Pro Asyl: EU-Listen sicherer Länder erstmal vom Tisch
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die Mitwirkungsrechte des Europäischen Parlaments in Asylfragen gestärkt. Mit einem am Mittwoch verkündeten Urteil verwarfen die Luxemburger Richter den Versuch des EU-Ministerrats, diese Rechte zu beschneiden (Az: C-133/06). Als Konsequenz seien die geplanten EU-Listen sicherer Dritt- und Herkunftsstaaten erstmal vom Tisch, sagte auf Anfrage der Europareferent von Pro Asyl, Karl Kopp. Auch die Grünen-Bundestagsfraktion begrüßte das Urteil.
Die EU hatte 2003 im Vertrag von Nizza beschlossen, eine rechtliche Grundlage für eine gemeinsame Asylpolitik zu schaffen. Dabei sollte der Ministerrat das EU-Parlament anhören, in der Anwendung sollte das Parlament dann volle Mitentscheidungsrechte haben. In der 2005 beschlossenen "Asylverfahrensrichtlinie" hatte der EU-Ministerrat das deutsche Konzept sicherer Dritt- und Herkunftsländer übernommen, in die Flüchtlinge leichter wieder abgeschoben werden können.
Zudem hatte der Ministerrat sich in der Richtlinie selbst das Recht eingeräumt, letztlich alleine und nur unter Anhörung des Parlaments die Listen sicherer Dritt- und Herkunftsländer zu beschließen und zu ändern. Dieses "abgeleitete Recht" ist nichtig, urteilte dazu der EuGH. Der Ministerrat dürfe sich nicht über die im Vertrag von Nizza vorgesehenen Mitentscheidungsrechte des Parlaments hinwegsetzen. Bislang hatte der Ministerrat von diesen Rechten noch keinen Gebrauch gemacht und noch keine Listen erstellt.
Pro Asyl forderte das EU-Parlament nun auf, solchen Listen nicht zuzustimmen. Die EU dürfe ihre Verantwortung für den Schutz von Flüchtlingen nicht an Transitländer wie die Ukraine, Weißrussland oder Libyen abgeben, erklärte die rechtspolitische Referentin Marei Pelzer in Frankfurt. Auch der Grünen-Abgeordnete Omid Nouripour forderte die Europa-Abgeordneten auf, sich gegen die geplanten Listen zu wehren. "Das Konzept der 'sicheren Herkunftsstaaten' ist für eine humanitäre Flüchtlingspolitik ungeeignet", erklärte Nouripour in Berlin.
Christian Pfeiffer, Hamburg beschäftigt sich schwerpunktmäßig mit Zivilrecht, Arbeitsrecht, Erbrecht und hat Interessensschwerpunkte: Miet und Pachtrecht, Gesellschaftsrecht.