EuGH-Gutachterin billigt Wehrpflicht nur für Männer in Deutschland
AFP VOM 28.11.2002 | Nachrichten - Aktuelle Prozesse | 5583 Aufrufe Mehr zum Thema:Gleichbehandlung, wehrpflicht
Europarecht nicht betroffen
Die einseitige Wehrpflicht nur für Männer verstößt nach Ansicht einer Rechtsgutachterin beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) nicht gegen europäisches Recht. Das Europarecht sei gar nicht betroffen, erklärte am Donnerstag die so genannte Generalanwältin Christine Stix-Hackl. Ein junger Mann aus Württemberg, der sich mit dem Hinweis auf die Ungleichbehandlung der eigenen Wehrpflicht entziehen wollte, hat danach mit seiner Klage nur noch geringe Aussicht auf Erfolg. Denn der EuGH, der sein abschließendes Urteil voraussichtlich im Frühjahr verkünden wird, folgt den Gutachten seiner Generalanwälte in den aller meisten Fällen. (Az: C-186/01)
Der heute 19-jährige Alexander Dory sollte im Herbst 1999 zur Musterung für den Wehrdienst. Beim Kreiswehrersatzamt in Schwäbisch Gmünd beantragte er, ihn von der Wehrpflicht zu befreien. Zur Begründung erklärte er, die einseitige Wehrpflicht nur für Männer verstoße gegen europäisches Recht. Das Kreiswehrersatzamt lehnte den Antrag ab. Daraufhin klagte Dory vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart, das den Streit dem EuGH vorlegte.
Hintergrund ist das Aufsehen erregende Urteil, mit dem der EuGH im Januar 2000 Frauen den Weg für eine berufliche Laufbahn bei der Bundeswehr auch an der Waffe eröffnet hat. Die Tatsache, dass alle Angehörigen der Streitkräfte zum Einsatz von Waffen verpflichtet sein könnten, rechtfertige den Ausschluss von Frauen nicht, entschieden damals die Luxemburger Richter. Sie stützen sich dabei auf das europäische Diskriminierungsverbot für die Arbeitswelt. Dory argumentiert nun, nach diesem Urteil gebe es keinen sachlichen Grund, beim Waffendienst zwischen Männern und Frauen zu unterscheiden. Die einseitige Wehrpflicht nur für Männer stehe daher im Widerspruch zum Gleichheitssatz.
Nach Ansicht von Stix-Hackl kann sich der Kläger jedoch nicht auf das Diskriminierungsverbot für die Arbeitswelt berufen: Die Wehrpflicht regele keine die Arbeitswelt betreffende Fragen, sondern wirke sich hier nur indirekt aus. Auch der allgemeine Gleichheitsgrundsatz der EU greife nur, wenn die Union selbst tätig werde. Die äußere Sicherheit und damit auch eine Wehrpflicht fielen aber in den Aufgabenbereich der einzelnen Staaten.
Bei der mündlichen Verhandlung im April hatte Dorys Anwalt die Wehrpflicht als "neunmonatiges Berufsverbot" kritisiert. Kurz zuvor hatte jedoch schon das Bundesverfassungsgericht (BVG) seine Rechtsprechung bekräftigt, wonach die einseitige Wehrpflicht für Männer nicht gegen den auch im Grundgesetz verankerten Gleichheitssatz verstößt. Im Vorfeld hatten SPD und Grüne eine Wehrpflicht auch für Frauen abgelehnt. Die Verteidigungsexpertin der Grünen, Angelika Beer, nannte es zwar "eine absolute Ungleichbehandlung", wenn nur Männer Wehrdienst leisten müssten. Ihre Partei setze jedoch langfristig auf eine Freiwilligenarmee.
28. November 2002 - 11.38 Uhr
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