Euroweb Internet GmbH Erneut kein Glück vor dem Landgericht Düsseldorf

Mehr zum Thema: Wettbewerbsrecht, Euroweb Internet GmbH, Kündigung, Vergütungsansprüche, Internetagentur-Ranking, Bilanz, Umsatz
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Keine Aufnahme in das Internetagentur-Ranking 2011

Die Euroweb Internet GmbH beantragte die Aufnahme in das Internetagentur-Ranking 2011. Die zuständigen Verlage glaubten nicht so recht an den von Euroweb vorgelegten Gesamtumsatz in Höhe von über 30 Millionen Euro und wollten nähere Angaben. Hintergrund waren u.a. falsche Angaben im Jahr 2009. Hier stimmten die Angaben der Euroweb Internet GmbH auf dem Anmeldezettel mit denen der Bilanz nicht überein. Den Nachtrag der geforderten Angaben konnte oder wollte Euroweb jedoch nicht durchführen und strengte ein einstweiliges Verfügungsverfahren vor dem Landgericht Düsseldorf an (Az. 34 O 149/11).

Der Antrag von Euroweb wurde jedoch abgewiesen. Zum einen sah das Gericht den Anwendungsbereich des UWG nicht eröffnet, zum anderen lag seitens der Verlage keine unlautere Handlung gegenüber Euroweb vor. Zudem konnte Euroweb seine für die Anmeldung geforderten Umsätze nicht glaubhaft machen. Bereits früher hat Euroweb Umsätze angemeldet, die für das Ranking nicht vorgesehen waren und nicht wie gefordert die Umsätze differenziert.

Dies lässt vermuten, dass Euroweb weiterhin keinen allzu genauen Einblick in finanzielle Dinge zulässt. Für Unternehmer, die ihre Internet-System-Verträge gekündigt haben bzw. kündigen wollen, könnte sich dieser Umstand jedoch als vorteilhaft erweisen, da die Euroweb Internet GmbH nach einer zulässigen freien Kündigung ihre weitergehenden Vergütungsansprüche nur nach Vorlage entsprechender konkreter Unterlagen geltend machen kann.