Eu-Führerschein um MPU zu umgehen?

9. April 2009 Thema abonnieren
 Von 
thefresh
Status:
Beginner
(59 Beiträge, 8x hilfreich)
Eu-Führerschein um MPU zu umgehen?

Hallo zusammen,

im Januar 2007 wurde ich an der Niederländischen Grenze beim fahren unter Kokain-einfluss erwischt. Darauf startete das übliche Procedere, 1 Monat Fahrerlaubnisentzug und Geldstrafe von 450.-€ vom der Stadt Aachen und Monate später nahm mir meine Führerscheinstelle den Lappen für 1 Jahr weg. In desem Jahr musste ich nun Abstinenz nachweisen, ging auch regelmäßig zum Drogenscreening. Etwa einen Monat bevor das letzte Screening war, würde ich festgenommen und war für 6 Monate in U-Haft, muss aber in 14 Tagen für mindestens 3 Jahre in den offenen Vollzug. Im August ist mein Führerschein schon 2 Jahre weg und ich bin am überlegen ob ich nach der Haft einfach einen komplett neuen Führerschein in der Tschechei machen soll, dort kann man mittlerweile ja auch MPU´s machen. Was meint Ihr, ist das zulässig ? Weil ich will auf keinen Fall mehr ärger haben...

vielen Dank für Antworten...

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14 Antworten
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#1
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1821x hilfreich)

Natürlich kann man in der Tschechei einen Führerschein machen, fahren in Deutschland ist aber verboten, weil:

OVG Koblenz: Rechtsmissbräuchlich erworbener tschechischer Führerschein in Deutschland nicht anzuerkennen

Ein tschechischer Führerschein kann in Deutschland nicht anerkannt werden, wenn er in offensichtlich rechtsmissbräuchlicher Umgehung der deutschen Vorschriften erworben wurde. Hiervon ist laut Oberverwaltungsgericht Koblenz auszugehen, wenn der Führerschein in Tschechien nur deshalb erworben wurde, weil ein deutscher Führerschein wegen schwerwiegender Eignungsmängel entzogen wurde und auch nicht wieder erlangt werden kann (Beschluss vom 21.06.2007, Az.: 10 B 10291/07 .OVG).

In Deutschland muss nunmal eine MPU nach deutschen Regeln bestanden werden.

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#2
 Von 
thefresh
Status:
Beginner
(59 Beiträge, 8x hilfreich)

Nur kann ich in Tschechien auch eine MPU machen... somit kann ich nachweisen das ich Fahrtüchtig bin, was ich der Fall ist. Nur es ist für mich auf jeden Fall günstiger den Führerschein in der Tschechei zu machen...

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#3
 Von 
kalki
Status:
Schüler
(284 Beiträge, 149x hilfreich)

Sorry,aber für Personen,die vollgekoks und hochachtungs"voll" ein Auto führen oder dies versuchen sollte lebenslanger Führerscheinentzug veranschlagt werden.
Eine solche Person hat durch sein Verhalten gezeigt,dass er nicht zum Führen eines KFZs geeignet ist und sollte sich daher eine andre Vortbewegungsmöglichkeit suchen.
Es gibt genug solcher Fälle,die bekannt gemacht werden ,das müßte reichen,um Bescheid zu wissen,was man tun (oder lassen) sollte.
Und für Menschen,die versuchen,sich in Drittländern einen "Ersatz"-Lappen zu besorgen,sollte bei erwischen eine mehrjährige Haftstrafe drin sein,damit sogenannte Nachzügler auch gleich zu wissen bekommen,was ihnen bei so einem Verhalten blüht.
Meine Meinung wird sicher nicht jeder teilen,was solls,ich bin dieser Meinung.
Außerdem bekommt man das gelernt in der Führerscheinprüfung,was man tun darf und was nicht.

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#4
 Von 
CvD
Status:
Praktikant
(951 Beiträge, 352x hilfreich)

Der ganze "EU-Führerschein"-Unfug ist seit neuestem glücklicherweise endgültig Geschichte. Ich zitiere mal das zuständige Ministerium:

"Im Dezember 2006 wurde die Dritte EG-Richtlinie über den Führerschein verabschiedet. Die Umsetzung in nationales Recht erfolgt in zwei Stufen. Die Regelungen, die dem Führerschein-Tourismus entgegen wirken sollen, sind zum 19. Januar 2009 in Kraft getreten."

Zur weiteren Lektüre:

http://www.adac.de/Recht_und_Rat/Fuehrerschein/MPU/eu_fuehrerschein/default.asp

Damit ist diesen Ideen nun endgültig der Boden entzogen (auch die von der EU-Führerscheinindustrie auch heute immer noch weiter kolportierte Mär, ein CZ-Führerschein etwa sei auch in Zukunft möglich, solange darin ein CZ-Wohnsitz eingetragen ist, ist Unfug - das sind nur die letzten Zuckungen einer aussterbenden Spezies, die nicht wahrhaben will, was die Uhr geschlagen hat).

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#5
 Von 
thefresh
Status:
Beginner
(59 Beiträge, 8x hilfreich)

Nun gut und was ist dass dan?


Entscheidungsdatum 23.01.2009
Aktenzeichen: 1 B 378/08 , 1 B 437/08 , 1 B 438/08

Verpflichtung deutscher Führerscheinbehörden zur Anerkennung von EU-Fahrerlaubnissen

Das OVG des Saarlandes hatte drei dem sogenannten "Führerscheintourismus" zuzurechnende Eilrechtsschutzverfahren zu entscheiden.
Das Gericht hat in Anbetracht der in den letzten Monaten zu verzeichnenden Fortentwicklung der Rechtsprechung des EuGH seine bisherige Rechtsprechung entsprechend geändert.

Danach ist es den deutschen Führerscheinbehörden aufgrund europarechtlicher Vorgaben verwehrt, einer EU-Fahrerlaubnis die Gültigkeit für das Bundesgebiet in Fällen abzuerkennen, in denen die Betroffenen nach Entziehung ihrer früheren inländischen Fahrerlaubnis im Inland sich nicht mehr um die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis bemühten, um sich nicht einer nach inländischem Recht vorgeschriebenen Eignungsprüfung unterziehen zu müssen, sondern statt dessen eine Fahrerlaubnis unter Begründung eines Scheinwohnsitzes im europäischen Ausland erwarben. Die Entscheidungen betreffen nur Fälle, in denen in der ausländischen Fahrerlaubnis ein Wohnsitz im Ausstellermitgliedstaat eingetragen ist.

Ist in dem ausländischen Führerschein hingegen ein Wohnsitz im Bundesgebiet eingetragen, bleibt es bei der bisherigen Rechtsprechung des Gerichts, wonach eine solche Fahrerlaubnis bezogen auf das Bundesgebiet ungültig ist (vgl. Beschl. v. 21.01.2009 - 1 B 381/08 ).

Allerdings wollte ich in 3 Jahren eh in die Niederlande auswandern und werde dann dort einen dementsprechenden Führerschein machen. Übrigens war ich trotz des Konsumes überhaupt nicht auffällig. Seit dem (es ist 2 Jahre her), bin ich vollkommen abstinent. Aber das ist auch ein anderes Thema...

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#6
 Von 
kalki
Status:
Schüler
(284 Beiträge, 149x hilfreich)

Dennis,also darf man das Ganze so verstehen,dass wenn ich irgendeinen Dussel in Rumänien,Tschechien oder Kroatien finde,der mir erlaubt, bei ihm "scheinzuwohnen" und dessen Adresse bei der Führerscheinstelle angeben darf, dann so ein entsprechender Führerschein gültig ist????

Dann mal viel Spaß, dann kann man sich ja ne ganze Reihe von Führerscheinen in den verschiedensten Ländern aneignen und im Falle dessen,dass Schwarz-Weiß-Deutschland (m)einen denn dann "haben" will,geb ich denen halt irgendeinen aus der Sammlung...weil man hat ja evtl genug davon...??

Wenn das erlaubt ist, dann mal gute Nacht Marie,dann kann sich Deutschland,was Verkehrsverstöße mit "Lappenentzug" angeht ja bald richtig warm anziehen.

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#7
 Von 
CvD
Status:
Praktikant
(951 Beiträge, 352x hilfreich)

> Nun gut und was ist dass dan?

Das Gericht wird am 23.1.2009 nicht über Führerscheine geurteilt haben können, die nach dem 19.1.2009 ausgestellt wurden (außer du nimmst an, ein OVG-Verfahren sei innerhalb von 4 Tagen nach Rechtshängigkeit schon beschieden worden, was selbst im Eilrechtsschutz nicht funktioniert) - für diese ist die Wohnsitzfrage irrelevant.
Das Gericht hat in einem Einzelfall geurteilt und sich dabei natürlich auf die für die im Einzelfall zugrundeliegende Fahrerlaubnis geltende Rechtslage bezogen - und das war eben die für Führerscheine, die *vor* dem 19.1.09 ausgestellt wurden.

Wir können darüber gerne diskutieren, ich bitte nur vorab darum, keine Rabulistik der Form "das Gericht hat nicht gesagt, daß das nur für Fahrerlaubnisse von vor dem 19.1.09 gilt, sondern eine allgemeingültige Aussage getroffen". Davon hatten wir die letzten Tage im Forum Steuerrecht genug. Vielen Dank.

> dass wenn ich irgendeinen Dussel in Rumänien,Tschechien oder Kroatien finde,der mir erlaubt, bei ihm "scheinzuwohnen" und dessen Adresse bei der Führerscheinstelle angeben darf, dann so ein entsprechender Führerschein gültig ist?

Nein, seit dem 19.1.09 funktioniert das gerade *nicht* mehr.
Das hättest du auch verstanden, wenn du dir die Mühe gemacht hättest, meiner Linkangabe oben zu folgen.

> Allerdings wollte ich in 3 Jahren eh in die Niederlande auswandern und werde dann dort einen dementsprechenden Führerschein machen.

Mit dem wirst du aber trotzdem nicht in DE fahren dürfen.

-- Editiert am 10.04.2009 13:05

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#8
 Von 
thefresh
Status:
Beginner
(59 Beiträge, 8x hilfreich)

@CvD

also Du willst behaupten, dass ich -wenn ich fest in den Niederlanden wohne- nicht mit dem Auto meine Eltern in Deutschland besuchen darf? Das halte ich für wirklich unwahrscheinlich! Desweiteren gehe ich davon aus, dass selbst wenn ich noch hier wohne und den Führerschein nebst Psychologischem Gutachten in der Tschechei machen würde, mir die Führerscheinstelle höchstens eine MPU hier in Deutschland anordnen dürfte (wenn überhaupt.
Im übrigen war das von mir auch nur angedacht, weil ich nach August diesen Jahres den Führerschein für 2 Jahre weg habe und dachte, man müsste Ihn komplett neu machen. Dies ist ja wohl mittlerweile nicht mehr der Fall.
Ich werde ja in 2 Wochen für 36 Monate in Haft sein (offener Vollzug) und als erstes danach die normale MPU hier machen (Zeit zum vorbereiten habe ich ja genügen). Von daher sollte es wohl kein Problem sein und irgendwelchen ärger mit Polizisten die wie CvD denken spare ich mir dadurch auch :-)

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#9
 Von 
kalki
Status:
Schüler
(284 Beiträge, 149x hilfreich)

Ich wäre strickt dafür,wenn man unter BTM (egal welche) erwischt würde, auf Lebzeiten zum Fußgänger verknackt werden sollte.
Menschen mit so einem Verhalten sind des Führen von KFZs unfähig,obwohl sie wissen,was in Verbindung mit solchen Mitteln passieren kann.
Sowas sollte grundsätzlich als Vorsatz angesehen werden,und als Dessert sollte es ne kleine Haftstrafe oder Sozialer Dienst in Krankenhäusern,wo Unfallopfer solcher Fahrer versorgt werden, herausspringen.

Ich glaube,anders ist dieser Sorte Menschen nicht zu helfen!

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
thefresh
Status:
Beginner
(59 Beiträge, 8x hilfreich)

@kalki

Na zum Glück hast Du nichts zu melden :-) Im Übrigen ist die Konzentrationsfähigkeit unter Kokaineinfluss um einiges stärker als ohne! Im übrigen war es eine einmalige Sache und ich habe niemanden gefärdet (nachts auf der Autobahn bei mäßgem Tempo). Seit 2 Jahren habe ich damit nichts mehr zu tun und eigentlich könnte man mir auch so meinen Führerschein wiedergeben.

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Dumbele
Status:
Schüler
(427 Beiträge, 118x hilfreich)

bitte, bitte sei so vernüftig und gehe zu Fuß, DANKE.

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#12
 Von 
thefresh
Status:
Beginner
(59 Beiträge, 8x hilfreich)

Wie Du meinen vorigen Beiträgen entnehmen kannst, bin ich überhaupt
nicht vernünftig :-P

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#13
 Von 
kalki
Status:
Schüler
(284 Beiträge, 149x hilfreich)

Dennis,
auch wenn es einmalig war,du wußtest mit Ablegen der Fahrprüfung was unter Einfluß von Drogen passiert,und du wußtest was darauf an Strafe steht,aus basta.
Du kannst froh sein,dass du keinen Crash gebaut hast (vielleicht aufgrund deiner erhöhten Konzentrationsfähigkeit durch Koks?) vor allem sind andre Verkehrsteilnehmer von dir und deinen Taten verschont worden.
Das sollte bitte auch in Zukunft so sein,denn ich hoffe,dass derjenige,der dir "deinen" Lappen irgendwann einmal ausstellen wird,die Akten richtig liest und entsprechend handelt und sein "ok" verweigert.

Jeder ist für sein Handeln selbst verantwortlich,und halt auch für die Folgen die daraus entstehen.
Allein aus dem Grund,dass du (und viele andre,auch Alkoholfahrer) dir im Ostblock einen neuen Führerschein für wenig Geld zulegen willst,sollte dir hierzulande aus Lebzeiten eine Fahrerlaubnis ab Mofa aufsteigend verwehrt bleiben.Den Grund dafür lieferst du selbstredend mit,denn du suchst ja nach brauchbaren Ersatzlizenzen.
Ob du für die MPU wie du sagst durch Knastaufenthalt Zeit hast ohne ende,ist dein Ding,hoffentlich ist der Prüfer besonders streng!

Klar hab ich nix zu melden,aber du (und alle andren auch) würdest dich äußerst warm anziehn dürfen,wenn es denn anders wäre.
Mich würde mal interessieren,wenn denn deine Fahrt anders verlaufen wäre, ich denke so an Unfall mit Schwerstverletzten oder gar Toten,Familie mit Kindern,wo ein Elternteil verstorben ist oder gar Pflegefall bis ans Ende des Lebens gewesen wäre.
Hast du dir dahingehend überhaupt mal Gedanken gemacht??
Sicher nicht, aber du wirst ja Zeit haben in deiner Zelle dafür.
Kannst froh sein,dass es wirklich nicht schlimmer gewesen ist.

Und genau sowas bleibt einem wie dir nämlich erspart,denn im Knast bekommt so einer die Leiden der Geschädigten nicht mit,und das ist der Fehler im System.
So einer müßte live mit eingebunden werden,um das Wohl derjenigen wiederherzustellen,wenn es denn je machbar ist.Spätestens dann holt euch das Gewissen ein und ihr werdet (hoffentlich) selbst einmal am eigenen Leib spüren,wie es ist,ein Pflegefall zu sein bzw zu werden.....

Leider ist herrscht in Deutschland (völlig unsinnigerweise) Täterschutz vor Opferschutz.

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
CvD
Status:
Praktikant
(951 Beiträge, 352x hilfreich)

> also Du willst behaupten, dass ich -wenn ich fest in den Niederlanden wohne- nicht mit dem Auto meine Eltern in Deutschland besuchen darf?

Das ist in der Tat so, wenn du in DE keine Fahrerlaubnis hast, weil sie dir unter Auflage einer durchzuführenden MPU entzogen worden ist.

Deinen Schwachsinn zu "mit Koks fährt man besser" lasse ich mal unkommentiert. So wirst du glücklicherweise nirgends eine MPU bestehen, auch nicht in Lampukistan.

1x Hilfreiche Antwort

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