EuGH: Ausländerquoten für Medizin an belgischen Unis wohl rechtens
AFP VOM 13.4.2010 | Nachrichten - Nachrichten | 1018 Aufrufe Mehr zum Thema:Ausländerquote
Die in Belgien praktizierte Quotenregelung zur Begrenzung ausländischer Studierender an seinen Universitäten ist nach Auffassung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Luxemburg voraussichtlich rechtmäßig. Die letzte Entscheidung darüber liege aber beim belgischen Verfassungsgericht, entschied das EuGH am Dienstag. Rechtens sei die Quotierung dann, wenn die medizinische Versorgung der eigenen Bevölkerung anderenfalls gefährdet sei. Das Verfassungsgericht müsse aufgrund einer "objektiven, ausführlichen und beziffertern Analyse" nachweisen, dass eine solche Gefahr wegen eines Ansturms ausländischer Studierender, die das Land anschließend wieder verließen, tatsächlich gegeben sei.
Im französischsprachigen Landesteil Belgiens gilt seit 2006 eine Quotenregelung für medizinische Studiengänge, die den Ausländeranteil auf 30 Prozent beschränkt. Dagegen hatte es eine Klage vor dem belgischen Verfassungsgericht gegeben, das seinerseits vom EuGH wissen wollte, ob die Quotenregelung mit EU-Recht vereinbar sei.
13. April 2010 - 18.31 Uhr
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