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EuGH-Gutachterin für Urlaubsanspruch auch im Krankenbett - 1/1
AFP vom 24.01.2008   |   3696 Aufrufe   |   Rubrik: Nachrichten - Europarecht

EuGH-Gutachterin für Urlaubsanspruch auch im Krankenbett

Deutsche Regelung könnte kippen

Dauerhaft kranke Arbeitnehmer können ihren Urlaub eventuell bald über Jahre ansparen. Die derzeitige Regelung, wonach der Urlaubsanspruch zum 1. April des Folgejahres verfällt, sei mit europäischem Recht nicht vereinbar, erklärte am Donnerstag die richterliche Rechtsgutachterin beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg, Verica Trstenjak. Das Urteil wird in einigen Monaten erwartet. Der EuGH ist nicht an Gutachten gebunden, er folgt ihnen aber in den aller meisten Fällen. (Az: C-350/06)

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Der Kläger war Betriebsprüfer bei der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRVB). 2004 und 2005 war er über ein Jahr lang durchgehend krank und konnte daher keinen Urlaub nehmen. Inzwischen ist er wegen Berufsunfähigkeit verrentet. Von seinem Arbeitgeber verlangte er für 2004 und 2005 Urlaubsabgeltung in Höhe von über 14.000 Euro brutto. Entsprechend dem deutschen Recht lehnte der Arbeitgeber dies ab: Der Urlaubsanspruch sei nicht erfüllbar gewesen und daher verfallen. Vor dem EuGH vertrat nun Generalanwältin Trstenjak die Ansicht, zumindest der nach EU-Recht geltende Mindest-Urlaubsanspruch von vier Wochen bleibe unbeschränkt erhalten. Werde das Arbeitsverhältnis beendet, müsse nicht genommener Urlaub ausbezahlt werden.

24. Januar 2008 - 14.58 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2008



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