EuGH erschwert Bestrafung von Terror-Geldsammlern vor Juni 2007
AFP VOM 29.6.2010 | Nachrichten - Europarecht | 1397 Aufrufe Mehr zum Thema:Terror
Anklage in Düsseldorf kann sich nicht auf EU-Listen berufen
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die Strafverfolgung von Bürgern erschwert, die früher Geld für terroristische Organisationen gesammelt haben. Erst ab Juni 2007 kann sich die Staatsanwaltschaft darauf berufen, dass die Konten dieser Organisationen EU-weit gesperrt waren, urteilte der EuGH am Dienstag in Luxemburg. Im konkreten Fall geht es um ein Verfahren in Düsseldorf gegen Anhänger der in Deutschland verbotenen linksextremen türkischen Organisation DHKP-C. (Az: C-550/09)
Nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001 in den USA hatte der UN-Sicherheitsrat die Mitgliedsstaaten aufgefordert, Gelder terroristischer Organisationen und ihnen nahestehenden Einzelpersonen einzufrieren. Die Europäische Union (EU) führt seit 2002 eine Liste, in die Organisationen oder Personen auf Vorschlag einzelner Mitgliedsstaaten aufgenommen werden können. Die Liste wird halbjährlich überprüft. Die Konten dieser Organisationen werden gesperrt und es ist verboten, Gelder für sie zu sammeln.
Im Dezember 2006 entschied jedoch das frühere Gericht erster Instanz der EU im Fall der Volksmudschahedin des Iran, die Liste werde nicht rechtmäßig geführt: Weil die Aufnahme in die Liste nicht begründet werde, würden die betroffenen Organisationen grundlegender Verfahrensrechte beraubt. Daraufhin ließ die EU den Organisationen erstmals im Juni 2007 eine Begründung zukommen.
Im Streitfall sollen die zwei Angeklagten von August 2002 bis November 2008 zusammen mindestens 320.000 Euro für die DHKP-C gesammelt haben. Wie der EuGH entschied, darf das Oberlandesgericht Düsseldorf für die Zeit bis Juni 2007 nicht berücksichtigen, dass die linksextremistische Organisation EU-weit als terroristisch eingestuft war.
Eine Strafverfolgung bleibt aber möglich, wenn die Staatsanwaltschaft nachweisen kann, dass es sich um eine terroristische Vereinigung nach deutschem Recht handelt. Nach Angaben des Innenministeriums Nordrhein-Westfalen hat die DHKP-C in Deutschland 650 Mitglieder und ist seit 1998 verboten.
29. Juni 2010 - 12.47 Uhr
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