Hallo,
ich bin in 6. Monat schwanger, habe allerdings meinen Arbeitgeber von der Schwangerschaft noch nicht in Kenntnis gesetzt (Grund: ich bin Managerin in einem internationalen Großkonzern und bei uns stehen die jährlichen Leistungsbeurteilungen mit in meinem Fall Aussicht auf Beförderung und/ oder Gehaltserhöhung im Okt. an).
Mein Chef möchte nun, daß in den nächsten Monaten intern in eine andere Position wechsele, was ggf. mit einer Arbeitsvertragsänderung einhergeht, die wahrscheinlich auch eine Bezahlungsänderung mit sich brächte.
Kann ich in der Zeit des Mutterschutzes rechtlich gesehen gezwungen werden, einen neuen Job anzunehmen, in dem ich zudem allenfalls wenige nur Wochen arbeiten würde?
Vielen Dank im voraus.
~Stephanie
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Erzwungener Jobwechsel im Mutterschutz möglich?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Die Frage deiner Versetzbarkeit ist meines Erachtens unabhängig von seiner Schwangerschaft zu sehen, soweit nicht Mutter oder Kind durch die Versetzung und die neue Arbeit gefährdet werden. Würdest du denn die Versetzung begrüßen, wenn du nicht schwanger wärst, und würde dein Arbeitgeber diese Versetzung wollen, wenn er von deiner Schwangerschaft wüsste? Und wenn dein Arbeitgeber von der Versetzung Abstand nimmt, weil du schwanger bist ~ ist das dann nicht ein Akt der Diskriminierung nach dem AGG?
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Was immer mehr in Vergessenheit gerät: Schwangerschaft ist keine Krankheit. Natürlich kann sie im Rahmen ihres Arbeitsvertrages versetzt werden. Sie kann auch bis einen Tag vor der Geburt arbeiten, auch in Deutschland.
Aber vielleicht wäre es sinnvoll, den Arbeitgeber zu informieren? Über Schwangerschaft und die Pläne danach?
wirdwerden
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