Erzwungener Jobwechsel im Mutterschutz möglich?

26. September 2014 Thema abonnieren
 Von 
Surya
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Erzwungener Jobwechsel im Mutterschutz möglich?

Hallo,
ich bin in 6. Monat schwanger, habe allerdings meinen Arbeitgeber von der Schwangerschaft noch nicht in Kenntnis gesetzt (Grund: ich bin Managerin in einem internationalen Großkonzern und bei uns stehen die jährlichen Leistungsbeurteilungen mit in meinem Fall Aussicht auf Beförderung und/ oder Gehaltserhöhung im Okt. an).
Mein Chef möchte nun, daß in den nächsten Monaten intern in eine andere Position wechsele, was ggf. mit einer Arbeitsvertragsänderung einhergeht, die wahrscheinlich auch eine Bezahlungsänderung mit sich brächte.
Kann ich in der Zeit des Mutterschutzes rechtlich gesehen gezwungen werden, einen neuen Job anzunehmen, in dem ich zudem allenfalls wenige nur Wochen arbeiten würde?
Vielen Dank im voraus.
~Stephanie

-----------------
""

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
:blaubär:
Status:
Student
(2472 Beiträge, 1264x hilfreich)

Die Frage deiner Versetzbarkeit ist meines Erachtens unabhängig von seiner Schwangerschaft zu sehen, soweit nicht Mutter oder Kind durch die Versetzung und die neue Arbeit gefährdet werden. Würdest du denn die Versetzung begrüßen, wenn du nicht schwanger wärst, und würde dein Arbeitgeber diese Versetzung wollen, wenn er von deiner Schwangerschaft wüsste? Und wenn dein Arbeitgeber von der Versetzung Abstand nimmt, weil du schwanger bist ~ ist das dann nicht ein Akt der Diskriminierung nach dem AGG?

-----------------
""

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38387 Beiträge, 13987x hilfreich)

Was immer mehr in Vergessenheit gerät: Schwangerschaft ist keine Krankheit. Natürlich kann sie im Rahmen ihres Arbeitsvertrages versetzt werden. Sie kann auch bis einen Tag vor der Geburt arbeiten, auch in Deutschland.

Aber vielleicht wäre es sinnvoll, den Arbeitgeber zu informieren? Über Schwangerschaft und die Pläne danach?

wirdwerden

-----------------
""

2x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.046 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.980 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen