Die Europäische Union soll den Patentschutz auf genveränderte Pflanzen deutlich beschränken. Das schlug der richterliche Rechtsgutachter beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg, Paolo Mengozzi, vor. Folgt dem der EuGH, würden solche Genpatente entwertet, gleichzeitig aber die Einfuhr genveränderter Lebensmittel erleichtert. Das Grundsatzurteil wird für den kommenden Sommer erwartet. Der EuGH ist dabei nicht an das Gutachten gebunden, er folgt den Stellungnahmen der Gutachter aber in den allermeisten Fällen.
In dem streitigen Fall wird der EuGH erstmals über die Reichweite des Patentschutzes in der Biotechnologie entscheiden. Dabei geht es um die genveränderte Sojapflanze "Roundup" des US-Agrarkonzerns Monsanto. Eine dort künstlich eingebaute Gensequenz macht die Pflanze unempfindlich gegen das Unkrautvernichtungsmittel Glyphosat. Landwirte können daher Glyphosat einsetzen, ohne den Sojaertrag zu schädigen.
In der EU hat Monsanto ein Patent auf "Roundup", die Pflanze wird hier aber nicht angebaut. In zahlreichen anderen Ländern besteht aber kein Patentschutz, darunter in Argentinien. Mit einer in den Niederlanden eingereichten Klage will Monsanto verhindern, dass Sojamehl aus Argentinien, das auch aus "Roundup"-Pflanzen hergestellt wurde, als Tierfutter in die EU eingeführt werden kann.
Mengozzi erklärte, der Patentschutz auf eine Gensequenz müsse auf die Funktion begrenzt bleiben, für die der Patentschutz erteilt worden sei, hier also auf die Resistenz des Sojas gegen das Unkrauvernichtungsmittel Glyphosat. Eine solche Begrenzung gehöre zu den Grundprinzipien des Patentrechts. Bei Sojaprodukten habe die veränderte Gensequenz aber jede Bedeutung verloren; der Patentschutz in der EU stehe einer Einfuhr des Sojamehls daher nicht entgegen.
9. März 2010 - 12.03 Uhr
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