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EuGH erleichtert Zugang zu Kommissions-Dokumenten

AFP VOM 21.9.2010 | Nachrichten - Nachrichten | 1392 Aufrufe
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Die EU-Kommission darf der Öffentlichkeit den Zugang zu Dokumenten, die sie beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) oder dem europäischen Gericht Erster Instanz eingereicht hat, nicht dauerhaft verweigern. Nach der mündlichen Verhandlung des jeweiligen Falls sind sie in der Regel freizugeben, urteilte am Dienstag der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg. Er bestätigte damit ein Urteil des Gerichts erster Instanz aus 2007. (Az: C-532/07 P)

Damit blieb die Association de la presse internationale ASBL (API), eine Organisation ausländischer Journalisten mit Sitz in Belgien, weitgehend erfolgreich. Sie hatte im August 2003 für ihre Mitglieder den Zugang zu den Eingaben der Kommission in verschiedenen Verfahren beantragt, unter anderem zur Fusionskontrolle, Subventionen, öffentlichen Ausschreibungen, Pauschalreisen und zum Fluggast-Abkommen mit den USA. Die Kommission verweigerte jedoch die Freigabe der Dokumente, ohne deren Inhalt jeweils geprüft zu haben.

Wie nun der EuGH bestätigte, ist dies nur bis zur mündlichen Verhandlung gerechtfertigt. Denn bei einer früheren Veröffentlichung sei generell davon auszugehen, dass die Position der Kommission vor Gericht beeinträchtigt werde. Später dagegen müsse die Kommission jedes Dokument einzeln prüfen. Dabei sei zu berücksichtigen, dass in der Verhandlung und dann nochmals im Urteil die Argumente zumindest in groben Zügen ohnehin öffentlich würden.

21. September 2010 - 11.41 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2010


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