Eu-Führerschein

17. November 2007 Thema abonnieren
 Von 
gerd33
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 3x hilfreich)
Eu-Führerschein

Darf ein Ausländischer Eu-Führerschein von der Deutschen Polizei sichergestellt werden

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

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19 Antworten
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#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47651 Beiträge, 16842x hilfreich)

Das kommt auf die genaueren Umstände an.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
ChristianBuse
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 13x hilfreich)

Hallo, ich habe im Juni 2006 meinen Führerschein in der Tschechei gemacht.
Damals gab es dort noch keine 185 Tage Regelung (diese ist erst am 01.07.2006 in Kraft getreten!!) .
- In Deutschland besaß ich nie einen Führerschein und wurde aber 1996 zu zwei Jahren Sperrfrist verurteilt da ich alkoholisiert gefahren bin.-

Gestren bin ich in eine Polizeikontrolle gefahren und die Beamten haben den Führerscheinsichergestellt!

[color=green]Bekomm ich diesen zurück??????[/color]

3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1941x hilfreich)

Steht eine deutsche Adresse im Führerschein? Wenn ja wird ein Verfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis auf Dich zukommen, da die CZ-Fahrerlaubnis in Deutschland nicht anerkannt wird.

Vermutlich wird der Führerschein an die CZ-Behörde geschickt. Sollte die Behörde ihn Dir wieder aushändigen wird der Führerschein einen Vermerk welcher die Nutzung in Deutschland untersagt versehen sein.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
ChristianBuse
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 13x hilfreich)

ich weiß es nicht ( da der Führerschein ja jetzt bei der Polizei liegt) genau aber mir ist so als ob gar keine Adresse da drauf steht.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1941x hilfreich)

Soweit mir bekannt steht in einem CZ-Führerschein, anders als bei einem deutschen Führerschein, die Adresse drinnen.

Sollte das in Deinem Führerschein tatsächlich nicht der Fall gewesen sein könnte die Polizei natürlich noch überprüfen wo Du zum Zeitpunkt der Ausstellung des Führerscheins gelebt hast.

Solltest Du nicht mindestens 185 Tage in CZ gelebt haben wäre der Führerschein in Deutschland ungültig. Gleiches gilt wenn der Führerschein während der Sperrfrist ausgestellt worden ist. Aber das ist hier ja nicht der Fall.

PS: Wie haben sich denn die Polizisten geäußert? Sie müssen die Sicherstellung doch begründet haben.

-- Editiert am 22.03.2009 15:09

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
ChristianBuse
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 13x hilfreich)

laut Polizei muss der Sachverhalt geprüft werden!! - Die waren so unfreundlich

Ich habe den Führerschein [color=red]vor dem 01.07.2006 gemacht[/color]- da [color=red]brauchte man in Teschien keinen Wohnsitz[/color] zum Erwerb eines Führerscheins!! Das Gesetzt gibt es dort erst seitdem 01.07.2006...................!!
[color=red]Es gab damals definitiv keine 185 Tage - Regelung!!!!!!!!!![/color]


2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1941x hilfreich)

Diese Regelung gab es aber in Deutschland. Der europäische Gerichtshof hat bestätigt das ein solcher Führerschein nicht anerkannt werden muss. Das gilt auch rückwirkend für ältere Führerscheine.

-- Editiert am 22.03.2009 15:26

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
ChristianBuse
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 13x hilfreich)

Und was heißt das???

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
ChristianBuse
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 13x hilfreich)

aber das kann doch nicht sein!! Ich kam in den letzten zwei Jahren in zwei Polizeikontrollen und jedesmal bekam ich meinen Führerschein sofort zurück mit der begründung das der Sachverhalt aber geprüft werde. Das letzte mal war vor ca. 1 Jahr. Bisher kam aber kein Schreiben!!!
Diesmal tut die Polizei meinen Führerschein sicherstellen..
Wenn der Staat in dem ich den Führerschein gemacht habe diesen ohne 185 Tage Regelung ausstellt darf ich doch in Deutschland unter einhalten der Sperrfrist (in meinen Fall seit 10 Jahren vorbei) mit dem Tschechien Führerschein weiterfahren??!!
oder wie
Am besten ich warte ab was passiert!!

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
ChristianBuse
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 13x hilfreich)

Bist Du Anwalt/in..?
Ich habe vorhin mit einer Telefoniert und die war sich auch nicht sicher!!
Ach man, ich bekomm noch graue Haare

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1941x hilfreich)

quote:
Bist Du Anwalt/in..?
Nein.

quote:
Ich habe vorhin mit einer Telefoniert und die war sich auch nicht sicher!!
Lass mich raten: Verkehrsrecht ist nicht ihr Fachgebiet.

quote:
Ich kam in den letzten zwei Jahren in zwei Polizeikontrollen und jedesmal bekam ich meinen Führerschein sofort zurück mit der begründung das der Sachverhalt aber geprüft werde.
Das war aber vor dem Urteil des EUGH. Zu diesem Zeitpunkt war die Rechtslage umstritten.

quote:
Wenn der Staat in dem ich den Führerschein gemacht habe diesen ohne 185 Tage Regelung ausstellt darf ich doch in Deutschland unter einhalten der Sperrfrist (in meinen Fall seit 10 Jahren vorbei) mit dem Tschechien Führerschein weiterfahren??!!
Nein. Dieser Führerschein hätte Dir nicht ausgestellt werden dürfen und berechtigt daher nicht zum Führen von KFZ innerhalb der Bundesrepublik Deutschland.

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
ChristianBuse
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 13x hilfreich)

[color=green]Nein. Dieser Führerschein hätte Dir nicht ausgestellt werden dürfen und berechtigt daher nicht zum Führen von KFZ innerhalb der Bundesrepublik Deutschland.[/color]



Versteh ich nicht: Er durfte mir doch damals ausgestellt werden und wenn Deutschland Gesetzt macht gelten diese doch an dem Tag an dem der Beschluß ist...oder???

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1941x hilfreich)

In Deutschland galt damals schon die 185-Tage-Regelung. Es war bis zur Entscheidung des EUGH umstritten ob Deutschland EU-Führerscheine, die unter Umgehung dieser Regel ausgestellt wurden anerkennen muss oder nicht. Mit der Entscheidung des EUGH steht fest das diese Führerscheine nicht anerkannt werden müssen.

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
ChristianBuse
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 13x hilfreich)

So, ich war heute bei der Polizei...habe den Führerschein zurück und brauch auch nichts zu befürchten....!!

2x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1941x hilfreich)

Dann erstmal meinen herzlichsten Glückwunsch.

Welche Adresse steht denn nun im Führerschein?

Mit welcher Begründung wurde Dir der Führerschein wieder ausgehändigt und mitgeteilt das Du nichts zu befürchten hast?

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
ChristianBuse
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 13x hilfreich)

Hallo, es steht gar keine Adresse drin. Die Polizei hat mir ´mitgeteilt das sie den Führerschein nicht einbeahlten dürfen...
Sicher wird jetzt der Sachverhalt noch intern geklärt

1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1941x hilfreich)

Hallo Christian,

vielen Dank für die Rückmeldung.

In den CZ-Führerscheinen ist nach meinem Kenntnisstand unter 8. die Adresse eingetragen. Keine Ahnung warum das ei Dir anders ist.

Wäre jedenfalls sehr nett wenn Du uns mitteilen würdest wenn es etwas neues geben sollte.

1x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
ChristianBuse
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 13x hilfreich)

Mache ich....ich war gestern bei der Meldestelle um meinen Führerschein umschreiben zulassen...Ich hoffe das alles klappt...
Melde mich sobald es etwas neues gibt....

1x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1941x hilfreich)

Wie hoch war denn damals die BAK?

Ich vermute mal, dass Du damals ohne MPU keine deutsche Fahrerlaubnis erhalten hättest. Andernfalls gäbe es keinen logischen Grund für den CZ-Führerschein.

Sollte dem so sein wäre auch heute noch eine MPU erforderlich.

Hattest Du jemals eine deutsche Fahrerlaubnis beantragt? Wenn ja, wann und was ist aus dem Antrag geworden? Wurde die Fahrerlaubnis versagt, oder hast Du den Antrag zurückgezogen?

2x Hilfreiche Antwort

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