Hallo an alle,
ich werde voraussichtlich versetzt. Bei einer früheren Versetzung wurde ich runtergruppiert. Ich möchte mich, sollte es zu einer Versetzung kommen, vertreten lassen, damit ich nicht wieder runtergruppiert werde und eine Tätigkeit zugewiesen bekomme, die unter dem liegt, wofür ich eingestellt wurde. Gibt es eine Möglichkeit, sich vertreten zu lassen, ohne gleich einen Anwalt zu beauftragen? Also, halbwegs friedlich?
Gruß
H.
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"Hildegard"
Evtl. Versetzung - an wen kann ich mich wenden?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Gibt es einen Betriebsrat, dann kann man sich an diesen Wenden.
Ansonsten gibt es nur die Möglichkeit sich durch RAe oder die Gewerkschaft, so man denn Gerwerkschaftsmitglied ist, rechtlich beraten und vertreten zu lassen. Andere Stellen können und dürfen das gar nicht.
Es stellen sich da doch 2 Fragen:
a) wieso und wozu die Versetzung überhaupt und
b) auf eine niedriger zu bewertende Stelle?
Versetzungen erfolgen in aller Regel auf derselben Ebene; wenn also auf eine niedriger bewertete Stelle, dann muss es dafür gewichtige Gründe geben. Und dass die Stelle niedriger bewertet ist, bedeutet noch längst nicht, dass die tatsächliche Eingruppierung zwingend der Stellenbewertung entspricht.
Wenn du also die Versetzung möglicherweise nicht verhindern kannst, dann aber wahrscheinlich doch die Runtergruppierung. Allerdings gibt die Fragestellung dazu nicht viel her.
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Vielen Dank für die Hinweise.
Gruß
H.
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"Hildegard"
Quote:
Wenn du also die Versetzung möglicherweise nicht verhindern kannst, dann aber wahrscheinlich doch die Runtergruppierung
Meiner Meinung nach hast Du durchaus die Möglichkeit, die Versetzung überprüfen zu lassen. Dein Betriebsrat muss darüber informiert sein und ggf. ist der neue Job ja auch gesundheitlich nicht geeignet für Dich. Motivierte Mitarbeiter sind die Basis für eine gute Arbeit. Der/die Richtige für das Richtige das sind doch Leitmaxime eines gut organisierten Betriebs bzw. Unternehmens. Da Du von Gruppierungen sprichst, dürftest Du in einem Unternehmen tätig sein, dass mehr als 10 Mitarbeiter hat.
Solltest Du zwangsweise wechseln müssen, muss natürlich der neue Job auch geeignet für Dich sein. Solltest Du z.B. Verchleiß in den Schultern haben, dürfte eine Überkopfarbeit für Dich schon mal nicht in Frage kommen und Du kannst sicher ein Attest von Deinem Arzt vorlegen. Dein AG kann das nicht ignorieren...
mfg
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@klaus64123
Vielen Dank, das hilft mir sehr gut weiter, glaube ich.
Viele Grüße
H.
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"Hildegard"
Der von klaus64123 gegebenen Rat könnte ein guter Hinweis sein, vielleicht ist er es auch nicht und führt sozusagen direkt zu einem Kündigungsgrund für den AG.
Das Problem ist, dass wir hier alle nicht die Gesamtumstände kennen und nicht wissen, warum die Versetzung überhaupt erfolgen soll oder muss. Wird z.B. eine ganze Betriebsabteilung dicht gemacht, weil beispielsweise demnächt im Ausland produziert ist und die einzige Tätigkeit, die für die AN der Abteilung verbleibt wäre genau eine solche Tätigkeit mit Über-Kopf-Arbeit, dann hätte man sich mit dem Attest evtl. gleich ein Eigentor geschossen.
Ich will damit nur verdeutlichen, dass sich die Fragenstellerin gut überlegen soll, ob sie nicht doch rechtliche Beratung in Anspruch nimmt. Es gibt zu viele Unwägbarkeiten, die über das Forum nicht abgefangen werden können und zudem dürfen.
Vielen Dank.
Ich kann damit eine Strategie aufbauen.
Ich will erst mal abwarten, welche Stelle angeboten wird. Die Firma beschäftigt ca. 80 Mitarbeiter und, außer mir, sind es noch vier oder fünf, die drei und mehr Fremdsprachen beherrschen, was wichtig ist. Ich hatte nur schlechte Erfahrungen und wollte es vermeiden, diese zu wiederholen. Ich will besser vorbereitet sein. Den Gang zum Anwalt schliesse ich nicht aus, aber eben, wenn es nicht anders geht.
Gruß und Dank an alle
H.
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"Hildegard"
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