Mosley klagt wegen Sexvideo gegen Großbritannien
AFP VOM 11.1.2011 | Nachrichten - Allgemein | 1007 Aufrufe Mehr zum Thema:Mosley
Forderung nach Einschränkung von britischem Presserecht
Nach seiner Affäre um ein Sex-Video hat der frühere Motorsportboss Max Mosley vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eine Einschränkung des Presserechts in Großbritannien gefordert. Der 70-Jährige wirft der britischen Regierung vor, ihn nicht ausreichend vor der Veröffentlichung des Videos in der Boulevardpresse geschützt zu haben, wie seine Anwälte bei einer Anhörung im Straßburger Gericht ausführten.
Damit habe Großbritannien gegen das Grundrecht auf Schutz des Privatlebens verstoßen, sagte einer der Anwälte. Außerdem sei Mosleys Recht auf "wirksame Beschwerde" verletzt worden. Ein Vertreter der britischen Regierung wies die Vorwürfe zurück. Mosley zeigte sich aber zuversichtlich: Die Richter hätten "sehr wohl verstanden, worum es in dieser Affäre geht", sagte er nach der Anhörung. Das Urteil wird erst in einigen Monaten erwartet.
Im Mittelpunkt des Rechtsstreits steht ein Video der Internetseite des Boulevard-Blatts "News of the World", das Mosley im Frühjahr 2008 bei Sado-Maso-Spielen mit Prostituierten zeigte. Mosley empörte sich auch deshalb über den Bericht, weil dort fälschlicherweise behauptet wurde, in dem Video seien Nazi-Symbole zu sehen.
Er forderte deshalb eine Anordnung der britischen Justiz an die Zeitung, ihn vor neuen Berichten über seine Sex-Spiele zu informieren. Damit wollte er die Möglichkeit erhalten, einstweilige Verfügungen gegen neue Veröffentlichungen zu beantragen. Der Londoner Gerichtshof lehnte dies jedoch mit dem Hinweis ab, das Video sei im Internet über 400.000 Mal aufgerufen worden und die Druckausgabe der Zeitung in mehr als drei Millionen Exemplaren erschienen. Damit seien die fraglichen Bilder nicht länger "privat".
In einem Zivilprozess gegen das Boulevardblatt wehrte sich Mosley jedoch erfolgreich gegen den Nazi-Vergleich. Dazu stellte der Londoner Gerichtshof im Juli 2008 fest, die Sex-Szene habe "keinerlei Nazi-Charakter" gehabt. Er wies zugleich die Zeitung an, Mosley umgerechnet rund 76.000 Euro an Schadensersatz zu zahlen.
Bei der Anhörung in Straßburg ging es vor allem um die Frage, ob Mosleys Recht auf eine "wirksame Beschwerde" verletzt wurde, weil er die Veröffentlichungen nicht verhindern konnte. Der Rechtsvertreter der Londoner Regierung wies dies zurück. Die britische Justiz habe sich um ein Gleichgewicht zwischen dem Recht auf Privatleben und dem Recht auf Pressefreiheit bemüht, sagte er.
11.01.2011 - 13:31 Uhr


