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EuGH erleichtert jungen Türken Rückkehr nach Deutschland - 1/1
AFP vom 21.1.2010   854 Aufrufe    Leserwertung: 0,0 (0 User)
Rubrik: Nachrichten - Europarecht

EuGH erleichtert jungen Türken Rückkehr nach Deutschland

Aufenthaltsrecht auch ohne die Eltern

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in Deutschland aufgewachsenen Türken die Rückkehr nach Deutschland erleichtert. Nach dem in Luxemburg verkündeten Urteil dürfen sie auch alleine wieder nach Deutschland kommen, um hierzulande zu arbeiten. Voraussetzung ist, dass sie in Deutschland eine Berufsausbildung abgeschlossen und ihre Eltern mindestens drei Jahre rechtmäßig hierzulande gearbeitet haben.




Die Arbeit in Deutschland setze ein Aufenthaltsrecht voraus, erklärte der EuGH zur Begründung. Dabei verlange das Assoziationsrecht zwischen der EU und der Türkei aber nicht, dass auch die Eltern weiterhin oder wieder in Deutschland leben.

Damit gab der EuGH einer 1975 in Berlin geborenen Türkin recht. Sie war 1998 mit ihrer Familie in die Türkei gezogen, kam aber 1999 alleine nach Deutschland zurück, um ein Zweitstudium aufzunehmen. Nach diesem Studium beantragte sie in Berlin eine "Aufenthaltserlaubnis als Kinde eines türkischen Arbeitnehmers". Diese Erlaubnis muss sie erteilt bekommen, auch wenn die Eltern nicht mehr Arbeitnehmer in Deutschland sind, urteilte der EuGH.

21. Januar 2010 - 14.04 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2010


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