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Europarichter verhandeln über Milliarden-Beihilfe an WestLB

AFP VOM 7.6.2001 | Nachrichten - Aktuelle Prozesse | 3259 Aufrufe
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Westlb, Beihilfe, Kommission

Vor dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg hat die Verhandlung über mögliche Milliarden-Beihilfen an die Westdeutsche Landesbank (WestLB) begonnen. Kläger ist die EU-Kommission. Sie hatte 1999 entschieden, dass die WestLB dem Land Nordrhein-Westfalen Zinsvergünstigungen in Höhe von 808 Millionen Euro (1,58 Milliarden Mark) zurückzahlen muss.

Im Jahr 1992 war die nordrhein-westfälische Wohnungsbauförderungsanstalt (Wfa) für 5,9 Milliarden Mark an die Bank übertragen worden. Für die Bezahlung in mehreren Raten bis 1998 musste die WestLB nur einen Zinssatz von 0,6 Prozent bezahlen. Nach Einschätzung der Kommission wäre zumindest für einen Teilbetrag von 2,5 Milliarden Mark ein marktgerechter Zins von 9,3 Prozent fällig gewesen. (AZ: C-209/00)

Mit ihrer Entscheidung vom 8. Juli 1999 wertete die Kommission den niedrigen Zins als unzulässige Beihilfe. Nachdem sich Brüssel mit den Beteiligten in Deutschland nicht auf einen Kompromiss einigen konnte, will die Kommission mit ihrer Klage festgestellt wissen, dass Nordrhein-Westfalen die Beihilfe "zurückfordern" muss. Mit einem Urteil wird im kommenden Frühjahr gerechnet.

© AFP Agence France-Presse GmbH 2001


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