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Europäischer Gerichtshof stärkt Rechte der Flugpassagiere - 1/1
AFP vom 09.07.2009   |   2921 Aufrufe   |   Rubrik: Nachrichten - Europarecht

Europäischer Gerichtshof stärkt Rechte der Flugpassagiere

Im Streitfall Klagerecht am Abflugort

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat es Flugpassagieren erleichtert, nach der Annullierung eines Fluges ihre Rechte geltend zu machen. Sie könnten dann am Ort des Abflugs oder der Landung klagen, urteilte der EuGH am Donnerstag in Luxemburg. Der Verkehrsclub Deutschland (VCD) begrüßte das Urteil.

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Nach europäischem Recht haben Flugpassagiere je nach Entfernung Anspruch auf eine Ausgleichszahlung zwischen 250 und 600 Euro, wenn ihr Flug kurzfristig gestrichen wird. Der Kläger hatte bei der lettischen Fluggesellschaft Air Baltic einen Flug von München nach Vilnius gebucht. Eine halbe Stunde vor dem Start wurden die Passagiere informiert, der Flug falle aus. Der Kläger konnte dann später ebenfalls mit Air Baltic über Kopenhagen nach Vilnius fliegen. Vor dem für den Münchner Flughafen zuständigen Amtsgericht Erding forderte er eine Ausgleichszahlung von 250 Euro. Air Baltic meinte, er müsse am Sitz der Fluggesellschaft in Riga klagen.




Doch der EuGH schlug sich nun auf die Seite der Fluggäste: Im Streit um Dienstleistungen sehe das europäische Recht ein Klagerecht der Verbraucher an dem Ort vor, der die engste Verbindung zu der Dienstleistung habe. Das sei bei Flügen nicht der Sitz der Fluggesellschaft, an dem der Flug nur logistisch organisiert werde. Aus Sicht der Fluggäste seien die wesentlichen Orte die Flughäfen. Deshalb könnten die Fluggäste wählen, ob sie am Abflugs- oder am Ankunftsort klagen wollen.

Die beim Verkehrsclub Deutschland (VCD) angesiedelte Schlichtungsstelle Mobilität begrüßte das Urteil als Stärkung der Fluggastrechte. "Bisher gab es bei den Passagieren eine erhebliche Unsicherheit, wo Ausgleichszahlungen eingeklagt werden können", erklärte die juristische Leiterin der Schlichtungsstelle, Birgit Zandke-Schaffhäuser, in Berlin. Rund ein Fünftel aller eingehenden Beschwerden beim Flugverkehr bezögen sich auf die Ausgleichzahlungen bei Annullierung. "Künftig wird es nun den Fluggästen leichter fallen, an das ihnen zustehende Geld zu kommen."

9. Juli 2009 - 17.05 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2009



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