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EuGH erleichtert Begrenzung von Glücksspielen

AFP VOM 8.7.2010 | Nachrichten - Europarecht | 1995 Aufrufe
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Glücksspiel

Auch sittliche Gründe können Verbote rechtfertigen

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hat eine Begrenzung von Glücksspielen auf staatliche Anbieter erleichtert. Nach einem am Donnerstag verkündeten Grundsatzurteil können auch kulturelle, sittliche oder religiöse Gründe Beschränkungen rechtfertigen. Im konkreten Fall hatte Schweden argumentiert, die Gesellschaft lehne es ab, dass unter Ausnutzung der Spielsucht private Gewinne entstehen. (Az: C-447/08 und C-448/08)

In Schweden sind Glücksspiele Veranstaltern vorbehalten, die gemeinnützige Ziele verfolgen. Die Unterstützung ausländischer Glücksspiele ist verboten. Trotzdem hatten zwei schwedische Tageszeitungen jeweils im Sportteil Anzeigen für Internetwetten aus Malta beziehungsweise Großbritannien veröffentlicht. Die Herausgeber wurden zu Geldstrafen von umgerechnet jeweils 5200 Euro verurteilt. Das Berufungsgericht fragte nun beim EuGH an, ob die Strafen unzulässig in die europaweite Dienstleistungsfreiheit eingreifen.

Bislang hatte der EuGH mehrfach die Beschränkung von Glücksspielen gebilligt, um die Spielsucht zu kanalisieren und damit verbundene Begleitkriminalität zu begrenzen. Mit seinem neuen Urteil erkennt der EuGH auch sittlich, kulturelle und religiöse Gründe an. Insbesondere könne es als inakzeptabel angesehen werden, "zuzulassen, dass durch die Ausnutzung eines sozialen Übels oder der Schwäche und des Unglücks der Spieler private Gewinne erzielt werden". Dies sei in Schweden offenbar gesellschaftliches und gesetzliches Ziel. Die verhängten Strafen seien daher rechtmäßig, wenn die Unterstützung illegaler inländischer Wetten in gleicher Weise bestraft wird. Dies sollen nun die schwedischen Gerichte prüfen.

Mit dem Luxemburger Urteil steigt die Aussicht eines Erfolgs vor dem EuGH auch für Deutschland. Veranstalter aus Österreich, Malta und Großbritannien fechten dort das generelle deutsche Verbot von Internet-Wetten an.

8. Juli 2010 - 12.53 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2010


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