Guten Tag,
... eine Erzwingungshaft-Durchführung ist sicherlich für viele ein Albtraum.
Die Umsetzung soll in der Regel einige Zeit dauern.
a) wie schnell kann das denn in der Praxis gehen ?
> innerhalb einer Woche ?!
b) wenn der Vollstreckungstitel inhaltlich strittig ist kann man durch eine
einstweilige Anordnung die Erzwingungshaft auch b.a.w. evt. stoppen
und wenn ja was ist zu tun ?!
> gemeint ist eine Erzwingungshaft-Androhung in einem
Ordnungswidrigkeitsverfahren
Erzwingungshaft stoppen durch einstwillige Verfügung
Fragen zu Ihrem Verfahren?
Fragen zu Ihrem Verfahren?
Zitata) wie schnell kann das denn in der Praxis gehen ? :
> innerhalb einer Woche ?!
Oder innerhalb eines Tageswen die Fristen abgelaufen sind.
Kommt auf die Auslastung und die Auffindbarkeit an.
Zitatwenn der Vollstreckungstitel inhaltlich strittig ist kann man durch eine :
einstweilige Anordnung die Erzwingungshaft auch b.a.w. evt. stoppen
Wenn bereits Erzwingungshaft im Spiel ist, dann ist da nichts mehr strittig.
Das ist dann wohl nur beim Verweigerer noch nicht ganz angekommen, das man da bereits ganz am Ende der Fahnenstange hängt.
So einfach ist es nun auch wieder nicht. Wenn schwerwiegende Verfahrensfehler vorliegen
kann auch ein Vollstreckungstitel kippen. Nur das ist sehr schwer zu erreichen, weil m. E.
diese Prüfvorgänge nicht als EILSACHE realisiert werden können. Der Gerichtsvollzieher
ist hier halt schneller.
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Es gibt nur ganz wenige Ausnahmen, in welchen der rechtskräftige Titel angreifbar wäre. Welche davon ist in deinem Fall erfüllt?
Erst wenn man das weiß, kann man dir weiter helfen
Und Fristen wären unter Umständen auch zu beachten.
Ein Einwand von mir:
Der TE stellt es als Owi Verfahren dar.
Heisst die Behörde hat das alles selbst angerührt.
Hier wäre eher zu klären, wie der Stand der Klage dagegen ist.
Um eine derartige Aussage treffen zu können müsste man sicher sein, dass so etwas wie ein nicht akzeptierter belegbarer Verfahrensfehler überhaupt vorkommen kann. In dem hier dargelegten Fall wurden die Verfahrensbeanstandungen in der Beschwerde sachgerecht eingearbeitet ohne dass darauf überhaupt eingegangen wurde. Das finde ich ausgesprochen problematisch und lässt eine gewisse Befangenheit vermuten.
Das einräumen eines Verfahrensfehlers ist für Gerichte sicherlich nicht so einfach, weil damit ein schwererer handwerklicher Fehler einhergeht.
Der GV sagt nach der Zahlung kann man bei erfolgreich eingelegten Rechtsmittel ja ohnehin eine teilweise Rückabwicklung realisieren.
Zitat:In dem hier dargelegten Fall wurden die Verfahrensbeanstandungen in der Beschwerde sachgerecht eingearbeitet ohne dass darauf überhaupt eingegangen wurde. Das finde ich ausgesprochen problematisch und lässt eine gewisse Befangenheit vermuten.
Was für eine "Beschwerde"? War der Rechtsbehelf der Beschwerde überhaupt (noch) zulässig, oder handelte es sich mal wieder um ein formloses, rechtlich nichts bewirkendes, Schreiben in dem man sich über irgendetwas beschwert?
Falls es sich um eine (noch) zulässige Beschwerde handelte, wie wurde diese beschieden?
Wenn die Rechtsmittel ausgeschöpft sind, aber bspw. ein Verfahrensfehler nicht überprüft trotz entsprechender Beanstandung finde ich das ausgesprochen befremdlich. Richter sind unabhängig : können fast nicht zur Rechenschaft gezogen werden : vor diesem Hintergrund hilft dann nur der Beschwerdeweg über das Landes-Justizministerium oder aber den Präsidenten des Landgerichts.
Ist doch ganz einfach. Der Rechtsweg ist vorgegeben, es gibt keine Super, Super/Super/Super-Prüfungsinstitution. Im Zivilrecht geht es um Rechtsfrieden und Rechtssicherheit, nicht um mehr, nicht um weniger. Und dieser Frieden ist durch ein rechtskräftiges Urteil hergestellt.
wirdwerden
nur ein Verfahrensfehler scheint hier ein Ausweg zu bringen. Da Gerichte hier aber mauern ist das praktisch doch wohl ohne Anwalt gar nicht umsetzbar.
Auch Verfahrensfehler sind keine Auswege.
wirdwerden
Erzwingungshaft lässt sich stoppen, indem man seine Schulden zahlt.
Es gibt nur ganz wenige Ausnahmen, in welchen der rechtskräftige Titel angreifbar wäre. Welche davon ist in deinem Fall erfüllt?
Erst wenn man das weiß, kann man dir weiter helfen schreibt fm89
Das kann aber faktisch nur noch über eine Beschwerde über den Präsidenten des Landgerichts erfolgen. ist das soweit korrekt ?!
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