Ex-Frau zahlt kein Kindesunterhalt

20. Mai 2010 Thema abonnieren
 Von 
Onkel53
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Ex-Frau zahlt kein Kindesunterhalt

Hallo,

vielleicht hat jemand von Euch ja eine Idee was Ich tun kann, folgende Situation...

Wir sind geschieden, haben 2 Kinder (12 und 16 Jahre). Meine Tochter (12) lebt bei ihrer Mutter, und mein Sohn (16) lebt jetzt seit gut 1 Jahr bei mir. Als beide noch bei ihrer Mutter gelebt haben, habe ich immer Unterhalt für beide gezahlt, alles kein Problem.

Seit mein Sohn vor gut einem Jahr zu mir kam, zahle Ich den Unterhalt natürlich nur noch für meine Tochter. Meine Ex-Frau sagt, sie könnte kein Unterhalt zahlen, da Sie kein Geld habe. Sie hat eine 1/2 oder sogar eine 3/4 Stelle und hätte (dadurch das unsere Tochter erst gegen 16 Uhr aus der Schule kommt) meines Erachtens die Möglichkeit mehr zu arbeiten...zusätzlichen 400€ Job ect. Außerdem bekommt sie wohl auch noch Wohngeld und Kindergeld für 1 Kind.

Sie weigert sich jedoch, einen zusätzlichen Job ect anzunehmen weil sie ja dann weniger Zeit für Ihre Hobbys hätte. Außerdem scheint genug Geld da zu sein, um 1 Hund 2 Katzen, und ein paar Kleintiere zu versorgen. Aber Geld um den Unterhalt für unseren Sohn zu zahlen gibt es nicht.

Jetzt sagte mir jemand, dass Ich den Unterhalt den Ich zahle kürzen könnte. Aber da bin ich halt unsicher, darf ich das? um wieviel dürfte ich kürzen? Gibt es das irgendwo schriftlich?
Für eine Beratung beim Anwalt fehlt mir leider das Geld.

Vllt habt ihr ja Erfahrungen oder Ideen...?

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Annaminna
Status:
Praktikant
(899 Beiträge, 402x hilfreich)

Hallo, Deine Frau ist Eurem Sohn gegenüber unterhaltspflichtig , wenn er bei Dir lebt. Im Gegenzug dazu bist Du unterhaltspflichtig für die bei Deiner Exfrau lebenden Tochter. Ich denke, das sich der Unterhalt fast aufheben würde.

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#2
 Von 
Onkel53
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Annaminna,

ja eigentlich schon, aber wie gesagt Sie zahlt einfach nicht und verzichtet auch nicht auf das was ich an Unterhalt zahle. Rein Rechnerich wären wir quitt wenn ich nicht zahlen würde.

Die Frage ist aber, darf Ich einfach die Zahlung einstellen.

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#3
 Von 
mikkian
Status:
Bachelor
(3868 Beiträge, 471x hilfreich)

Hi Onkel 53,

wenn ein Titel existiert, darfst du nicht einstellen. Du darfst auch nicht auf den Unterhalt für den Sohn verzichten, genauso wenig wie deine Frau für die Tochter. Für jedes Kind ist der Unterhalt auf Grundlage des Einkommens des nicht betreuenden Elternteils separat zu berechnen. Aufgrund unterschiedlich hoher Einkommen oder Abzugsmöglichkeiten muss sich auch bei Kids in der gleichen Altersstufe nicht zwingend der gleiche Unterhalt ergeben.

Wenn du auf direktem Weg bei der Mutter nichts erreichst, dann wende dich an das Jugendamt. Dort wird man dich beraten und du kannst auch eine Beistandschaft einrichten. Dann wird das JA die Interessen des Sohnes vertreten.

Grüße

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"Viele Grüße mikkian"

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#4
 Von 
Gazelle1000
Status:
Beginner
(73 Beiträge, 18x hilfreich)

Hallo,
ich kann mich rein rechtlich nur mikkian anschließen würde aber aus rein taktischen Gründen den Unterhalt für Deine Tochter einfach mal nicht überweisen und im Gegenzug ein gemeinsames Gespräch mit dem zuständigen JA vorschlagen um sich gemeinsam für die beiden Kinder über den Unterhalt gütlich zu einigen. Bevor aus irgendeinem Titel vollstreckt wird, bekommt man nochmals eine Chance den Zahlungen nachzukommen!

Du kannst aber auch gleich mal ein Schreiben aufsetzen und die Mutter auffordern zur Ermitllung des Unterhaltsanspruches ihr Einkommen nachzuweisen. In diesem Schreiben sollte die Mutter auch aufgefordert werden den Mindestunterhalt lt. DDT ab dem nächsten 1. zu bezahlen und wenn Sie dies nicht tut mit dem nächsten Schreiben in Zahlungsverzug setzen!!!

Dann kann die Klage eingereicht werden.

Das Problem liegt meist darin, dass Mütter sich einfach nicht der Rolle des Unterhaltzahlers sehen und sich gerne davor drücken freiwillig zu bezahlen.
Das Geld was nicht überwiesen wurde, aber trotzdem auf die Seite legen damit es nachbezahlt werden kann.
Wie sieht es mit dem Sorgerecht aus? Habt ihr das geteilt?
Viele Grüße

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#5
 Von 
mikkian
Status:
Bachelor
(3868 Beiträge, 471x hilfreich)

@ gazelle: Es gibt kein geteiltes Sorgerecht, nur das gemeinsame oder alleinige. Und das Sorgerecht hat mit den Unterhaltsverpflichtungen nichts zu tun.

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"Viele Grüße mikkian"

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#6
 Von 
Onkel53
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

vielen Dank für eure Antworten.

zu euren Fragen, einen Titel gibt es nicht (vielleicht kann mir auch jemand mit wenigen Worten erklären für was der Wichtig wäre). Zum Thema Sorgerecht, wir haben beide das gemeinsame Sorgerecht für die Kinder.

Was mir gerade (wo ich das mit dem Titel lese) noch einfällt, wir sind beide in der Verbraucherinsolvenz und dürfen somit auch keine Schulden machen. Im Prinzip macht Sie z.Zt. ja Schulden, weil sie keinen Unterhalt zahlt. Aber das ist vllt auch wieder eine ganz andere Sache, und hat mit meiner eigentlichen Frage nichts zu tun.

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#7
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Hallo,

ein Titel berechtigt den Inhaber zu einer Pfändung, sollte der Verpflichtete nicht zahlen.

quote:
Im Prinzip macht Sie z.Zt. ja Schulden, weil sie keinen Unterhalt zahlt.


Schulden macht sie erst bei In-Verzug-Setzung. Das ist bisher nicht passiert.

Grüßle


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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

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