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Europagericht schließt EU-Steuerlücke bei privatem Weinimport

AFP VOM 23.11.2006 | Nachrichten - Europarecht | 3329 Aufrufe
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Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat eine Steuerlücke geschlossen, von der bislang EU-Bürger beim Import von Alkohol aus Ländern mit niedrigerer Mehrwertsteuer profitieren. Nach einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil dürfen EU-Bürger zwar weiterhin bis zu 90 Liter Wein in einem EU-Mitgliedstaat einkaufen und müssen dafür in ihrem Heimatland keine weitere Verbrauchssteuer bezahlen. Voraussetzung dafür ist laut Urteil allerdings, dass sie den für den persönlichen Bedarf bestimmten Alkohol selbst einkaufen und auch persönlich nach Hause transportieren. Die Bestellung im Ausland und Beförderung durch eine Spedition dagegen schloss der EuGH nun wegen des damit verbundenen erhöhten "Betrugsrisikos" aus. (AZ: C-5/05)

Im aktuellen Fall hatte ein Holländer gemeinsam mit etwa 70 weiteren Gleichgesinnten einen "Kreis der Weinfreunde" gegründet und für alle Gruppenmitglieder Weine in Frankreich bestellte. Die Lieferung ließ er dann von einer holländischen Spedition abholen und versandte sie an die Gruppenmitglieder ohne Profitabsicht weiter. Der holländische Fiskus erhob aber gleichwohl eine zusätzliche Mehrwertsteuer in Höhe von rund 900 Euro. Die dagegen gerichtete Klage des Weinfreundes scheiterte nun vor dem EuGH. Zur Begründung hieß es, nur Waren, die zum persönlichen Gebrauch bestimmt sind, seien im EU-Einfuhrstaat von der Verbrauchssteuer befreit. Deshalb dürfe eine Privatperson auch keine Waren für eine andere Privatperson erwerben. Andernfalls sei das Betrugsrisiko zu groß, weil für die Beförderung solcher steuerbefreiter Waren kein Dokument erforderlich sei.

23. November 2006 - 11.22 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2006


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