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EuGH fordert mehr Unabhängigkeit für Datenschützer

AFP VOM 9.3.2010 | Nachrichten - Nachrichten | 1150 Aufrufe
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Kontrolle durch Landesregierungen beanstandet

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mehr Unabhängigkeit für die Datenschutzaufsicht der Privatwirtschaft gefordert. Die bisherige Kontrolle durch die Länder ist mit EU-Recht nicht vereinbar, wie der EuGH in Luxemburg urteilte. Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar wertete das Urteil als "deutliche Stärkung des Datenschutzes". "Ich freue mich über diese klaren Worte des EuGH", erklärte Schaar in Bonn.

Die Kontrolle des Datenschutzes in der Privatwirtschaft liegt in Deutschland bei den Ländern. Die Datenschutzbehörden unterliegen der Aufsicht der jeweiligen Landesregierung und sind in mehreren Bundesländern sogar direkt in das Innenministerium eingebunden. Nach EU-Recht müssen die Datenschutzbehörden ihre Arbeit aber "in völliger Unabhängigkeit" ausüben können. Die Europäische Kommission meinte, dies sei hier nicht der Fall und hatte Deutschland daher verklagt.

Der EuGH bestätigte nun die Position der Kommission: Die Datenschutzbehörden müssten "ohne äußere Einflussnahme" bleiben. Das schließe auch politische Anordnungen und Einflussnahmen ein. Die staatliche Fachaufsicht durch die Länder sei daher "mit diesem Unabhängigkeitserfordernis nicht vereinbar". Als Konsequenz müssen die Datenschutzbehörden nun von der Landesaufsicht gelöst werden. Kommt Deutschland dem nicht nach, kann die EU-Kommission Strafgelder verhängen.

9. März 2010 - 14.09 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2010


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