Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
340723
zufriedene Nutzer
Sie sind hier:  www.123recht.net » Nachrichten » Europarecht » 

EuGH: Embryo im Reagenzglas bringt noch keinen Mutterschutz

AFP VOM 26.2.2008 | Nachrichten - Nachrichten | 2546 Aufrufe
Mehr zum Thema:

Schwanger, Eizelle, Befruchtung

Kündigung wegen kommender Schwangerschaft aber rechtswidrig

Solange eine künstlich befruchtete Eizelle noch nicht in die Gebärmutter eingesetzt ist, gilt die betroffene Frau arbeitsrechtlich noch nicht als schwanger. Wie der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg am Dienstag entschied, besteht daher auch noch kein Kündigungsschutz für werdende Mütter. Danach ist eine Kündigung aber dennoch rechtswidrig, wenn der Arbeitgeber von dem geplanten Eingriff weiß und der kommenden Schwangerschaft noch zuvorkommen will. (Az: C-506/06)

Geklagt hatte die Kellnerin einer Konditorei in Salzburg. Ihr Hausarzt hatte sie vom 8. bis 13. März 2005 für eine künstliche Befruchtung krankgeschrieben. Am 8. März wurden ihr die Eizellen entnommen und sofort mit dem Samen ihres Mannes befruchtet. Zwei der Embryonen wurden ihr am 13. März eingepflanzt. Noch vorher, am 10. März, kündigte jedoch die Konditorei. Den folgenden Streit um Lohn und Kündigungsschutz legte der österreichische Oberste Gerichtshof dem EuGH vor.

Nach dem Luxemburger Grundsatzurteil gilt der Mutterschutz in einem solchen Fall noch nicht. Schon aus Gründen der Rechtssicherheit seien die Vorschriften nicht anwendbar. Denn das Einsetzen des Embryos könne über Jahre verschoben werden oder letztendlich auch ganz unterbleiben. Als einzig klare Grenze könne der Mutterschutz daher erst beginnen, wenn die befruchtete Eizelle in die Gebärmutter eingesetzt wurde.

Allerdings sei die Kellnerin nicht schutzlos, betonte der EuGH, denn sie könne sich auf die Gleichbehandlung von Männern und Frauen berufen. Wenn ein Arbeitgeber eine auch erst geplante Schwangerschaft zum Anlass einer Kündigung nehme, sie dies eine unmittelbare Frauendiskriminierung und daher rechtswidrig. Im konkreten Fall sollen daher die österreichischen Gerichte die Motive des Arbeitgebers prüfen.

26. Februar 2008 - 11.41 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2008


123recht.net ist Rechtspartner von:

340723
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

97916
beantwortete Fragen
10
Anwälte jetzt
online
Rechtsanwalt
Sascha Kugler
Berlin
Strafrecht, Medizinrecht, Verkehrsrecht, Steuerrecht, Miet und Pachtrecht
Quickie!
Ihre Meinung zählt.
Eine 50-Stunden-Woche ist bei Niedriglöhnern wie in den Chefetagen keine Seltenheit. Kennt Ihr das? Wie viele Stunden arbeitet Ihr ca. pro Woche?