Europarichter billigen EU-Biopatentrichtlinie
AFP VOM 9.10.2001 | Nachrichten - International | 2688 Aufrufe Mehr zum Thema:Biopatentrichtlinie, Klon, Klonen, Stammzelle
- Klage der Niederlande gegen Patente auf Leben abgewiesen
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hat die europäische Biopatentrichtlinie und damit auch Patente auf Leben gebilligt. Grundrechte und Menschenwürde seien in der Richtlinie ausreichend geschützt, heißt es in dem Urteil. Damit wiesen die Europarichter eine Klage der Niederlande ab, die Patente auf Leben grundsätzlich ablehnen. (AZ: C-377/98)
Mit der Richtlinie von 1998 wollten Rat und Parlament der Europäischen Union (EU) das Biopatentrecht zusammenfassen und europaweit vereinheitlichen. Dies sei notwendig gewesen, um "das reibungslose Funktionieren des Binnenmarkts in diesem Bereich" zu gewährleisten, urteilten nun die Luxemburger Richter.
Insbesondere sei nach der Richtlinie "der menschliche Körper in den einzelnen Phasen seiner Entstehung und Entwicklung" nicht patentierbar, heißt es in dem Urteil. Ausgeschlossen seien zudem Verfahren zum Klonen von Menschen, Verfahren zur Veränderung der Erbinformationen der menschlichen Keimbahn sowie die kommerzielle Nutzung menschlicher Embryonen. Nach der Richtlinie kann dagegen ein "isolierter Bestandteil des menschlichen Körpers" eine patentierbare Erfindung sein. Vom Wortlaut her könnte dies auch die Züchtung menschlicher Organe aus so genannten Stammzellen umfassen.
Ohne Erfolg hatten sich die nur von Italien und Norwegen unterstützten Niederländer auf ihre Tradition berufen, überhaupt keine Patente auf Leben zuzulassen. Deutschland hatte in dem Verfahren keine Stellungnahme abgegeben, geht aber davon aus, dass die Europa-Richtlinie nur bereits geltendes Recht zusammenfasst. Zu ihrer Umsetzung in deutsches Recht hatte das Bundeskabinett im Oktober vergangenen Jahres einen Gesetzentwurf beschlossen. Nach Angaben des Bundesjustizministeriums in Berlin plant der Rechtsausschuss des Bundestages dazu am 17. Oktober eine Expertenanhörung.
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