Euroweb Internet GmbH gewinnt vor dem OLG Düsseldorf
Mehr zum Thema: Wirtschaftsrecht, Euroweb, Endabrechnung, freie, Kündigung, BergerEndabrechnung der Euroweb Internet GmbH ist schlüssig
Die freie Kündigung gemäß § 649 Satz 1 BGB von Internet-System-Verträgen der Euroweb Internet GmbH bleibt weiterhin keine Wunderwaffe, um von den Verträgen mit Euroweb ohne weitere Kosten loszukommen. Das OLG Düsseldorf hat in seinem ganz aktuellen Urteil vom 27.09.2012 (Az. I-5 U 36/12) entschieden, dass die Endabrechnung der Euroweb Internet GmbH keinen Grund zur Beanstandung gibt.
Gegen dieses Urteil hat das Gericht die Revision zugelassen, die hoffentlich genutzt wird und Berichtigung beim BGH verschafft.
Bis dahin bleibt es jedoch dabei, dass nun eine obergerichtliche Bestätigung der Endabrechnungen von Euroweb vorliegt, die bereits in einigen Schriftsätzen der Anwälte von Berger Law umfassend genutzt wurde.
In dem Urteil selbst wurde nun von Euroweb zugegeben, dass zumindest teilweise Kosten erspart werden, nämlich Hostingkosten (durch einen Drittanbieter in Bulgarien) und die Erstellung des Unternehmensvideos. Die Beträge sind jedoch überschaubar. Darüber hinaus wurde praktischerweise ein pauschaler Betrag für beschäftigte freie Mitarbeiter als erspart anerkannt.
Damit hat auch dieses Argument seinen Nutzen weitestgehend verloren. Hoffnung bleibt jedoch ein wenig. So hat ein anderer Senat des OLG Düsseldorf erhebliche Bedenken geäußert, was die Nachvollziehbarkeit der Endabrechnung angeht (vgl. Beschluss des OLG Düsseldorf vom 12.07.2012, Az. I-23 U 171/11). Das Risiko eines Rechtsstreit mit der Hoffnung, mit seinem Verfahren an den "richtigen" Senat des OLG Düsseldorf zu gelangen, sollte jedoch niemand eingehen.
Vor einer vorzeitigen Kündigung sollte daher ggf. durch anwaltliche Unterstützung eine vorzeitige Vertragsauflösung gegen einen Aufhebungsbetrag mit Euroweb verhandelt werden. Nichtsdestotrotz bleibt die freie Kündigung weiterhin die einzige Möglichkeit die Verträge aufzulösen und dafür zu sorgen, dass die monatlichen Zahlungsverpflichtungen enden. Was dies nun in Zukunft für den Endabrechnungsanspruch bringen wird bleibt abzuwarten.