Etappensieg für Barbara Becker vor Europäischem Gerichtshof
AFP VOM 24.6.2010 | Nachrichten - Europarecht | 1119 Aufrufe Mehr zum Thema:Barbara Becker, Marke
Eintragung ihres Namens als Marke wird erneut geprüft
Barbara Becker, Exfrau des früheren Tennisstars Boris Becker, hat im Streit um den EU-weiten Schutz ihres Namens als Marke einen Zwischenerfolg errungen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hob am Donnerstag ein Urteil der Vorinstanz auf, die die Eintragung verweigert hatte. Auch wenn die Marke "Becker" schon eingetragen sei, könne die Marke "Barbara Becker" zulässig sein. Die Vorinstanz muss nun neu entscheiden. (Az: C-51/09)
Barbara Becker wollte 2002 ihren Namen beim EU-Markenamt im spanischen Alicante als Marke anmelden, unter anderem für verschiedene elektronische Geräte und Computer. Gegen die Eintragung erhob der Unterhaltungselektronik-Hersteller Harman Widerspruch, der unter der bereits eingetragenen Marke "Becker" unter anderem Autoradios und Navigationsgeräte verkauft. In dem mehrjährigen Streit versagte 2007 das erstinstanzliche Gericht der Europäischen Union Barbara Becker die Eintragung. Dagegen legte sie Rechtsmittel zum EuGH ein.
Dieser hob das Urteil der Vorinstanz nun auf. Mit der Anmeldung der Marke Becker sei der Name nicht gänzlich für weitere Nutzungen gesperrt. Eine Nutzung zusammen mit dem Vornamen Barbara sei zulässig, wenn der Nachname in der neuen Marke nicht bestimmend sei, sondern ein durchschnittlicher Verbraucher "Barbara Becker" als Gesamtbegriff eigenständig wahrnehme.
Irrtümlich sei das Gericht auch davon ausgegangen, dass grundsätzlich der Nachname zur besonderen Unterscheidungskraft verschiedener Marken führe, befand der EuGH. Dies könne gerade bei Prominenten anders sein sowie auch bei Namen, die wie "Becker" im deutschsprachigen Raum besonders häufig seien. Nach diesen Vorgaben soll nun wiederum das erstinstanzliche Gericht prüfen, ob tatsächlich eine Verwechslungsgefahr besteht.
24. Juni 2010 - 14.44 Uhr
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