Euroweb Internet-System-Vereinbarung kündigen?

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So lösen Sie sich am besten von solchen Internet System Verträgen

„Internet-System-Vereinbarungen" wie sie die Euroweb Deutschland GmbH anbietet sind aus rechtlicher Sicht sog. "Werkverträge". Wenn Sie sich von einem solchen Vertrag lösen möchten, gilt regelmäßig: Die Vereinbarung nicht einfach frei kündigen!

Achtung: Die Vereinbarung nicht einfach frei kündigen !

Dann „kündigen" Sie den Vertrag nicht einfach, sondern lassen sich fachanwaltlich beraten. Eine „Internet-System-Vereinbarung" ist als Werkvertrag zwar sofort kündbar, auch wenn vertraglich eine längere Laufzeit vereinbart wurde, doch dann steht Euroweb hinsichtlich der restlichen Laufzeit im Zweifel ein hoher Ausgleichsanspruch zu.

Lars Jaeschke
Partner
seit 2010
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Gewerblicher Rechtsschutz
Neuenweg 19 B (Rau-Haus)
35390 Gießen
Tel: 0641 68681160
Web: http://www.ipjaeschke.de
E-Mail:
Markenrecht, Medienrecht, Urheberrecht, Wettbewerbsrecht

Mit anderen Worten: Sie bekommen gar nichts mehr, müssten aber ggf. dennoch je nach konkretem Einzelfall viele tausend Euro an Euroweb zahlen.

Schaffen Sie daher rechtliche Augenhöhe mit Euroweb und nehmen Sie die Unterstützung eines versierten Fachanwalts in Anspruch der sich mit den Euroweb Internet-System-Vereinbarungen auskennt.

Es gibt regelmäßig eine Reihe von Anknüpfungspunkten sich ohne freie Kündigung gemäß § 649 BGB mit fachanwaltlicher Hilfe von den Euroweb Internet-System-Vereinbarungen zu lösen. Wenn Sie schon eine freie Kündigung ausgesprochen haben, gilt es den möglichen Schaden zu begrenzen.

Weitere Informationen finden Sie hier Euroweb Internet-System-Vereinbarung kündigen ? So sollten Sie vorgehen

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