Ich schrecke halt nur vor etwaigen weiteren (hohen) Kosten zurück. Hätte ich denn ggf. mit einem (neuen) Anwalt Chancen da durchzukommen ohne hohen Kosten ?? Krank ist sie ganz bestimmt nicht, nur lebt sie nach dem Motto:" Vorher alles rausquetschen was nur geht, aber wenn ich dran bin mit zahlen ist schluss mit lustig". Manchmal denke ich als Frau kann man sich halt alles erlauben ! :-((
Danke nochmals für weitere Tipps ! :-))
--- editiert vom Admin
Hallo Chavah,
wie meinst Du das mit "titulieren lassen" ? Der KU wurde seinerzeit per Vergleich beschlossen (allerdings ohne festgelegten Betrag).
Was müsste ich denn da jetzt machen ??*grübel*
Danke und Gruss Günter !
Ein Vergleich vor Gericht?
Hat gleichen Bestand, wie ein Titel, ist pfändbar.
Wenn auch kein genauer Betrag genannt ist, so wird bestimmt irgendwie ähnliches wie Nach Stufe 1 der Düsseldorfertabelle/ oder der Mindestunterhalt.....zu zahlen.....
Schau mal nach.
Hallo!
Manchmal arbeiten die Jungendämter vor Ort auch konsequent und zügig.
Beantrage dort eine Beistandsschaft.Die ist kostenlos und jederzeit beendbar.
Die rechnen dir aus was euch zusteht - ist auch pfändbar.Und sie vertreten die Interessen des Jungen vor Gericht.
Hallo Doreen,
auch bei einem abgeschlossenen Verfahren ?
--- editiert vom Admin
Der Tip mit dem JA hört sich gut an, ich werde gleich heute Nachmittag mal einen (langen) Brief aufsetzen und alles reinpacken. Mal schauen was die dann so schreiben.
Danke !!
Hallo,
ich muss nochmal den "alten" Beitrag hervorkramen. Habe heute Post vom JA bekommen, dahingehend dass das JA einen Beistand bestellen würde. Alerdings möchten sie noch einen "vollstreckbaren Unterhaltstitel". Der von mir beigefügte Vergleich reicht denen nicht aus - obwohl eindeutig drin steht, dass meine Ex sich verpflichtet ab 01.04.2004 KU zu zahlen. Weiter heisst es, ich müsste nun erst eine Unterhaltsklage beim AG erwirken - ist das wirklich so richtig ??
Und wenn ja - das geht dann doch wohl doch wieder nur mit Anwalt oder ?? *seufz*
Vielen Dank für etwaige Tipps !
Gruss Günter !
--- editiert vom Admin
Hallo Reike,
und danke für Deine Antwort !
Das ist es ja was mich stutzig macht - ich habe den Titel (Vergleich) schliesslich.
Das mit dem Anwalt bezog sich auf eine mögliche (?) Unterhaltsklage !
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
7 Antworten
-
11 Antworten
-
12 Antworten
-
6 Antworten
-
3 Antworten
-
4 Antworten
-
43 Antworten