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Ex-Außenminister Fischer scheitert mit Klage gegen Bunte - 1/1
AFP vom 19.05.2009   |   1022 Aufrufe   |   Rubrik: Nachrichten - Vor Gericht

Ex-Außenminister Fischer scheitert mit Klage gegen "Bunte"

BGH: Zeitschrift durfte über Villen-Kauf berichten

Der frühere Außenminister Joschka Fischer (Grüne) ist mit seiner Klage gegen die Illustrierte "Bunte" wegen eines Berichts über den Kauf einer Villa in Berlin endgültig gescheitert. Der Bundesgerichsthof (BGH) wies Fischers Klage zurück. In diesem Fall habe das öffentliche Interesse an der Berichterstattung Vorrang gegenüber Fischers Persönlichkeitsrechten, entschied der BGH.

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Der nach Fischers Ausscheiden aus der Fraktion der Grünen im Jahr 2006 veröffentlichte Artikel mit dem Titel "Nobel lässt sich der Professor nieder" zeigte auf einem Foto die von Bäumen und einem Baugerüst halbwegs verdeckte Villa. Zudem stellte er die Frage, wovon Fischer das Anwesen bezahlt habe und verwies darauf, das ein Nachbargrundstück für 1,5 Millionen Euro zum Verkauf stehe. Fischer sah darin eine Verletzung seiner Persönlichkeitsrechte und wollte der "Bunte" diese Äußerungen sowie die weitere Veröffentlichung des Villen-Fotos untersagen.




Laut BGH kann die Veröffentlichung und Verbreitung solch eines Fotos zwar die Privatsphäre und damit das Recht auf Selbstbestimmung beeinträchtigen. Im aktuellen Fall wiege dieser Eingriff aber nicht schwer, da eine genaue Identifizierung der Fischer-Villa anhand des Artikels nicht ohne weiteres möglich gewesen sei.

Der BGH begründete die Klageabweisung überdies mit dem damaligen Informationsinteresse der Bürger am Leben bedeutender Politiker. Es sei von zeitgeschichtlichem Interesse, wie Politiker ihr Leben nach dem Ausscheiden aus dem Amt gestalteten. Dieses Informationsinteresse beziehe sich im konkreten Fall auch auf die Frage, wovon Fischer die Villa bezahlt habe, weil der Artikel geeignet sei, "gesellschafts- und sozialkritische Überlegungen der Leser anzuregen".

19. Mai 2009 - 20.12 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2009



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