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Euro und Bußgelder

2.1.2002 | Nachrichten - Aktuelle Gesetzgebung | 59415 Aufrufe
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Schuldrecht, Euro, Kindergeld, Terror

Für alle Verwarnungsgelder und Bußgelder wegen Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr gilt ab Januar nur noch der Euro. Die Beträge vorher erhaltener Knöllchen in Mark halbieren sich daher ab Januar um die Hälfte: Ein Verwarnungsgeld von 100 Mark würde also zu 50 Euro. Lediglich der Verwarnungsgeldsatz von 75 Mark wird durch den Satz 35 Euro abgelöst.


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Seite 1: Neuregelungen 2002
Seite 2: Der Euro ist da
Seite 3: Euro und Bußgelder
Seite 4: Kindergelderhöhung
Seite 5: Neues Schuldrecht - Mehr Rechte für Verbraucher
Seite 6: Besserstellung von Prostituierten
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Seite 8: Gewaltschutzgesetz
Seite 9: Hochschulreform - Geld für Leistung
Seite 10: Übernahmegesetz für Firmen
Seite 11: Anti-Terror-Paket II
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