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Ex-EU / Hat die Ex vollen Anspruch wenn wir heiraten???

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Ex-EU / Hat die Ex vollen Anspruch wenn wir heiraten???

Mein Partner und ich sind jetzt fast 10 Jahre zusammen. Wir haben ins Auge gefasst dieses Jahr evtl. zu heiraten. Die Ex meines Freundes arbeitet halbtags als Beamtin und er zahlt die Differenz von ihrem Gehalt zu seinem (er auch Beamter! 3/7 4/7 Regelung bei Unterhalt für die EX). Die beiden haben eine Tochter von 11 Jahren für die er selbstverständlich auch Unterhalt nach Düsseldorfer Tabelle zahlt. Wenn wir heiraten, fällt dann evtl. der EU weg für die Ex oder verringert sich evtl.??? Ich arbeite auch halbtags und habe selber zwei Kinder (12 und 14) bekomme also auch KU von meinem Ex. Wird mir (uns) nach Heirat auch ein Unterhalt Schatz zu, so das sich der EU für die Ex verringert??? Wer kennt sich aus???
Danke im voraus :-)


von tini368 am 22.02.2004 18:14
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>Ex-EU / Hat die Ex vollen Anspruch wenn wir heiraten???
Kleiner Druckfehler am Ande des Beitrages:
Steht mir nach Heirat auch ein Unterhalt von meinem Schatz zu, so das sich der EU für die Ex verringert???


von tini368 am 22.02.2004 18:18
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>Ex-EU / Hat die Ex vollen Anspruch wenn wir heiraten???
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von guest123-173 am 23.02.2004 08:22
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>Ex-EU / Hat die Ex vollen Anspruch wenn wir heiraten???
Natürlich muß er noch bezahlen, 11 jähriges Kind und Halbtagstätigkeit gehen in Ordnung nach den Richtlinien der OLGs. Aufstockungsunterhalt ist da natürlich zu bezahlen und wird sich auch durch eure Heirat nicht ändern.


von Saduka am 23.02.2004 09:04
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>Ex-EU / Hat die Ex vollen Anspruch wenn wir heiraten???
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von guest123-173 am 23.02.2004 09:08
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>Ex-EU / Hat die Ex vollen Anspruch wenn wir heiraten???
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von guest123-173 am 23.02.2004 09:11
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>Ex-EU / Hat die Ex vollen Anspruch wenn wir heiraten???
Es ist in den Richtlinien eindeutig festgelegt ab wann eine vollschichtige Erwerbstätigkeit zugemutet werden kann, i.d.R. erst mit 15-16 Jahren des Kindes. Deinem Partner bleibt es natürlich belassen eine Abänderungsklage anzustrengen die aber m.E., unter der oben genannten Premisse, wenig Erfolg verspricht.


von Saduka am 23.02.2004 09:18
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>Ex-EU / Hat die Ex vollen Anspruch wenn wir heiraten???
Das hat mir so richtig noch nicht weitergeholfen. Die Meiungen gehen da ja doch sehr auseinander. Aber um eine Frage zu beantworten: Die Ex ist nicht verheiratet, noch hat sie überhaupt einen Lebenspartner. Die Tocher soll ja auch gar nicht in einen Hort oder ähnliches, damit die Mutter ganztags arbeiten kann, da ich schon der Meinung bin es ist gut für seine Tochter, wenn sie ihre Mama ab 14.OO für sich hat. Die Frage ist ja nur, ob der Unterhalt durch unsere Heirat für die Ex gekürzt werden könnte. Um weitere Antworten wäre ich sehr dankbar. Vielleicht war ja jemand in der selben Situation. Lieben Dank an alle.


von tini368 am 23.02.2004 15:34
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>Ex-EU / Hat die Ex vollen Anspruch wenn wir heiraten???
Nein, durch eure Heirat ändert sich an der Unterhaltsverpflichtung nichts auch nicht der Höhe nach.


von Saduka am 23.02.2004 15:51
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>Ex-EU / Hat die Ex vollen Anspruch wenn wir heiraten???
http://www.mamis-in-not.de/htm/unterhaltd.htm#uvg



von flowiepowie74 am 23.02.2004 15:56
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