Es ist soweit- Unterhalt ab 18 Jahre

7. Oktober 2009 Thema abonnieren
 Von 
guest-12301.06.2010 14:28:29
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 25x hilfreich)
Es ist soweit- Unterhalt ab 18 Jahre

Hallo!

Es gibt schon einige Themen in diese Richtung, trotzdem möchten wir unseren eigenen Fall schildern und hoffen auf hilfreiche Antworten. Ich habe 2 Kinder aus erster Ehe, 16J & 17 J. Ich bin bisher meiner Unterhaltspflicht ohne Ausnahme immer nachgekommen.
Gestern war es nun soweit. Meine Tochter wird im Nov. 18 Jahre alt und hat sich gestern per Mail gemeldet. Sie bräuchte meine aktuelle Lohnbescheinigung für das Jugendamt. Sie geht noch zur Schule und lebt bei ihrer Mutter. Mittlerweile bin ich zum 2. mal verheiratet und habe ein 3. Kind, 4J.
Meine jetzige Frau hat kein Einkommen.

Meine Frage ist, schicke ich meiner Tochter einfach so meine aktuelle Lohnbescheinigung in der Hoffnung das alles korrekt ausgerechnet wird? Bekommen wir dann vom Jugendamt die Berrechnung zugeschickt? Gibt es nicht vom Jugendamt aus Formulare die man selber ausfüllen kann und angeforderte Unterlagen beifügt???
Wie sollen wir jetzt vorgehen? Macht es Sinn dass wir uns zur Sicherheit einen Anwalt nehmen???
Wir haben keinerlei Ahnung was meine Tochter beruflich vor hat. Wir wissen nur, dass sie weiterhin eine Schule besuchen wird. Wir werden nie über Pläne ihrerseits informiert. Wir werden nur angeschrieben, wenn der Unterhalt steigt und ich mehr zahlen MUSS.

Ich würde mich über hilfreiche Antworten freuen. Sollten weitere Informationen benötigt werden bitte melden.

Danke!!

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48 Antworten
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#1
 Von 
guest-12329.08.2012 11:10:17
Status:
Beginner
(62 Beiträge, 14x hilfreich)

So wie Du verpflichtet bist weiterhin bis zum Ende der 1. Ausbildung Unterhalt zu zahlen, ist Deine Tochter dazu verpflichtet Dir Auskunft über Schule und Pläne für nach den Abschluss zu geben. Schick ihr doch auch eine E-Mail mit der Bitte um Auskunft - vielleicht auch mit einer Einladung zu einem persönlichen Gespräch auf neutralem Boden verbunden?

Einen Anwalt musst Du nicht unbedingt einschalten - das solltest Du nur, wenn Du das Gefühl hast, dass falsche Beträge errechnet werden. Ruf doch einmal beim Jugendamt an und frag dich durch.

VG
Briana

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#2
 Von 
Thessa
Status:
Schüler
(465 Beiträge, 35x hilfreich)

Hallo,

also ich habe damals als mein Sohn 18 wurde und der KV eine Abänderung begehrte( da beide Eltern ja ab diesem Zeitpunkt barunterhaltspflichtig sind!!), die Berechnung vom Jugendamt durchführen lassen. Mein Sohn hat mir die Vollmacht hierzu erteilt. Das Jugendamt hat Lohnbescheinigung von KV und von mir angefordert und die Berechnung durchgeführt. Selbstverständlich musst du hierbei auch angeben, dass du noch einem weiteren Kind zum Unterhalt verpflichtet bist. In deinem Fall bist du 3 Kindern(2 mind. + 1 vollj.) und deiner jetzigen Frau zum Unterhalt verpflichtet. Deine Tochter hat eine Auskunftspflicht dir gegenüber, sie muss ab 18 nachweisen das sie noch weiterhin unterhaltsbedürftig ist. Aber wie gesagt ihre Mutter ist ab jetzt auch barunterhaltspflichtig!!

Gruß Thessa

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#3
 Von 
guest-12301.06.2010 14:28:29
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 25x hilfreich)

Hallo Briana ,

vielen Dank für Deine schnelle Antwort.
Mit dem zuständigen JA haben wir leider keine gute Erfahrungen gemacht. Die stehen nur auf der Seite des Unterhaltsberechtigten und geben keine Auskunft an den Vater. Ein Treffen mit der Tochter kommt leider nicht in Frage, da die Entfernung der Wohnorte zu weit entfernt liegen. Bevor ich mich mit ihr in Verbindung trete, wollte ich sicherheitshalber Informationen einholen. Woran erkennt das JA, das z.B. meine jetzige Ehefrau kein Einkommen hat, wenn ich meiner Tochter nur meine Lohnbescheinigung schicke? Was für Bescheinigungen könnte ich noch beilegen??? Oder ist das bei der neuen Berechnung unrelevant????


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#4
 Von 
guest-12301.06.2010 14:28:29
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 25x hilfreich)

Hallo Thessa ,

auch Dir vielen Dank für die Antwort. Wo kann ich das denn angeben dass ich weitere unterhaltspflichtige Kinder habe und eine Ehefrau ohne eigenes Einkommen? Gibt es beim zustädnigen JA Formulare die man sich zuschicken lassen kann?


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#5
 Von 
Betra
Status:
Schüler
(251 Beiträge, 29x hilfreich)

Wir hatten den Fall in der Familie, haben das dem JA direkt geschickt , und zwar den Steuerbescheid vom Vorjahr, müßte alle ersichtlich sein.

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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12301.06.2010 14:28:29
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 25x hilfreich)

Hallo,

Steuerbescheid vom Vorjahr wäre in diesem Fall möglicherweise unpassend, da meine Frau erst seit Jan. 2009 ohne Einkommen ist. Hm, ich werde mich wohl doch mit dem JA in Verbindung setzen müssen!!!

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#7
 Von 
Thessa
Status:
Schüler
(465 Beiträge, 35x hilfreich)

Hallo,

ich würde folgendermaßen vorgehen. Tochter anmailen und ihr mitteilen, dass du gewillt bist sie auch weiterhin zu unterstützen - wenn natürlich die Voraussetzungen dafür erfüllt sind!! d.h. sie dir den Nachweis erbringt, dass sie z.B. noch zur Schule geht. (Schulbescheinigung)Aus dieser geht hervor wie lange sie diese vorauss. besucht.

Anbei bemerkt:
Sobald du deine Lohnbescheinigung vom deinem AG vorlegst- hast du ebenfalls auch Anspruch die Einkünfte der KM zu erfahren. Eine Berechnung kann nur auf Grundlage BEIDER Einkünfte stattfinden!! Deshalb schicke ihr vorerst garnichts zu, denn ich bezweifle, dass du Auskunft von ihr bzw. von der KM erhältst.

Das Jugendamt hat meinen Ex-Mann damals auch angeschrieben(er wohnte ca. 600 km entfernt! ).
Fordere deine Tochter auf, dass sie die Berechnung vom Jugendamt durchführen lassen soll (in der Regel tun sie das auch noch für Vollj.) Das Jugendamt wird sich dann an dich wenden und dir die entsprechenden Unterlagen zusenden.

Solltest du allein nur Unterhaltsrelevantes Einkommen haben und die KM nicht so kannst du dir zusätzlich das Kindergeld voll anrechnen lassen.

Erkundige dich doch mal bei deinem Jugenamt vor Ort, vielleicht geben die dir Auskunft.

Aus dem Bescheid vom Jugendamt hatte mein Ex und ich Einblick auf welcher Berechnungsgrundlage(Einkommen) die Beträge berechnet wurden.

Viel Glück.
Gruß Thessa


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1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12301.06.2010 14:28:29
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 25x hilfreich)

Hallo Thessa,

danke, das war sehr hilfreich. Genau so machen wir das. Das ich von meiner Tochter keine Auskuenfte ueber dass Einkommen der KM bekomme, weiss ich jetzt schon. Sie hat leider durch und durch die Gene der KM, auch die negativen!

Wie schaut das eigentlich aus, wenn meine Tochter neben der Schule Aushilfsjobs hat. Muss sie diese auch belegen?

Danke im Voraus.

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1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Thessa
Status:
Schüler
(465 Beiträge, 35x hilfreich)

Nein m.E. sind die überobligatorisch....Sie sind nicht anrechenbar.

Das ist so wie bei Studenten, die sich während des Studiums auch nebenbei etwas dazu verdienen können - ganz ohne Anrechnung.

ALso viel Glück und lass dich nicht einschüchtern.

Schade das das Verhältnis zwischen Kindern und dem getrennt lebenden Elternteil bei einer Scheidung meistens gestört ist. Dafür gibt es viele Gründe... Aber bitte nicht all zu schlecht (ab)-urteilen über einen Menschen, der leider nicht in deinem Umfeld groß werden durfte ..konnte etc. Deine Tochter ist bei ihrer Mutter groß geworden und ist selbstverständlich auch deshalb mehr oder weniger gewollt oder ungewollt beeinflusst worden.
Es gibt (meistens) viele Verletzungen und Streitereien (meistens wegen des Geldes) zwischen den ehemaligen Ehepartnern bei einer Scheidung...und die Kinder hängen da irgendwie dazwischen.

Deine Tochter trägt ganz bestimmt die Gene von euch Beiden:-).....und jeder hat seine Fehlerchen;-).

In diesem Sinne gehe da ganz relaxt mit Ihrer Mail und weiteren Anfragen von ihr um. Sage ihr freundlich aber bestimmt was du von ihr erwartest und das du (vielleicht) auch stolz bist das sie z.B. die Schule gut macht oder aber nebenbei etwas arbeiten geht???.....denn das ist nicht immer so ganz selbstverständlich heut zu Tage für jeden Jugendlichen!! Viele leben im Hotel "Mama".
Sehe das positiv, denn allzu viel an Unterhalt kann sie sicher nicht erwarten, denn da sind noch 3 weitere Unterhaltsberechtigte!! ...es sei denn du verdienst so unwahrscheinlich gut;-)

Ich wünsch dir viel Glück!

Gruß Thessa












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1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
mikkian
Status:
Bachelor
(3868 Beiträge, 471x hilfreich)

Hi Marga,

auch für dich "meine" Antwort aus dem anderen Einkommen-von-Kindern-Thread:

Aus Scheidung-online:

Schüler sind grundsätzlich nicht zu einer Nebentätigkeit verpflichtet, auch nicht in den Ferien. Gehen sie trotzdem einer Schülerarbeit nach, so bleiben die Einnahmen unberücksichtigt, solange es sich um geringfügige Einnahmen handelt, die nur das Taschengeld erhöhen. Soweit das Einkommen darüber hinausgeht, gilt folgendes: ein Teil, mindestens 40,- €, bleibt als berufsbedingte Aufwendungen anrechnungsfrei. Der darüber hinausgehende Betrag wird "nach Billigkeit" angerechnet. In den meisten Fällen wird man die Hälfte des zusätzlichen Betrages anrechnen können. Beispiel: ein Schüler verdient nebenher 200,- € netto. Da 40,- € anrechnungsfrei bleiben, ist der Rest von 160,- € nach Billigkeit anzurechnen. Rechnet man die Hälfte an, so sind dies 80,- €, das heißt der Unterhalt reduziert sich um 80,- €.


Grüße

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#11
 Von 
guest-12301.06.2010 14:28:29
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 25x hilfreich)

Hallo!

Nachdem ich nun um weitere Informationen reicher bin, ist der Sachverhalt folgender:
Meine Tochter hat im Sommer ihren Real- Schulabschluß gemacht und hat diese demzufolge beendet. Nach ihren Aussagen fand sie wegen ihren schlechten Notendurchschnitt keine Schule, die sie aufgenommen hätte.

Nun geht sie 2 Tage die Woche einer Nebenbeschäftigung nach.
Sie ist auf Ausbildungsplatzsuche und wird möglicherweise nächstes Jahr erst Glück haben.
Zum Jugendamt geht sie nächste Woche. Meiner Meinung nach müsste sie doch auch auf das AA gehen und sich arbeitssuchend melden?

Was passiert wenn sie auch nächstes Jahr auch keinen Ausbildungsplatz findet???? Wie lange kann man Unterhalt fordern???? Ich zahle also solange bis sie einen Platz findet, und wenn es erst in 2- 4 Jahren ist????

Mir wird es jetzt schon ganz schwindlig!!!

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1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Hallo,

quote:
Ich zahle also solange bis sie einen Platz findet, und wenn es erst in 2- 4 Jahren ist????


Nö. Du zahlst überhaupt nicht. Deine Tochter wäre nur unterhaltsberechtigt, wenn sie sich in Schul-, Berufsausbildung oder Studium befinden würde.
Tut sie nicht!

quote:
Nun geht sie 2 Tage die Woche einer Nebenbeschäftigung nach.


Und was macht sie die anderen fünf Tage? Ausreichend Zeit, die Nebenbeschäftigung auszudehnen.

quote:
Meiner Meinung nach müsste sie doch auch auf das AA gehen und sich arbeitssuchend melden?


Wär nicht schlecht. :) Zudem davon der Kindergeldbezug abhängt. Aber, das wird deine Tochter schon noch merken, wenn die Familienkasse die Zahlungen einstellt oder gar zuviel Bezahltes zurück fordert.

Grüßle

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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

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#13
 Von 
guest-12301.06.2010 14:28:29
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 25x hilfreich)

Hallo Loddar,

vielen Dank für deine schnelle Antwort und das am Sonntag :-)

Kann ich jetzt erst Mal selbstständig die Unterhaltszahlungen einstellen?? Bekomme ich denn überhaupt vom JA Informationen wenn ich in diesem Fall nicht mehr unterhaltsberechtigt bin, da sie ja keine Schule besucht und keine Ausbildung nachgeht?
Was sie an den restlichen Tagen macht wüsste ich auch gern, ich hoffe dass sie auf Suche ist! Würde dass AA behilflich sein bei der Ausbildungssuche??? Fragen über Fragen!

Sobald sie eine Ausbildung gefunden hat, bin ich wieder unterhaltspflichtig, richtig? Und das muss sie von sich aus dann beim JA angeben, und dass JA wendet sich an mich?! Richtig?

Danke schon mal!!!

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1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
guest-12301.06.2010 14:28:29
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 25x hilfreich)

Nachtrag:

Jetzt stellt sich mir doch noch eine Frage:

Wenn sie keinen Unterhalt bekommt, nur einen Minijob hat, wovon wird sie leben? Wer kommt für sie auf, wenn nicht ich?!?

Danke!

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2x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Hallo marg,

quote:
Kann ich jetzt erst Mal selbstständig die Unterhaltszahlungen einstellen??


Ich gehe davon aus, dass kein gültiger Titel besteht. Dann kannst du ab Volljährigkeit die Zahlungen einstellen.
Übrigens endet in deinem Fall damit auch die Privilegierung. D.h. deine jüngeren Kinder und auch deine Frau werden vorrangig bedient und dein SB erhöht sich auf 1100€.

quote:
Und das muss sie von sich aus dann beim JA angeben, und dass JA wendet sich an mich?! Richtig?


Deine Tochter könnte sich auch direkt an dich wenden.
Ich bin sicher, deine Tochter wird nach Einstellung deiner Zahlungen ihrer Informationspflicht flüssig nachkommen...:)

Grüßle



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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

quote:
Wenn sie keinen Unterhalt bekommt, nur einen Minijob hat, wovon wird sie leben? Wer kommt für sie auf, wenn nicht ich?!?


Tja, marg,

das Leben ist hart. Das Erwachsenwerden noch härter...

Natürlich kannst du freiwillig was zuschießen. Freiwillig!

Grüßle

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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

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#17
 Von 
guest-12301.06.2010 14:28:29
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 25x hilfreich)

Das wars wohl: Mein Titel scheint unbefristet zu sein :-( ach Mensch.

Also da steht nicht, dass er nur bis 2009 (bis sie 18 wird) gültig ist, sondern für die Zeiträume ab 2003

Nix mit Unterhalt einstellen.

Gehen das freiwillig zuschiessen hätte ich ja nicht mal was, WENN sie sich denn auch kümmert. Aber das bezweifle ich.....

1x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Hi marg,

quote:
Das wars wohl: Mein Titel scheint unbefristet zu sein :-


Du forderst deine Tochter auf Herausgabe dessen auf. Ansonsten wirst du um eine gerichtliche Abänderung nicht rumkommen. Kosten zu Lasten deiner Tochter! Lass sie das wissen!!

Grüßle

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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

1x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
guest-12301.06.2010 14:28:29
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 25x hilfreich)

Jetzt muss ich mal doof fragen, was heisst "Herausgabe dessen"?!? Sie wird doch gar nicht wissen was ich von ihr will oder?

Sorry, dass ich mich bissle doof anstelle, aber beim 2. Kind kenn ich mich dann bestens aus :-)



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1x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Deine Tochter muss dir die Urkunde über den KU aushändigen. Wird bei der Mutter lagern.
Oder aber: Schriftlicher Verzicht seitens deiner Tochter!

Grüßle

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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

1x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
guest-12301.06.2010 14:28:29
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 25x hilfreich)

Ok, noch mal zum besseren Verständnis. Ist sie verpflichtet ihn rauszurücken??? Wenn sie es nicht freiwillig tut gehts gerichtlich, richtig?

Oh je,...ich hoffe soweit lässt sie es nicht kommen.

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1x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Lara-Jolie
Status:
Beginner
(96 Beiträge, 22x hilfreich)

quote:
Sie hat leider durch und durch die Gene der KM, auch die negativen!


Entschuldigung, es handelt sich um ihre TOCHTER.
Des weiteren ist bewiesen, dass Gene in der Persönlichkeitsentwicklung eines Kindes eine untergeordnete Rolle spielen. Da müssen sie UND ihre Ex-Frau sich wohl ausnahmsweise mal die Schuld in die eigenen Schuhe schieben!



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1x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
guest-12301.06.2010 14:28:29
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 25x hilfreich)

Was soll das denn jetzt? Darum geht es doch gerade gar nicht?! Bitte keine Antworten auf nicht aktuelle Punkte!

1x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Haselstrauch
Status:
Student
(2477 Beiträge, 388x hilfreich)

Hallo marg4355,

quote:
Ist sie verpflichtet ihn rauszurücken???


Sie ist nicht verpflichtet , den Titel rauszugeben, da sie aber derzeit keinen Anspruch auf Unterhalt hat, würde ihre Weigerung ihr nur den Aufschub bis zu einer gerichtlichen Abänderung verschaffen und wie @Loddar schon angemerkt hat, die dabei entstehenden Kosten gingen zu ihren Lasten.

Alternativ zur Herausgabe wäre, wie von @Loddar geschrieben, eine Unterhaltsverzichtsrerklärung durch die Tochter, mit der sie auf jegliche Ansprüche aus dem Titel verzichtet.


Grüße


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"Persönliche Meinung ... ohne Gewähr "

1x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
guest-12301.06.2010 14:28:29
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 25x hilfreich)

Hallo Haselstrauch,

vielen Dank. Jetzt habe ich alles verstanden.

Vielen Dank, ihr wart mir eine große Hilfe!

Dankeschön!

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1x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
guest-12301.06.2010 14:28:29
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 25x hilfreich)

Guten Abend!

Googlen sollte verboten werden...Jetzt lese ich das eine Abänderungsklage Monate dauern kann. Und solange zahle ich weiterhin den Unterhalt aus dem unbefristeten Titel den ich habe. Und das Töchterchen freut sich und lehnt sich zurück.
Wie ungerecht ist das denn?!

Ist es sicher das die Kosten meine Tochter tragen müsste? Würde sie gar nicht können, von was denn auch!
Morgen ist der große Tag auf dem JA. Bin gespannt was ich anschließend zu hören bekomme.

Viele Grüße



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1x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
guest-12301.06.2010 14:28:29
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 25x hilfreich)

Hallo!
Was es neues gibt:

Die 2 Damen (Mutter und das bald vollj. Kind) haben sich auf dem JA beraten lassen und sind ohne Formulare wieder weg geschickt worden. Sie sollen sich die nächsten 2 Wochen Gedanken machen über die nächsten Schritte.

Wenn es keine Bescheinigungen über Schule/Ausbildung gibt, kann demzufolge auch keine Neuberrechnung erfolgen. Aber zum Glück gibts ja den unbefr. Titel. Also den Zahn werde ich denen ziehen.
Meine Tochter kann ich seit dem Gespräch -logischerweise- nicht mehr telefonisch erreichen.
Nächste Woche nehme ich einen Anwaltstermin wahr und werde erst Mal den förmlichen Weg eines Schreibens gehen und auf das Gute im Menschen hoffen. Den Titel werde ich wenn nötig einklagen.

Kann man das nicht auch als Betrug sehen, weil doch die Mutter genau weiss dass sie ab Volljährigkeit mit barunterhaltspflichtig ist?!
Meine Nerven liegen blank. Ich wüsste gern was in denen ihren Köpfen vorgeht. Das ich ab Volljährigekeit nicht mehr nur Pflichten sondern auch Rechte habe scheint denen völlig egal zu sein. Und so wie es aussieht auch die Zukunft der Tochter.

Grüße


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1x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
beijing
Status:
Praktikant
(960 Beiträge, 240x hilfreich)

Hallo marg5543!

Gehe den Weg, den Du in Deinem letzten posting angegeben hast.
Wende Dich an Deinen Anwalt.
Mitunter reicht es, wenn die Gegenseite erst einmal ein Schreiben von einem Anwalt bekommt.
Das JA wird den Damen schon gesagt haben, dass sie damit nicht weit kommen und notfalls eben eine Klage Deinerseits droht.
Das JA gibt den Kindern mit Vollendung des 18. Lj. die Angelegenheit selbst in die Hand.

Lass Dich von der Gegenseite nicht unterkriegen.
Wir haben das auch durch.
Solange die kids noch unter den Fittichen von Mama stehen, wird sich daran nichts ändern. Leider.

Ich wünsche Dir weiterhin viel Erfolg!
Berichte uns doch bitte weiter von den Geschehnissen in dieser Angelegenheit.

LG beijing

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"Beachten Sie auch die Rückseite dieses Postings!"

1x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1821x hilfreich)

Zahlung einfach einstellen, den Betrag aber auf die Seite legen.
Wer Unterhalt fordert, muss nachweisen, dass er ihn überhaupt und in welcher Höhe zu bekommen hat. Sollte aus dem Titel dann vollstreckt werden, ist die Frage nach Schadensersatz im Raum. Es heisst zwar, dass gezahlter Unterhalt als verbraucht gilt, aber hier wird dann vollstreckt, nicht gezahlt.

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2x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
guest-12301.06.2010 14:28:29
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 25x hilfreich)

Hallo,

da bin ich wieder. Nach langen Wochen konnte ich endlich mit meiner Tochter sprechen. Sie hat sich bis heute verweigert.

Zuvor eine Frage an euch:

Ist es rechtens dass das JA dem volljährigen Kind raten darf, den unbefristeten Titel BLOSS nicht rauszugeben ??? Denn so wurde es bei dem JA des bald vollj. Unterhaltsberechtigten gehandhabt.

Ich habe meinem Kind weiterhin eine Unterhaltszahlung zugesichert und im Gegenzug um die Herausgabe des Titels gebeten.
Die Antwort unter Tränen war: ".. dann habe ich ja gar nichts mehr in der Hand falls du nicht zahlst".
Hallo??? Sie hat doch gar keinen Anspruch. Denn es ist Fakt: Sie besucht im Moment keine Schule mehr, und hat KEINE Aussicht auf Ausbildung. Auf dem AA war sie auch noch nicht.

Mein Kind ist mit dem Thema völlig überfordert. Meine Exfrau sagt zu mir, sie gleicht doch meine Zahlung mit Naturalien und Wohnrecht aus. Und ich müsse eigentlich noch mehr zahlen!?! Also langsam geht mir dieses Thema auf die Nerven.

Ich habe ihnen geraten sich genaustens zu informieren und warte jetzt darauf wie sie sich entscheiden und sehe mich schon eine Klage anstreben. Habe zwar kein Geld für so ein Zeug aber anders scheints wohl nicht zu gehen.

Viele Grüße
marg5543


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