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EuGH bestätigt Mehrwertsteuerbefreiung für Universal-Postdienste - 1/1
AFP vom 23.04.2009   |   2270 Aufrufe   |   Rubrik: Nachrichten - Europarecht

EuGH bestätigt Mehrwertsteuerbefreiung für Universal-Postdienste

Auch privatisierte Unternehmen können begünstigt sein

Die Privatisierung von Postdiensten führt nicht automatisch zur Mehrwertsteuerpflicht und damit zu höheren Preisen. Nach einem am Donnerstag verkündeten Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Luxemburg zur britischen Royal Mail hängt die Steuerpflicht allein von Art und Umfang des Dienstes ab. Damit bestätigte der EuGH indirekt auch die Mehrwertsteuerbefreiung für das Universalangebot der Post AG. (Az: C-357/07)

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Nach der EU-Mehrwertsteuer-Richtlinie sind "öffentliche Posteinrichtungen" von der Mehrwertsteuer befreit. Die "Royal Mail" in Großbritannien ist aber bereits vollständig privatisiert. Daher meinte der Wettbewerber TNT, die Steuervergünstigung sei nicht mehr zulässig. Wie dazu nun der EuGH betonte, ist die Mehrwertsteuer-Vorschrift aber in Verbindung mit der Postdienst-Richtlinie zu sehen. Beide hätten das Ziel, der Bevölkerung Postdienste "zu ermäßigten Kosten anzubieten".

Mit "öffentlich" sei daher nicht staatlicher Besitz, sondern der allgemeine Zugang zu einem Postdienst gemeint, urteilte der EuGH. Mehrwertsteuerfrei sei daher jeder sogenannte Universaldienst. Als Universaldienst gelten Dienstleister, die flächendeckend ein ausreichendes Angebot zu einheitlichen und tragbaren Preisen für alle Nutzer bieten. Für Deutschland bedeutet dies, dass beispielsweise ein Brief aus dem bayerischen Wald auf eine Nordsee-Hallig trotz ungleich höherer Kosten nicht das Vielfache eines Briefs innerhalb Berlins kosten darf.




Nach Einschätzung der Deutschen Post lässt das Urteil aber auch eine Mehrwertsteuerbefreiung für regionale oder auf bestimmte Dienstleistungen beschränkte Angebote zu. Wie der EuGH weiter entschied, ist eine Mehrwertsteuerbefreiung allerdings ausgeschlossen, wenn Sendungen zu individuell ausgehandelten Preisen befördert werden.

Die Deutsche Post ist gesetzlich zu einem Universaldienst verpflichtet. Die Mehrwertsteuerbefreiung ist aber auch hier umstritten, weil der Anteil des Bundes an der Post AG nur noch bei 30,5 Prozent liegt. Die Kritik an der Mehrwertsteuerbefreiung sei nun vom Tisch, begrüßte Post-Sprecher Dirk Klasen das Luxemburger Urteil. Daran halte auch ein von der Bundesregierung vorbereiteter Gesetzentwurf fest. In einzelnen Punkten müsse die Bundesregierung aber nachbessern, erklärte Klasen. So könnten allgemeine Sondertarife auch für Großkunden mehrwertsteuerfrei bleiben, ebenso Pakete über zehn Kilogramm.

23. April 2009 - 15.16 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2009



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