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Euro-Pro

Hallo,

Ich weiß nicht ob ich in diesem Forum grundlegend richtig bin.. aber da es für mich was mit Inkasso zu tun hat denke ich einfach mal schon

Kennt jemand diese Firma Euro-Pro? Angeblich eine Firma die mit unseren Wohn- Umzugsdaten hausieren geht so wie es mir vorkommt...

Bekam letzte Woche einen Brief das "jemand" auskunft über mich velrangt hat und diese "EuroPro" das weitergeleitet hat was die haben über mich... so in etwa

Vor ein paar Tagen hatte ich hier im Forum was feines gefunden wo man Firmen anschreiben kann um meine "Daten" löschen sperren etc. zu lassen. ich bin in solchen sachen nicht sehr geschickt und fand es halt super das sich jemand die mühe gemacht hat die paragraphen etc. rauszusuchen die mich "schützen"sollen.

Nun stelle ich mir die frage ob ich dieser Firma "EuroPro" auch einen netten brief schreiben kann/muss damit die meine Daten nicht unberechtigt weitergeben... obwohl bei denen im text was steht von wegen sie dürfen das ja laut gesetz *confused*

freue mich über antworten


von Ascaron am 19.03.2006 09:44
Status: Praktikant (16 Beiträge)
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Auf frag-einen-anwalt.de erhalten Sie eine Antwort in der Regel innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis. Durchschnittlich 45 Euro.
>Euro-Pro
Moin,

die Euro-Pro ist eine Firma, die im Auftrag von Gläubigern, säumige Zahler ausfindig macht. Also eine art Detektei. Sesshaft sind sie in Grävenwiesbach-Hundstadt (ein Ort weiter von meinem Wohnort).
Kann also eine Inkassofirma oder ein Gläubiger den Schuldner nicht ausfindig machen, da z.B unbekannt verzogen, kann man diese Firma einschalten um den Schuldner zu finden. Meist wird das aber nur von grossen Firmen gemacht und bei grösseren Summen. Aber zu 100% bin ich mir nicht sicher.

Kannst aber auch mal auf deren Webseite gehen und Dich informieren.

Gruss
Ken


von kensmith am 19.03.2006 10:08
Status: Senior (153 Beiträge)
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>Euro-Pro
versuchs doch mal mit dem TFFFF Folterfragen
Einschreiben

Sehr geehrte Damen und Herren,

Folgende Aufforderungen gemäß Bundesdatenschutzgesetz betreffen sämtliche über meine Person gespeicherten Daten, die Sie anhand dieser Adressen identifizieren können:

Deine anschift
.........
.........


Gemäß Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) fordere ich Sie auf:

1. Sie haben mir gegenüber unverzüglich offenzulegen, welche Daten außer den oben aufgeführten Adressen Sie über meine durch diesen Namen/diese Adressen identifizierte Person gespeichert haben, und aus welchen Quellen sämtliche mich betreffenden Daten stammen.
§ 6 Abs. 2, § 28 Abs. 4, § 34 Abs. 1-3 BDSG

2. Sie haben den Verwendungszweck sämtlicher mich betreffenden Daten ebenfalls unverzüglich mir gegenüber offenzulegen.
§ 34 Abs. 1, § 43 Abs. 3 BDSG

3. Sie haben sämtliche meine Person/meine Adressen betreffenden Daten unverzüglich zu sperren und mir diese Sperrung zu bestätigen.
§ 28 Abs. 4, § 30 Abs. 3, § 43 Abs. 3, ferner § 4 Abs. 1 BDSG

4. Ich untersage Ihnen jedwede zukünftige Speicherung meine Person bzw. meine Adressen betreffenden Daten ohne meine vorherige ausdrückliche schriftliche Genehmigung.
§ 28 Abs. 4, § 4 Abs. 1,2 BDSG

5. Ich untersage Ihnen die Übermittlung dieser Daten an Dritte. Für bereits an Dritte übermittelte Daten fordere ich eine unverzügliche Sperrung.
§ 6 Abs. 2, § 28 Abs. 4 BDSG

6. Ich setze Ihnen zur Erfüllung dieser Forderung eine Frist von zwei Wochen beginnend mit dem Datum dieses Schreibens.

7. Für die aus diesem Schreiben resultierende, selbstverständlich ausdrücklich erwünschte Kommunikation benutzen Sie bitte ausschließlich meine Adresse (deine Adresse) (siehe oben).

(Optionale Zusatzkeule, nur in ganz hartnäckigen Fällen nötig

Bitte haben Sie Verständnis dafür daß ich, sollten Sie dieses Schreiben ignorieren, mich gezwungen sehe, den zuständigen Landesdatenschutzbeauftragten zu informieren. Weitere rechtliche Schritte behalte ich mir vor.
§38 Abs. 4, § 43 Abs. 3

Ich bedanke mich im Voraus für Ihre Kooperation.

Mit freundlichen Grüßen




von thehellion am 19.03.2006 11:50
Status: Tao (11223 Beiträge)
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>Euro-Pro
ja genau das wäre meine überlegung gewesen... ich probiers mal aus...
wenn ich eine antwort bekomm dann poste ich das mal.

Danke



von Ascaron am 19.03.2006 12:23
Status: Praktikant (16 Beiträge)
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>Euro-Pro
Hallo,

ich habe heute auch so einen Brief erhalten und, da ich mir keiner Schuld bewußt bin, wieso mich jemand auf die Art und Weise suchen müßte, mich durch diverse Foren gelesen. Was ich so erfahren habe, hat mich nicht glücklich gemacht und ich habe mir gedacht, daß ich, bevor ich der Firma meine Daten bestätige, ich tatsächlich erstmal bei dem Landesdatenschutzbeauftragten nachhake.

Manch einer mag das jetzt für übertrieben halten, aber dann weiß man wenigstens, was Sache ist.

Sollte ich Antwort bekommen, werd ichs hier posten. Vielleicht kann das dann den einen oder anderen beruhigen (oder auch nicht, je nachdem wie die Antwort ausfällt ;-) )

Grüße
Tante Emma *etwasverunsichert*


von Tante Emma am 19.08.2006 22:51
Status: Frischling (4 Beiträge)
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>Euro-Pro
Huhu,

ist dieses Folterschreiben noch immer so wie es dort steht wirksam?

Ich kenne mich da leider nicht aus aber ich habe ebenfalls Post bekommen von dieser Firma und will es nun unterbinden das diese brav meine Daten weiter reichen.

MfG Mavo460


von Mavo460 am 15.12.2007 12:09
Status: Frischling (2 Beiträge)
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>Euro-Pro
Bei größeren IBs würde ich nur folgende Punkte
nachweisbar einfordern :
-----------------------------------------------
Gemäß Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) fordere ich Sie auf:

1. Sie haben mir gegenüber unverzüglich offenzulegen, welche Daten außer den oben aufgeführten Adressen Sie über meine durch diesen Namen/diese Adressen identifizierte Person gespeichert haben, und aus welchen Quellen sämtliche mich betreffenden Daten stammen.
§ 6 Abs. 2, § 28 Abs. 4, § 34 Abs. 1-3 BDSG

2. Sie haben den Verwendungszweck sämtlicher mich betreffenden Daten ebenfalls unverzüglich mir gegenüber offenzulegen.
§ 34 Abs. 1, § 43 Abs. 3 BDSG
----------------------------------------------
Bitte haben Sie Verständnis dafür daß ich, sollten Sie dieses Schreiben ignorieren, mich gezwungen sehe, den zuständigen Landesdatenschutzbeauftragten zu informieren. Weitere rechtliche Schritte behalte ich mir vor.
§38 Abs. 4, § 43 Abs. 3



von thehellion am 15.12.2007 19:14
Status: Tao (11223 Beiträge)
Userwertung:  3,4  (von 274 User(n) bewertet)
 
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>Euro-Pro
@ thehellion:

Hi, hab zwei dieser Schreiben testweise an IBs gesendet. Bisher ohne Antwort.

-> Was kann ich machen? Tatsächlichen den Landesdatenschutzbeauftragten informieren?

LG


von Admin100 am 16.12.2007 11:40
Status: Senior (195 Beiträge)
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>Euro-Pro
Ja - das geht sogar online
http://www.bundesdatenschutz.de/

lg



von thehellion am 16.12.2007 20:29
Status: Tao (11223 Beiträge)
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>Euro-Pro
Habe an den Datenschutzbeauftragten geschrieben und diese Antwort bekommen.


ür Ihre o.g. Eingabe danke ich Ihnen. Sie fragen darin an, ob die Auskunftei berechtigt ist, über Sie personenbezogene Daten zu speichern und an Dritte zu übermitteln. Zu diesem Fragenkomplex kann ich Ihnen folgende Antwort geben:



Handels- und Wirtschaftsauskunfteien wie EOROPRO sammeln Informationen über die wirtschaftliche Betätigung, Kreditwürdigkeit und Zahlungsfähigkeit von Unternehmen und Privatpersonen. Diese Informationen werden in automatisierten Dateien gespeichert und gegen Entgelt an anfragende Stellen, die ein berechtigtes Interesse an der Auskunft nachweisen müssen, schriftlich, telefonisch oder im automatisierten Verfahren weitergegeben. Der größte Teil der Auskunfteitätigkeit betrifft Firmen, die sich über andere Firmen informieren wollen. Auskünfte werden aber auch in einem erheblichen Umfang über gewerblich tätige Einzelpersonen sowie in Einzelfällen über Privatpersonen erteilt. Soweit personenbezogene Daten durch die Auskunftei gespeichert werden, richtet sich die Rechtmäßigkeit der Datenspeicherung und – weitergabe an Dritte nach den Vorschriften der §§ 27 ff des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).



Der Betroffene muss gegenüber der Auskunftei keine Einwilligung zur Speicherung seiner Daten erteilen. Die Speicherung von personenbezogenen Daten durch Auskunfteien ist vielmehr nach § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BDSG immer zulässig, wenn kein Grund zu der Annahme besteht, dass der Betroffene ein schutzwürdiges Interesse an ihrem Ausschluss hat. Von der Rechtsprechung wird in diesem Zusammenhang die Speicherung und Übermittlung von personenbezogenen Daten, die für die Beurteilung der Kreditwürdigkeit eines Betroffenen relevant sind, zu Kreditinformationszwecken durch Auskunfteien für zulässig erachtet. Davon erfasst sind Daten, die Rückschlüsse auf die Zahlungsfähigkeit und Zahlungsbereitschaft zulassen.



Nach § 33 Abs. 1 BDSG müssen Auskunfteien die Betroffenen über die erstmalige Übermittlung und die Art der übermittelten Daten benachrichtigen. Dies geschieht üblicherweise durch das Formschreiben, das offensichtlich auch an Sie übersandt wurde.



Nach § 34 Abs. 1 BDSG haben Sie einen Anspruch auf Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten. Auskunft über Herkunft und Empfänger der Daten können Sie nach den gesetzlichen Vorschriften allerdings nur dann verlangen, sofern nicht das Interesse an der Wahrung des Geschäftsgeheimnisses überwiegt.



Grundsätzlich ist die Weitergabe von personenbezogenen Daten durch Auskunfteien an Dritte nach § 29 Abs. 2 BDSG nur dann zulässig, wenn der Empfänger ein berechtigtes Interesse an der Kenntnis der Daten glaubhaft dargelegt hat und kein Grund zu der Annahme besteht, dass der Betroffene ein schutzwürdiges Interesse an dem Ausschluss der Übermittlung hat. Einer Einwilligung des Betroffenen in die Datenübermittlung bedarf es nach den Vorschriften des BDSG nicht. Es dürfen nur solche Stellen eine Auskunft bekommen, die z.B. vor einem konkreten Vertragsabschluss stehen und daher Informationen benötigen, um das Risiko besser abschätzen zu können. Vor allem Versandhandelsunternehmen, Hypothekenbanken und Autovermieter sowie Kaufhäuser, die Ratenkredite mit einer längeren Zahlungsfrist vereinbaren, fragen bei Auskunfteien an.



Mit freundlichen Grüßen

Der Hamburgische Datenschutzbeauftragte
Klosterwall 6 (Block C), 20095 Hamburg
Telefon: 040/42854-4058 (Durchwahl) -4040 (Geschäftsstelle)
Fax: 040/42854-4000




von Hollowman am 28.07.2008 15:25
Status: Frischling (2 Beiträge)
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>Euro-Pro
Moin!

Hier bekommt der Mann auch mal ein Gesicht:

http://www.xing.com/profile/Ralf_Niederhaeuser


von Cosmo-HH am 10.02.2009 17:53
Status: Frischling (2 Beiträge)
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