Wir haben folgendes Problem.
Anfang des Jahre mussten wir unseren vollen Urlaub angeben der dann auch so genehmigt wurde. Daraus ergab sich das Urlaub auch gebucht wurde. Jetzt erfuhren wir das es eine neue Ausschreibung gäbe und wir im Juni die Kündigungen zum 31.7. bekämen falls der Vertrag nicht verlängert wird. Das der neue Arbeitgebe uns dann übernimmt ist wahrscheinlich, möchte auch der Auftraggeber so haben.
Nun ist es aber so das der Urlaubsanspruch von 17 Tagen auf den alten Arbeitgeber fällt . Urlaub gebucht haben fast alle erst in der zweiten Jahreshäflte.
Wie uns auch gesagt wurde müsse der neue AG den Vertrag bis zu einem Jahr so übernehmen. Gilt das auch für den schon gewährten aber nicht genommenen Urlaub ?
Ich weiß das der neue AG den Urlaub nicht übernehmen muss und erst nach einem halben Jahr Urlaub gewähren kann. Wäre bei 8 Mitarbeitern aber kaum realisierbar.
Eventuelle Arbeitgeberwechsel / Urlaubsanspruch
5. März 2017
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Frage vom 5. März 2017 | 21:18
Von
Status: Frischling (20 Beiträge, 5x hilfreich)
Eventuelle Arbeitgeberwechsel / Urlaubsanspruch
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#1
Antwort vom 6. März 2017 | 08:46
Von
Status: Weiser (17470 Beiträge, 6501x hilfreich)
Wenn ein neuer AG den Laden übernimmt, dann mit allen Rechten und Pflichten. Also diesbezüglich: keine Sorgen.
#2
Antwort vom 6. März 2017 | 21:55
Von
Status: Weiser (17802 Beiträge, 8072x hilfreich)
Kurz gesagt: Ihr aktueller AG zahlt auch den Urlaub. Und er zahlt auch für alle anderen vergangen Urlaube. BEi weiteren Fragen: Gerne im Forum.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 6. März 2017 | 22:01
Von
Status: Weiser (17802 Beiträge, 8072x hilfreich)
ZitatWir haben folgendes Problem.... :
Ich weiß das der neue AG den Urlaub nicht übernehmen muss und erst nach einem halben Jahr Urlaub gewähren kann. Wäre bei 8 Mitarbeitern aber kaum realisierbar.
Und jetzt macht er die halt. Wo genau ist das Problem
Und jetzt?
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