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Erzieherinnen dürfen auf Wunsch der Eltern im Kindergarten beten

AFP VOM 2.7.2003 | Nachrichten - Nachrichten | 3259 Aufrufe
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Kindergarten, Religion, Tischgebet, Neutralitätsgebot

- Gericht sieht staatliche Neutralität nicht verletzt

Auch in staatlichen Kindergärten dürfen die Erzieherinnen mit den Kindern ein Tischgebet sprechen. Voraussetzung ist, dass ein Teil der Eltern dies ausdrücklich wünscht, heißt es in einer am Mittwoch bekannt gegebenen Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH) in Kassel. Mit dem unanfechtbaren Eilbeschluss wies das Gericht den Antrag anderer Eltern ab, das Tischgebet zu unterbinden. (Az: 10 TG 553/03)

In Bad Endbach bei Marburg hatten Eltern den Wunsch nach einem Tischgebet geäußert, und die Erzieherinnen des Gemeinde-Kindergartens kamen dem nach. Andere Eltern freilich lehnten das Gebet ab und sahen darin eine Verletzung des staatlichen Neutralitätsgebots. Ihre Klage blieb jedoch ohne Erfolg. Das Bundesverfassungsgericht habe "religiöse Übungen" sogar in staatlichen Schulen zugelassen, heißt es in der Begründung des VGH. Dann seien Gebete erst recht im Kindergarten erlaubt, dessen Besuch freiwillig sei.

Voraussetzung sei, dass das Beten nicht Angeordnet werde und freiwillig bleibe. Schulen und Kindergärten müssten sich darauf beschränken, "den organisatorischen Rahmen für das Gebet zu schaffen beziehungsweise es auf Wunsch der Eltern zuzulassen". Zu berücksichtigen sei zudem, dass das Tischgebet im Kindergarten nicht einmal eine Viertelminute dauere. Kinder, die nicht daran teilnehmen wollten, könnten sich während dieser kurzen Zeit "an anderen Orten im Kindergarten aufhalten".

2. Juli 2003 - 16.15 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2003


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