Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
340723
zufriedene Nutzer
Sie sind hier:  www.123recht.net » Nachrichten » Gesetzgebung » 
Evangelische Kirche uneins bei Gentests an Embryonen

Evangelische Kirche uneins bei Gentests an Embryonen

AFP VOM 15.2.2011 | Nachrichten - Allgemein | 1624 Aufrufe
Mehr zum Thema:

Präimplantationsdiagnostik

Prinzipielles Ja zum Verbot - Mit Verweis auf mögliche Ausnahmen

Die Spitze der evangelischen Kirchen ist in der Debatte um die umstrittene Präimplantationsdiagnostik (PID) weiter gespalten. In einer am Dienstag veröffentlichten Erklärung sprach sich der Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) zwar einmütig dafür aus, die Untersuchungen an im Reagenzglas gezeugten Embryonen nicht gesetzlich zuzulassen. Es sei allerdings zu bedenken, ob eine Zulassung der PID mit dem Ziel verantwortbar sei, lebensfähige Embryonen zu identifizieren, heißt es in der Erklärung.

Eine mit einer Zulassung der PID bei bestimmten Krankheitsbildern zwingend gegebene "Selektion zwischen lebenswertem und nichtlebenswertem Leben" sei mit dem christlichen Menschenbild nicht vereinbar, erklärte die EKD. Die Unterscheidung von behinderten oder nicht behinderten Embryonen mittels PID wies der Rat zurück.

Das Gremium sei sich allerdings bewusst, "dass auch die Nichtzulassung der PID anderen Menschen nicht oder kaum Erträgliches zumuten kann", hieß es in der Erklärung weiter. Nach Ansicht einiger Ratsmitglieder ist aber zu bedenken, ob eine Zulassung mit dem Ziel verantwortbar ist, lebensfähige Embryonen zu identifizieren. "Liegt bei Eltern eine solche genetische Veranlagung vor, dass mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit der Embryo schon während der Schwangerschaft lebensunfähig ist, könnte die Möglichkeit eingeräumt werden, die PID zuzulassen", hieß es weiter. Andere Ratsmitglieder lehnten aber auch diese Ausnahme ab.

Der FDP-Bundestagsabgeordnete Patrick Meinhardt begrüßte die Erklärung des EKD-Rats. Er fühle sich durch die Erklärung weiterhin ermutigt, für eine äußerst eng begrenzte Zulassung der PID einzutreten, erklärte Meinhardt in Berlin.

Die Methode galt in Deutschland bislang als strafbar, weil sie im Embryonenschutzgesetz von 1990 nicht erwähnt wurde. In einem Urteil vom Juli 2010 erlaubte der Bundesgerichtshof jedoch eine Auswahl künstlich befruchteter Eizellen bei Paaren mit einer Veranlagung zu schweren Erbschäden. Der Bundestag soll im Frühsommer ein Gesetz verabschieden, um die rechtliche Unklarheit zu beseitigen. Ähnlich wie bei der Stammzellforschung sollen die Abgeordneten auch bei der PID nach ihrem Gewissen entscheiden.

15.02.2011 - 17:01 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2010

123recht.net ist Rechtspartner von:

340723
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

97916
beantwortete Fragen
10
Anwälte jetzt
online
Rechtsanwalt
Tim Staupendahl
Erfurt
Wettbewerbsrecht, Urheberrecht, Internet und Computerrecht, Medienrecht, Fachanwalt Gewerblicher Rechtsschutz
Quickie!
Ihre Meinung zählt.
Eine 50-Stunden-Woche ist bei Niedriglöhnern wie in den Chefetagen keine Seltenheit. Kennt Ihr das? Wie viele Stunden arbeitet Ihr ca. pro Woche?