Private Postdienste sollen nicht unbedingt die Mehrwertsteuer zahlen und damit höhe Preise verlangen müssen. Nach einem am Donnerstag beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg vorgelegten Rechtsgutachten zur britischen Royal Mail hängt die Steuerpflicht allein von Art und Umfang des Dienstes ab. Rechtsgutachterin Juliane Kokott bestätigte damit indirekt einen Gesetzentwurf der Bundesregierung. Danach soll auf bestimmte Leistungen der Post AG künftig zwar die Mehrwertsteuer fällig werden, der Privatkunden-Dienst bleibt aber mehrwertsteuerfrei. Das Urteil wird für das kommende Frühjahr erwartet. Der EuGH ist dabei nicht an das Gutachten gebunden, er folgt den Stellungnahmen aber in den aller meisten Fällen. (Az: C-357/07)
Nach der EU-Mehrwertsteuer-Richtlinie sind "öffentliche Posteinrichtungen" von der Mehrwertsteuer befreit. Die "Royal Mail" in Großbritannien ist aber bereits vollständig privatisiert. Daher meinte der Wettbewerber TNT, die Steuervergünstigung sei nicht mehr zulässig. Wie dazu nun die sogenannte EuGH-Generalanwältin Kokott erklärte, sei die Mehrwertsteuer-Vorschrift aber in Verbindung mit der Postdienstrichtlinie zu sehen. Beide Vorschriften hätten das Ziel, "die allgemeine Versorgung mit Postdienstleistungen zu erschwingliche Preisen sicherzustellen".
Mit "öffentlich" sei nicht staatlicher Besitz, sondern der allgemeine Zugang zu einem Postdienst gemeint, argumentierte Kokott. Mehrwertsteuerfrei sei daher jeder sogenannte Universaldienst, das heißt das flächendeckende Angebot zu einheitlichen und tragbaren Preisen für alle Nutzer. Für Deutschland bedeutet dies, dass beispielsweise ein Brief aus dem bayerischen Wald auf eine Nordsee-Hallig trotz ungleich höherer Kosten nicht das Vielfache eines Briefs innerhalb Berlins kosten darf. Eine Mehrwertsteuerbefreiung müsse allerdings ausgeschlossen sein, "wenn Sendungen zu individuell ausgehandelten Preisen befördert werden", erklärte Kokott.
Die Deutsche Post ist gesetzlich zu einem Universaldienst verpflichtet. Die Mehrwertsteuerbefreiung ist aber auch hier umstritten, weil der Anteil des Bundes an der Post AG nur noch bei 30,5 Prozent liegt. Post-Sprecher Dirk Klasen begrüßte das Luxemburger Rechtsgutachten als "realistisch". Nach seinen Angaben entspricht es weitgehend einem Gesetzentwurf der Bundesregierung, der noch im Frühjahr verabschiedet werden soll. Danach soll die Mehrwertsteuerbefreiung für Privatkunden bestehen bleiben, außer bei Paketen über zehn Kilogramm. Mehrwertsteuerpflichtig sollen dagegen Sondertarife werden, die die Post mit Großkunden einzeln aushandelt.
15. Januar 2009 - 12.24 Uhr
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