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EuGH erlaubt mehrfach befristete Arbeitsverträge

AFP VOM 26.1.2012 | Nachrichten - Allgemein | 962 Aufrufe
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Kettenarbeitsverträge, EuGH, Arbeitsverträge

"Sachlicher Grund" für Verlängerung über Jahre nötig

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat befristete Ketten-Arbeitsverträge über viele Jahre hin grundsätzlich erlaubt. Voraussetzung für die Verlängerung befristeter Arbeitsverträge müsse aber ein "sachlicher Grund" wie etwa ein ständiger Vertretungsbedarf sein, entschied das Gericht in Luxemburg. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) begrüßte die für Arbeitnehmer positiven Aspekte des Urteils.

Der EuGH verpflichtete die Mitgliedstaaten mit dem Urteil zugleich zur Missbrauchskontrolle und forderte von den nationalen Gerichten, bei einer solchen Prüfung auch die Zahl der befristeten Arbeitsverträge und die Gesamtdauer der Befristung zu berücksichtigen. "Sachliche Gründe", die die Verlängerung befristeter Verträge rechtfertigen, sind nach deutschem Recht etwa die vorübergehende Vertretung eines Arbeitnehmers wegen Mutterschaftsurlaub oder Elternzeit.

Damit scheiterte im aktuellen Fall die Klage einer Frau, die auf der Grundlage von mittlerweile 13 befristeten Arbeitsverträgen seit elf Jahren als Justizangestellte eines Amtsgerichts in Nordrhein-Westfalen beschäftigt ist. Alle diese Verträge wurden zur Vertretung unbefristet eingestellter Angestellter geschlossen, die sich vorübergehend etwa wegen Elternzeit hatten beurlauben lassen.

Der EuGH sah darin noch keinen grundsätzlichen Missbrauch. Ein Arbeitgeber könne durchaus gezwungen sein, wiederholt oder sogar dauerhaft auf befristete Vertretungen zurückzugreifen. Das Bundesarbeitsgericht muss laut Urteil nun aber die genaueren Umstände des Falles prüfen, um festzustellen, ob ein "sachlicher Grund" vorlag.

Der DGB sieht in dem europäischen Urteil zu befristeten Arbeitsverträgen eine wichtige Klarstellung. "Das Urteil wird dazu führen, dass es schwieriger wird, diese dauerhaften Befristungen zu machen", sagte die DGB-Arbeitsrechtlerin Martina Perreng im Sender MDR Info. Perreng zufolge müssen Gerichte nun in Streitfällen auch die Zahl aller befristeten Arbeitsverträge und ihre Gesamtdauer berücksichtigen. Dies sei "ein Novum gegenüber der bisherigen Rechtslage in Deutschland", weil bislang immer nur der letzte befristete Arbeitsvertrag überprüft wurde.

26.01.2012 - 17:00 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2011

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