Hallo!
Ein Erzeuger, zu dem das Kind nie Kntakt hatte, ist, wie es aus der Zeitung erfuhr gestorben.
Der Erzeuger hat, seinerzeit, regelmässig Unterhalt gezahlt und ist in der Geburtsurkunde eingetragen. Das Kind hat weder seine Adresse, auch ist es von niemandem über seinen Tod informiert worden. Wie muss das Kind nun vorgehen bezüglich eines evtl. Pflichtanteils?
Kann es sein, dass wenn das Kind nicht zufällig Sonntag Zeitung gelesen hätte, nie was davon erfahren hätte!
Vielen Dank für eine Antwort
Gruss Timo
Erzeuger gestorben
27. Januar 2003
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Frage vom 27. Januar 2003 | 22:11
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Erzeuger gestorben
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