Euroweb und die Düsseldorfer Gerichte

Mehr zum Thema: Vertragsrecht, Euroweb, Betrug, Gericht, Endabrechnung, Düsseldorf
2,8 von 5 Sterne
Bewerten mit: 5 Sterne 4 Sterne 3 Sterne 2 Sterne 1 Stern
5

Eine Zusammenfassung der derzeitigen Rechtslage

Am 07.06.2011 hat Euroweb einen Prozess vor dem Amtsgericht Düsseldorf (Az. 33 C 6727/10) mit der Begründung verloren, dass Euroweb seiner Darlegungslast bezüglich der Endabrechnung nicht gerecht wurde. Euroweb trug lediglich pauschal und ohne Offenlegung der Vertragskalkulation nicht näher erläuterte Beträge vor, was von dem Gericht als nicht schlüssig abgelehnt wurde. Zugesprochen wurde Euroweb jedoch der Anspruch nach § 649 Satz 3 BGB, d.h. ein Betrag in Höhe von 5% der Restvertragssumme.

Mehrere Hinweisbeschlüsse des OLG Düsseldorf in den Verfahren I-5 U 34/11 sowie I-23 U 146/10 u.a. veranlassen Euroweb, Druck gegen kündigende Vertragspartner aufzubauen. In der Tat meint das OLG Düsseldorf im Verfahren I-5 U 34/11, Euroweb hätte die Endabrechnung schlüssig dargelegt. Euroweb verschweigt jedoch, dass es in diesem Verfahren den voraussichtlichen „Projektablauf“ und die jeweils entstandenen Kosten aufgeschlüsselt hat. Dies konnte außergerichtlich noch in keiner der vorliegenden Abrechnungen festgestellt werden.

Jedenfalls hat aber das OLG Düsseldorf in beiden Verfahren (und das verschweigt Euroweb) erhebliche Zweifel an den Abrechnungen dargelegt: So geht das Gericht davon aus, dass der Vortrag von Euroweb im Hinblick darauf, dass ausschließlich festangestellte Mitarbeiter beschäftigt seien, nicht nachvollziehbar sei.

Noch strenger sieht es das Gericht in den Verfahren I-23 U 146/10 u.a. : So bestünden „… Zweifel an der Schlüssigkeit des Vortrags zu den erbrachten und nicht erbrachten Leistungen, weil der Widerspruch zu ihrem abweichenden früheren Vortrag und die damit verbundenen Zweifel an der Richtigkeit ihres neuen Vortrags nicht ausgeräumt sind.“ Offensichtlich hat sich Euroweb dadurch ein Eigentor geschossen, indem der Vortrag wohl auf die jeweiligen Verfahren „angepasst“ wurde. Dies lässt das OLG Düsseldorf derzeit jedoch misstrauisch machen und sieht die Darlegungslast von Euroweb als nicht gewahrt an.

Euroweb droht jedoch weiterhin das gerichtliche Verfahren an, selbst wenn von den kündigenden Vertragspartnern angemessene Vergleichsangebote vorgebracht werden. Was sich Euroweb davon erhofft ist nicht nachvollziehbar; mehr als 5% der Restvertragssumme entsprechend dem Anspruch aus § 649 Satz 3 BGB wird Euroweb wahrscheinlich so oder so nicht bekommen. Aber nicht nur dieses Verhalten erstaunt: Mittlerweile sind mehrere strafrechtliche Verfahren wegen Betruges anhängig. Es bleibt daher abzuwarten, wie sich diese Sachverhalte in Zukunft entwickeln werden.

Das könnte Sie auch interessieren
Vertragsrecht Webstyle GmbH verliert, Euroweb GmbH gewinnt