Auf deren "Speisekarte" unterhttp://www11.germanwings.com/de/images/GW_Speisenkarte.pdfsteht: "An Bord dürfen nur Speisen und Getränke konsumiwert werden, die Sie auch im Bordverkauf erworben haben". Ich bin kein Jurist, aber meiner Auffassung zufolge ist das falsch (laut Lexikon der Rechtsirrtümer darf man ja auch im Fitnessstudio mitgebrachte Getränke konsumieren, auch wenn das Studio es "verbietet"), oder?? Und wie kann man dagegen "vorgehen"? In meinen Augen Kundenverarsche hoch 10... Oder?
Nun ja, im Restaurant muss man Korkgeld zahlen, wenn man seinen eigenen Wein mitbringt. Außerdem können in einem Flugzeug Sicherheitsbedenken bestehen. Wer weiß was die Leute alles als Nahrungsmittel einschleppen.
In den USA auf einem Inlandsflug habe ich eine Passagierin gesehen, die eine komplette Pizza mit reingenommen und genüsslich verzehrt hat. Hat keinen gestört. Ich fand das großartig.Ähm, bezüglich German Wings - heißt das, es gibt keine Verpflegung, außer man kauft sich welche?
kann den link leider nicht öffnen, von daher weiss ich nicht, was dort steht. generell kann mir aber nicht verboten werden, eigene getränke und speisen mitzubringen, sofern diese nicht gegen die beförderungsbedingungen verstossen.was anderes ist natürlich das verbot der einfuhr von lebensmitteln in andere länder (z.b. USA) aufgrund von seuchengesetzen etc.
Guten Tag,korrekt, sofern es nicht gegen Luftbeförderungs- und -sicherungsvorschriften oder sonstige Vorschriften verstoesst, ist die Mitnahme von Nahrungsmitteln zulässig. Allein der Grund, dass die Nahrungsmittel von dem jeweiligen Anbieter gekauft werden müssen, ist nicht ausreichend für ein Verbot. Wie Sie richtigerweise angemerkt haben bezüglich des Fitnessstudios, ist es dort auch zulässig eigene Getränke mitzunehmen, auch wenn überall Schilder mit dem vermeintlichen Verbot steht. Diese darf man dann beherzt ignorieren. Mit freundlichen Grüßen,- Roenner -
sorry, ich meinte mit beförderungsbedingungen eigentlich die von hr. rönner angesprochenen luftbeförderungs und sicherungsvorschriften. die beförderungsbedingungen von german wings sind ja gleichzusetzen mit agb's. die können da vieles reinschreiben, aber nicht alles davon hat rechtlichen bestand.
Auch wenn der "German Wings" einen "reihne" Deutsche Firma ist!? Bei Flugzüege gilt das Gesetz des Lands wo die die Flugzeug sich befindet bzw. galandet oder über fliegt, natürlich gilten auch erst die IATA Sicherheitsergelungen.Für solsche günstige Firmen können auch nicht alle Lebensmittel kontrelliert werden. -- Editiert von Audio am 08.04.2005 16:11:45
Hallo Wastl,die Beförderungsbedingungen einer Fluggesellschaft sind vergleichbar mit den AGB eines Fitnessstudios. Wenn dort ausgeschlossen wird, dass Lebensmittel (im Fitnessstudio Getränke) mitgenommen werden, nur um den Kunden dazu zu "zwingen" die überteuerten Angebote nutzen zu müssen, ist dies nicht zulässig und somit unwirksam.Oder was meinst du? Viele Grüße,- Roenner -
"Bei Flugzüege gilt das Gesetz des Lands wo die die Flugzeug sich befindet bzw. galandet oder über fliegt, natürlich gilten auch erst die IATA Sicherheitsergelungen."Nein, mE gelten Flugzeuge (ebenso wie Schiffe) als Hohheitsgebiet des Staates, unter dessen Flagge sie fliegen/fahren, so dass insofern die Gesetze des Flaggenstaates gelten. In einem Lufthansa-Flugzeug gilt damit deutsches, in einem BA-Flugzeug englisches Recht.
----------------- "fiat justitia et pereat mundus..."
Da magst du recht haben, aber, wie gesagt, ich könnte mir vorstellen, dass in Flugzeugen etwas anderes gilt, weil das Bordpersonal eine gewisse Kontrolle darüber haben sollte, was die Leute da auspacken. In Asien darf man keine Durianfrüchte mit ins Flugzeug nehmen, weil die so entsetzlich stinken. ALso darf man sie auch nicht dort essen. Auch kann das Bordpersonal den Alkoholausschank bei Bedarf regulieren, falls sich einer besäuft. Wenn er seinen eigenen Schnaps trinkt geht das sclecht und hinauswerfen kann man ihn unterwegs ja schlecht.