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EuGH schützt Internet-Datenbanken vor Ideenklau - 1/1
AFP vom 09.10.2008   |   2676 Aufrufe   |   Rubrik: Nachrichten - Europarecht

EuGH schützt Internet-Datenbanken vor Ideenklau

EU-Datenbankrichtlinie präzisiert

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat den Schutz geistigen Eigentums im Internet gestärkt. Die Luxemburger Richter verboten die Verwendung von wesentlichen Informationen aus geschützten Internet-Datenbanken zu kommerziellen Zwecken, wie das Gericht am Donnerstag mitteilte. Geklagt hatte ein Wissenschaftler der Universität Freiburg im Breisgau, die solch eine geschützte Datenbank mit 1100 wichtigsten Gedichten der deutschen Literatur ins Internet gestellt hatte. (AZ: C-304/07)

Die Hochschule sah sich in ihren Rechten verletzt, nachdem die Firma Directmedia eine CD auf den Markt brachte, die 856 Gedichttitel aus der von der Universität im Internet veröffentlichten Liste enthielt. Die Uni Freiburg hatte ihre Gedichtsammlung im Rahmen des Projekts "Klassikerwortschatz" erstellt und dafür 34.900 Euro investiert. Laut Urteil orientierte sich die Firma Directmedia dann bei der Zusammenstellung ihrer Gedichte-CD an dieser Liste. Die Firma habe damit gegen die Rechte der Uni verstoßen, obwohl sie einige der dort aufgeführten Gedichte wegelassen, andere hinzugefügt und die Uni-Auswahl kritisch überprüft hatte. Die Gedichttexte selbst hatte Directmedia eigenem digitalem Material entnommen.

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Eine unzulässige "Entnahme" aus einer geschützten Datenbank liegt laut Gericht dann vor, wenn ein "wesentlicher Teil des Inhalts" übernommen wird. Der Begriff der "Entnahme", die der Hersteller einer geschützten Datenbank untersagen kann, sei so zu verstehen, dass er jede Form der Aneignung erfasst: Selbst das Abschreiben, ein Datei-Download oder eine Fotokopie sei eine "Entnahme". Der Fall wurde damit zur endgültigen Entscheidung an den Bundesgerichtshof in Karlsruhe zurückverwiesen.

Gemäß der EU-Datenbankrichtlinie von 1996 sind Datenbanken dann urheberrechtlich geschützt, wenn sie "aufgrund der Auswahl oder Anordnung des Stoffes" eine "eigene geistige Schöpfung" ihres Urhebers darstellen. Eine "Datenbank" wird in der Richtlinie definiert als eine Sammlung von Werken, Daten oder anderen unabhängigen Elementen, die systematisch oder methodisch angeordnet und einzeln mit elektronischen Mitteln oder auf andere Weise zugänglich sind.

9. Oktober 2008 - 13.46 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2008


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