Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
328367
zufriedene Nutzer
Sie sind hier:  www.123recht.net » Ratgeber » Europarecht » 
Europa - Primäres und Sekundäres Gemeinschaftsrecht - 1/4
stu vom 23.01.2001   |   59725 Aufrufe   |   Rubrik: Ratgeber - Europarecht

Europäisches Gemeinschaftsrecht - Worum es geht

Die Gemeinschaftsmitglieder der EU sind selbständige und souveräne Staaten mit eigener Verfassung und Rechtsetzung. Trotzdem können ihnen von der EU Bestimmungen auferlegt werden, die das eigene Recht verdrängen. Das funktioniert nur, weil sich die Staaten verpflichtet haben, an der Entwicklung der EU mitzuwirken, wie z. B. Deutschland im Artikel 23 Grundgesetz .

Die einzelnen Mitgliedstaaten haben Hoheitsrechte auf die EU übertragen.- Das europäische Gemeinschaftsrecht hat somit Vorrang vor jedem nationalen Recht der Gemeinschaftsmitglieder, auch vor dem Verfassungsrecht. Es ist verpflichtend für alle Mitgliedstaaten und die Gemeinschaftsorgane.

Die Übertragungsfähigkeit von Hoheitsrechten wird durch das Subsidiaritätsprinzip bestimmt. Es besagt, dass rechtliche Angelegenheiten grundsätzlich auf der Ebene geregelt werden sollen, die aufgrund Kenntnis der Sachlage dazu am Besten geeignet ist. Wenn Ziele wegen ihres Umfangs oder ihrer Wirkung besser auf Gemeinschaftsebene erreicht werden können, werden sie auf diese übertragen.
Die Gerichte der Gemeinschaftsmitglieder erkennen die Hoheitsgewalt des EuGH an.

Wollen Sie mehr wissen? Rufen Sie diesen Anwalt jetzt an oder lassen Sie sich schriftlich beraten.
Seite 1: Europäisches Gemeinschaftsrecht - Worum es geht
Seite 2: Primäres Gemeinschaftsrecht
Seite 3: Sekundäres Gemeinschaftsrecht
Seite 4: Art. 23 Europäische Union


Seiten in diesem Artikel:
  • 1) Europäisches Gemeinschaftsrecht - Worum es geht
  • 2) Primäres Gemeinschaftsrecht
  • 3) Sekundäres Gemeinschaftsrecht
  • 4) Art. 23 Europäische Union
  • 123recht.net ist Rechtspartner von:

    328367
    registrierte
    Nutzer

    durchschnittl. Bewertung

    94211
    beantwortete Fragen
    18
    Anwälte jetzt
    online
    Rechtsanwältin
    Vera Shtoklyand
    Shtoklyand
    Schwerpunkte: Zivilrecht, Mietrecht, Baurecht, priv., Strafrecht, Arbeitsrecht.
    Jetzt von diesem Anwalt beraten lassen:
    Quickie! Ihre Meinung zählt.
    Kritik an Wulff ebbt nicht ab - Soll er als Bundespräsident zurücktreten oder bleiben?

     Bleiben
     Zurücktreten
     Mir egal