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Euroweb Internet-System-Vertrag vorzeitig beenden

Von Rechtsanwalt Daniel Baumgärtner
8.2.2012 | Ratgeber - Vertragsrecht | 350 Aufrufe
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BGH, Euroweb, Mindestvertragslaufzeit

BGH bejaht Kündigungsmöglichkeit nach § 649 BGB trotz Mindestvertragslaufzeit

Der BGH (Az. : III ZR 79/09 und Az. : VII ZR 133/10) hat entschieden, Euroweb „Internet-System-Verträge“ sind vorzeitig kündbar.

So können auch Gewerbetreibende einen mit der Firma Euroweb Internet GmbH geschlossenen sogenannten „Internet-System-Vertrag“ vorzeitig beenden. Ein solcher Vertrag stellt sich als Werkvertrag nach BGB dar und somit finden die Vorschriften der §§ 631 ff. BGB Anwendung.

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Daniel Baumgärtner
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Strafrecht, Vertragsrecht, allgemein, Internet und Computerrecht, Mietrecht, Urheberrecht
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Der Grund liegt in der Anwendbarkeit für die Möglichkeit einer Kündigung ergibt sich sodann aus dem § 649 Satz 1 BGB. So kann nach dieser Vorschrift der Besteller bis zur Vollendung des Werkes kündigen.

In der Entscheidung des BGH vom 27. Januar 2011 (Az. : VIII ZR 133/10) heisst es dazu:

„Der Besteller darf einen Werkvertrag, mit dem sich der Unternehmer für eine Mindestvertragslaufzeit von 36 Monaten zur Bereitstellung, Gestaltung und Betreuung einer Internetpräsenz verpflichtet hat, jederzeit gemäß § 649 Satz 1 BGB kündigen.“

Viele Gewerbetreibende übersehen die lange Laufzeit und unterschätzen dadurch auch die erheblichen Gesamtkosten eines solchen Internetsystemvertrages.

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