Euro und Bußgelder
2.1.2002 | Nachrichten - Aktuelle Gesetzgebung | 59415 Aufrufe Mehr zum Thema:Schuldrecht, Euro, Kindergeld, Terror
Für alle Verwarnungsgelder und Bußgelder wegen Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr gilt ab Januar nur noch der Euro. Die Beträge vorher erhaltener Knöllchen in Mark halbieren sich daher ab Januar um die Hälfte: Ein Verwarnungsgeld von 100 Mark würde also zu 50 Euro. Lediglich der Verwarnungsgeldsatz von 75 Mark wird durch den Satz 35 Euro abgelöst.
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