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EuGH urteilt über Stofffähnchen an Levi's-Jeans

AFP VOM 24.11.2011 | Nachrichten - Allgemein | 791 Aufrufe
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Stofffähnchen, Levi´s-Jeans

Hersteller will Schutz als Marke

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) soll entscheiden, ob die roten Stofffähnchen an der Gesäßtasche von Levi's-Jeans eine schützenswerte Marke sind. Der Bundesgerichtshof (BGH) legte eine entsprechende Anfrage den Luxemburger Richtern zur Vorabentscheidung vor. Laut BGH hat der Jeanshersteller Levi Strauss zwar das Stofffähnchen ebenso wie den Schriftzug "Levi's" als Marke schützen lassen, nicht aber die Kombination aus beiden Marken, wie sie an der Seitennaht der Gesäßtasche zu sehen ist.

Der BGH möchte auch das zusammengesetzte Zeichen als schützenswerte Marke ansehen, um laut Beschluss Markenrechte "effektiv" durchsetzen zu können. Hintergrund ist die Klage von Levi Strauss gegen einen Textilhersteller, der ebenfalls rote Stofffähnchen als Zeichen verwendet.

24.11.2011 - 12:30 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2011

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