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Europäisches Patentamt lehnt Einspruch gegen "Kuh-Patent" ab

AFP VOM 3.3.2010 | Nachrichten - Europarecht | 1038 Aufrufe
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Kuh-Patent

"Leiden für die Tiere nicht ausreichend belegt"

Das Europäische Patentamt hat einen Sammeleinspruch gegen das umstrittene sogenannte "Kuh-Patent" abgewiesen. Zu dieser Entscheidung kam die zuständige Einspruchsabteilung am Mittwoch nach mündlicher Anhörung der beteiligten Parteien. Das im Januar 2007 erteilte Patent sichert belgischen und neuseeländischen Biotechnologen das Recht auf bestimmte Zuchtverfahren für Kühe mit besserer Milchleistung sowie auf die entsprechenden Gene. Dagegen hatten verschiedene Umweltverbände und bäuerliche Organisationen geklagt, unter ihnen Greenpeace und der Bundesverband deutscher Milchviehhalter (BDM). Rund 300 Landwirte waren am Vormittag aus Protest vor das Patentamt gezogen.

Insbesondere den Einwand, die patentierte Erfindung rufe bei Tieren "Leiden ohne wesentlichen medizinischen Nutzen für den Menschen oder das Tier" hervor, habe die Einspruchsabteilung für nicht ausreichend belegt gehalten, hieß es in der Begründung des Patentamtes. Der BDM kündigte an, die Entscheidung in zweiter Instanz anzufechten. "Wenn wir zukünftig beispielsweise genverändertes Sperma von Kühen kaufen, könnten wir lizenzpflichtig werden", sagte BDM-Geschäftsführer Thorsten Sehm zur Begründung.

3. März 2010 - 15.49 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2010


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