Im Clearstream-Verleumdungsprozess hat ein Ex-EADS-Mitarbeiter gestanden, den Namen des französischen Staatschefs Nicolas Sarkozy auf Kontenlisten mit angeblichen Schwarzgeldempfängern gesetzt zu haben. Er gebe zu, im März 2004 eine Excel-Datei mit Sarkozys Namen angelegt zu haben, sagte der Angeklagte Imad Lahoud am Mittwoch vor Gericht in Paris. Die Vorlage habe er damals vom EADS-Vize-Präsidenten Jean-Louis Gergorin erhalten.
In der sogenannten Clearstream-Affäre waren Sarkozy, weitere Politiker und Industriemanager ab Mai 2004 durch gefälschte Kontenlisten in den Verdacht geraten, Schmiergelder aus einem Waffengeschäft erhalten zu haben. Sarkozy sah darin eine Intrige, um ihn auf dem Weg zur Präsidentschaftskandidatur zu stoppen. Vor Gericht steht auch der ehemalige Premierminister Dominique de Villepin, der damals selbst nach dem höchsten Staatsamt strebte und sich mit Sarkozy innerhalb der konservativen Regierungsmehrheit einen heftigen Machtkampf lieferte.
Er sei "auf keinen Fall Urheber dieser Affäre", sagte Lahoud, der seine Aussagen im Laufe der Ermittlungen mehrfach geändert hatte. Vor Gericht hatte er am Mittwoch zunächst gesagt, er habe die Clearstream-Listen "nicht hergestellt". Dann präzisierte er, Gergorin habe ihm eine Vorlage zur Verfügung gestellt, aus der er die Excel-Datei erstellt habe. Dort hinein habe er dann Sarkozys Namen kopiert. Geschehen sei das im Büro des damaligen Chefs des Inlandsgeheimdienstes Renseignements généraux (RG), Yves Bertrand.
Lahoud gab weiter zu, die als Grundlage für die Fälschungen dienenden Kontenlisten des Luxemburger Finanzdienstleisters Clearstream besorgt zu haben. Dies sei zunächst auf Anweisung des französischen Auslandsgeheimdienstes DGSE geschehen; später hätten ihn Gergorin und der für das Verteidigungsministerium arbeitende Geheimdienstgeneral Philippe Rondot angewiesen, weitere Listen zu beschaffen. Der gleichfalls angeklagte Gergorin wies diese Darstellung am Mittwoch zurück. "Alles, was Herr Lahoud sagt, ist falsch, alles ist erfunden", sagte der ehemalige Topmanager des Luftfahrt- und Rüstungskonzerns EADS. Gestanden hat Gergorin, dass er die Listen anonym an einen Richter geschickt hatte, worauf sie in die Medien gelangten.
In dem Verfahren ist der Geheimdienstgeneral Rondot nicht angeklagt, er tritt als Zeuge auf. Er hatte im Auftrag des Verteidigungsministeriums zu den Listen seit Ende 2003 ermittelt. Und er war bei einem Treffen im Januar 2004 zugegen, bei dem Gergorin den damaligen Außenminister Villepin über die Listen informierte. Villepin räumt dies ein, bestreitet aber, etwas mit der Verbreitung oder Fälschung der Dokumente zu tun zu haben. RG-Chef Bertrand, der gleichfalls nicht angeklagt ist, bestreitet Lahouds Darstellung, dass die Listen in seinem Büro gefälscht wurden.
23. September 2009 - 18.26 Uhr
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