Euroweb Internet GmbH gewinnt vor dem OLG Düsseldorf

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Endabrechnung der Euroweb Internet GmbH ist schlüssig

Die freie Kündigung gemäß § 649 Satz 1 BGB von Internet-System-Verträgen der Euroweb Internet GmbH bleibt weiterhin keine Wunderwaffe, um von den Verträgen mit Euroweb ohne weitere Kosten loszukommen. Das OLG Düsseldorf hat in seinem ganz aktuellen Urteil vom 27.09.2012 (Az. I-5 U 36/12) entschieden, dass die Endabrechnung der Euroweb Internet GmbH keinen Grund zur Beanstandung gibt.

Gegen dieses Urteil hat das Gericht die Revision zugelassen, die hoffentlich genutzt wird und Berichtigung beim BGH verschafft.

Bis dahin bleibt es jedoch dabei, dass nun eine obergerichtliche Bestätigung der Endabrechnungen von Euroweb vorliegt, die bereits in einigen Schriftsätzen der Anwälte von Berger Law umfassend genutzt wurde.

In dem Urteil selbst wurde nun von Euroweb zugegeben, dass zumindest teilweise Kosten erspart werden, nämlich Hostingkosten (durch einen Drittanbieter in Bulgarien) und die Erstellung des Unternehmensvideos. Die Beträge sind jedoch überschaubar. Darüber hinaus wurde praktischerweise ein pauschaler Betrag für beschäftigte freie Mitarbeiter als erspart anerkannt.

Damit hat auch dieses Argument seinen Nutzen weitestgehend verloren. Hoffnung bleibt jedoch ein wenig. So hat ein anderer Senat des OLG Düsseldorf erhebliche Bedenken geäußert, was die Nachvollziehbarkeit der Endabrechnung angeht (vgl. Beschluss des OLG Düsseldorf vom 12.07.2012, Az. I-23 U 171/11). Das Risiko eines Rechtsstreit mit der Hoffnung, mit seinem Verfahren an den "richtigen" Senat des OLG Düsseldorf zu gelangen, sollte jedoch niemand eingehen.

Vor einer vorzeitigen Kündigung sollte daher ggf. durch anwaltliche Unterstützung eine vorzeitige Vertragsauflösung gegen einen Aufhebungsbetrag mit Euroweb verhandelt werden. Nichtsdestotrotz bleibt die freie Kündigung weiterhin die einzige Möglichkeit die Verträge aufzulösen und dafür zu sorgen, dass die monatlichen Zahlungsverpflichtungen enden. Was dies nun in Zukunft für den Endabrechnungsanspruch bringen wird bleibt abzuwarten.

Leserkommentare
von JR Fastix am 16.10.2012 15:27:54# 1
RA Otterbach hat stark formuliert! Für mich als Laien und wohl für alle Kunden stellt sich jetzt die Frage, mit welcher Taktik wir der Firma weiter auf den Leib rücken können, wenn die Kündigungsmöglichkeit nach Werkvertragsrecht nicht mehr zieht. Ich persönlich finde das schade und kann die Entscheidung der Düsseldorfer Richter am OLG auch nicht nachvollziehen, nachdem mehr als ein Jahr kostenlose Kündigungen möglich waren und sich das Gesetz nicht geändert hat, sollen die Kunden jetzt mehr als 7000 Euro zahlen und dass für keine Leistungen - vollkommen unverständlich wie wohl nicht nur ich finde. Wird der BGH ein neues Bollwerk erfinden? RA Otterbach schlägt in seinem Ratgeberartikel zudem vor, man solle mit anwaltlicher Hilfe sein Heil in einer vorzeitigen Auflösung per Vertrag suchen. Konkret, wieviel würde das einen Referenzgetäuschten kosten bei mehr als 7000 Euro, die Euroweb fordert. Gibt es schon Erfahrungswerte? Ganz aktuell hat die Kanzlei Berger Law LLP auf ihrer Homepage http://www.berger-law.de/aktuelles/Urteil-OLG-Duesseldorf-Endabrechnung-von-Euroweb.ef0d5.php dazu eine Pressemeldung veröffentlicht. Mir scheint es so, als wollen die sich gar nicht mehr vergleichen und haben nun Sturmwasser auf Kante gesezt. Also ehrlich, ich als Laie bin ratlos
    
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