Erwischt beim Drogen verkaufen!

9. Mai 2006 Thema abonnieren
 Von 
Phoenix_PCB
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)
Erwischt beim Drogen verkaufen!

Guten Tag,

Ich wurde vor 2 wochen am Samstag beim verkauf von Extasy, von Türstehern in der Disco erwischt. Ich habe die Extasys nur an meine freunde verkauft, die mich gefragt haben, ob ich was besorgen könne. Sie haben mich mit 13 Tabletten, 2 Gramm Speed, und 135€ in 10ern und 5ern erwischt. Wie soll ich mich nun verhalten, bzw. was kann ich sagen, damit ich weniger strafe bekomme?

Was denkt ihr, ich bin 21 Jahre alt, habe keine vorstrafen oder ähnliches, bin in einer Ausbildung, habe ne Wohnung zusammen mit meiner Freundin! Ich habe zurzeit Probleme mit meiner Krankheit, und habe zurzeit keine Kostenbefreiung für meine Medikamente, die sehr teuer sind, kann ich das irgendwie nutzen, als vorwandt??

MFG Phoenix_PCB

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37 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

Nein, das kannst du nicht nutzen.

Allein das Wort Vorwand sagt schon selbst aus, daß es die Justizbehörden kaum beeindrucken wird.

Außerdem haben sie mit einer Bewährungsstrafe zu rechnen, da spielt Geld sowieso kaum eine Rolle.

Gruß justice

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#2
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

sorry, doppel-posting

-- Editiert von justice005 am 09.05.2006 17:53:19

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#3
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

sorry, doppel-posting

-- Editiert von justice005 am 09.05.2006 17:52:46

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#4
 Von 
thosim
Status:
Student
(2139 Beiträge, 385x hilfreich)

Besitz von geringen Mengen von BtM zum Eigenkonsum dürfte nicht in Betracht kommen, da durch die szenetypische Stückelung der Geldmittel einiges auf Handeltreiben hindeutet. Ein Absehen von Verfolgung kommt daher nicht in Betracht.

Bei geringen Mengen, geringer Schuld und fehlendem öffentlichen Interesse kann aber uU eine Einstellung nach §§ 153 , 153 a StPO in Betracht kommen auch bei Abgabe von dem Handeltreiben von BtM-Konsummengen.

Wenn auch insoweit die Voraussetzungen nicht vorliegen, liegt eine Anklage nahe.

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#5
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

Ich würde aber bezweifeln, daß bei 13 Tabletten Ecstacy und 2 Gramm Speed irgendein Staatsanwalt von den §§ 153 f Gebrauch macht.

Ich würde eher mit einer Anklage rechnen.

Gruß Justice

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#6
 Von 
Phoenix_PCB
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

also kann es sehr wohl sein, dass ich ins gefaägniss muss? Was soll ich sagen, sagen das es alles eigenbedarf gewesen sei, und das das geld eine Leihgabe eines Freundes war, da ich geldprobleme habe, wäre das vielleicht hilfreich???

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#7
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

Das wäre wohl kaum hilfreich, da das gericht es als bloße Schutzbehauptung werten würde und Ihnen sicher nicht glauben würde.
Am besten nehmen Sie sich einen Anwalt, dann sind die Chancen auch nicht schlecht, daß eine Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt wird.

Gruß justice

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#8
 Von 
thosim
Status:
Student
(2139 Beiträge, 385x hilfreich)

quote:
das es alles eigenbedarf gewesen sei, und das das geld eine Leihgabe eines Freundes war


Wie justice schon zu berichten wußte, wird Ihnen niemand diesen Unsinn glauben.



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#9
 Von 
Phoenix_PCB
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

blos woher soll ich mir das geld nehmen, bzw. wie komme ich jetzt an einen Anwalt heran!

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#10
 Von 
thosim
Status:
Student
(2139 Beiträge, 385x hilfreich)

quote:
wie komme ich jetzt an einen Anwalt heran!



Anwälte sind auch keine Wunderheiler. Wenn die StA tatsächlich gegen Sie Anklage erheben sollte, bleibt es Ihnen unbenommen auch ohne Anwalt bei Zulassung der Anklage zur Hauptverhandlung zu agieren.


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#11
 Von 
Phoenix_PCB
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

soll ich garnix sagen, oder immer schön zustimmen, und meine gemachten fehler einsehen usw..

Was sagen sie zu dieser Meinung, sie ich mir durch Rats-Seiten geholt habe:


Zur Einladung der Polizei musst du nicht hingehen, und solltest du auch nicht, wenn du nicht schon 100%ig weißt was du bei der Polizei sagen darfst, das dir nicht negativ ausgelegt wird.

Sprich, durch ein Erscheinen bei der Polizei wird der Sachverhalt für dich mit Sicherheit nicht besser, sondern wahrscheinlich eher schlechter. Versprechungen wie "Verrate und den Namen deiner Lieferanten/Abnehmer und die Strafe wird milder ausfallen" sind natürlich komplette Verarschung; die Polizei entscheidet in keinster Weise über das Strafmaß. Spätestens beim Prozess, oder einer richtigen Vorladung der Staatsanwaltschaft musst du folgeleisten.

Such dir einen erfahrenen Btm-Anwalt (vielleicht über die Grüne Hilfe, oder anderen Drogenvereine) und sprich dein genaues Vorgehen mit ihm ab. Aktionen auf eigene Faust machen deine Situation nur schlimmer.

Bei kleinem Geldbeutel hilft ein Rechtsberatungsschein bzw. Prozesskostenhilfe!

-- Editiert von Phoenix_PCB am 09.05.2006 21:58:42

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#12
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

Natürlich hat thosim recht, wenn er sagt, daß Anwälte keine Wunderheiler sind, dennoch muß ich sagen kommt es grade bei BTM-Delikten vor, daß Anwälte durch einen Bewährungsvorschlag und ein Angebot verschiedener Bewährungsauflagen es schaffen, den Richter von einer Bewährung zu überzeugen.

Das allgemeine Gelaber eines Angeklagten nützt da häufig weniger bis gar nichts.

Allerdings sind in Ihrem fall die Chancen auf Bewährung wirklich nicht schlecht, da es ja wohl Ihre erste Verurteilung wird. Von daher können Sie es auch selbst versuchen.

Gruß Justice

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#13
 Von 
Phoenix_PCB
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

werden die akten der Eltern hervorgerufen, oder bleiben die außer acht? Denn meine Eltern Sind Mitglied eines Rockerclubs (Born to be Wild), und mein Stiefvater war 6 Jahre im gefängnis wegen Drogenhandel usw...

Ich muss jetzt erstmal schluss machen, wegen Ausbildung! Aber bitte schreiben sie weiterhin ihre Antworten...

Mann ich habe echt Angst.

Danke und gute nacht :(

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#14
 Von 
thosim
Status:
Student
(2139 Beiträge, 385x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Bei kleinem Geldbeutel hilft ein Rechtsberatungsschein bzw. Prozesskostenhilfe! <hr size=1 noshade>



Quark!

Beratungshilfe gibt es im Strafverfahren allenfalls für eine Erstberatung. Oder erwarten Sie, daß Sie ein Verteidiger für knapp 40,00 EURO auch noch vor Gericht verteidigt? PKH gibt es schon gar nicht. Allenfalls kommt eine Pflichtverteidigerbestellung in Betracht, was aber vor dem Hintergrund von § 140 Abs. 2 StPO mit gewissen Unwägbarkeiten verbunden ist.

Ihre übrigen Ausführungen bleiben unkommentiert!

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
thosim
Status:
Student
(2139 Beiträge, 385x hilfreich)

quote:
werden die akten der Eltern hervorgerufen, oder bleiben die außer acht? Denn meine Eltern Sind Mitglied eines Rockerclubs (Born to be Wild), und mein Stiefvater war 6 Jahre im gefängnis wegen Drogenhandel usw...



Was wollen Sie uns denn damit sagen?




0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

also was auch immer Sie aus dem Internet sich zusammengesucht haben, das ist wirklich Quark, wie thosim schon zurtreffend bemerkte.

Wenn Sie die Namen der Hintermänner angeben, dann kann das durchaus im Prozess strafmildernd wirken. Wenn Sie nämlich die Ermittlungsbehörden unterstützen, dann zeigen Sie damit auch Reue, die immer strafmildern wirkt. Die Polizei weiß das und hat es Ihnen deshalb gesagt. Was Sie bei der Polizei aussagen, wird dokumentiert. Diese Aussage müssen Sie unterschreiben, damit man Ihnen eben keine Aussage unterstellen kann, die Sie nicht gemacht haben. Dieses Vernehmungsprotokoll kommt dann in die Akten und liegt dem Gericht und der Staatsanwaltschaft vor. Was zur Hölle soll daran negativ ausgelegt werden ?????

Je mehr Sie mitmachen und je weniger Sie meinen, den dicken mann spielen zu können, desto milder wird das Gericht urteilen.

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#17
 Von 
thosim
Status:
Student
(2139 Beiträge, 385x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Wenn Sie die Namen der Hintermänner angeben, dann kann das durchaus im Prozess strafmildernd wirken. Wenn Sie nämlich die Ermittlungsbehörden unterstützen, dann zeigen Sie damit auch Reue, die immer strafmildern wirkt. <hr size=1 noshade>





Eben, zumal die Variante des Offenbarens der Hintermänner ausdrücklich im Gesetz als Strafmilderungsgrund genannt ist, vgl. § 31 BtMG .



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#18
 Von 
Phoenix_PCB
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Soll ich ehrlich sein, und sagen was ist, wegen den geld, denn 90€ davon waren ja nicht vom verkaufen gewesen, sondern aus mein Portmonei, der türsteher hatte blos alles zusammen geschmissen, was ich in den Taschen hatte! Sind Die Türsteher dann auch beim gericht dabei, weil die türsteher mir gedroht haben, das wenn sie mich nochmal sehen, schlagen die mich zusammen, kein witz! Und die Polizeibeamten, sind doch bestimmt auch da, die mich befragt haben! Seltsamerweise haben mich die polizeibeamten einfach gehen lassen, haben kurz gefragt, wieso ich das mache, wenn ich noch nicht vorbestraft bin, haben mich div. fragen gefragt, ob ich die drogen freiwillig abgebe usw...das wars! Was könnte ich zur meiner Entlastung noch angeben??

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#19
 Von 
Phoenix_PCB
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

wollen Sie mir jetzt nicht mehr helfen???

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#20
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

Was heiß wollen?

Ich denke, es wurde doch alles gesagt? haben Sie denn noch eine konkrete Frage?

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Phoenix_PCB
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

oll ich ehrlich sein, und sagen was ist, wegen den geld, denn 90€ davon waren ja nicht vom verkaufen gewesen, sondern aus mein Portmonei, der türsteher hatte blos alles zusammen geschmissen, was ich in den Taschen hatte! Sind Die Türsteher dann auch beim gericht dabei, weil die türsteher mir gedroht haben, das wenn sie mich nochmal sehen, schlagen die mich zusammen, kein witz! Und die Polizeibeamten, sind doch bestimmt auch da, die mich befragt haben! Seltsamerweise haben mich die polizeibeamten einfach gehen lassen, haben kurz gefragt, wieso ich das mache, wenn ich noch nicht vorbestraft bin, haben mich div. fragen gefragt, ob ich die drogen freiwillig abgebe usw...das wars! Was könnte ich zur meiner Entlastung noch angeben??

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
thosim
Status:
Student
(2139 Beiträge, 385x hilfreich)

quote:
Was könnte ich zur meiner Entlastung noch angeben??



Sie werden Verständnis dafür haben, daß es relativ wenig Sinn macht, irgendwelche Angaben ins Blaue hinein zu machen. Entlastende Momente, die man gegenüber StA und/oder Gericht darstellen könnte, könnten sich ggf. aus den Ermittlungsergebnissen, die Sie in der Ermittlungsakte dokumentiert finden, herleiten lassen oder eben auch nicht.


:)



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#23
 Von 
Phoenix_PCB
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich verstehe nicht was sie meinen, ich bin total aufgewühlt! Sagen sie Bitte einfach, was ich am besten sagen soll!!!Wahrheit oder net!!!Also mir kommt es besser vor, wenn ich mich irgendwie raus rede!!!

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
holiday357
Status:
Praktikant
(739 Beiträge, 114x hilfreich)

Im Gegensatz zu Dir hatte die StA und das Gericht mit solchen Fällen schon häufiger zu tun, nehm ich zumidest mal an.

Da nutzt ein 'rausreden'nicht viel, das kennen die schon.
Lieber die Situation, wie sie ist, erklären.
Und nicht panisch werden, lieber nen Tee trinken und den ganzen Thread noch mal in Ruhe lesen.

Da werden mehr Fragen beantwortet als man auf den ersten Blick sieht, wenn man nervös ist! ;)

Gruß Holger

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
thosim
Status:
Student
(2139 Beiträge, 385x hilfreich)

quote:
Sagen sie Bitte einfach, was ich am besten sagen soll!!!Wahrheit oder net!!!


Im Johannesevangelium können Sie nachlesen:


quote:
Pilatus sagte zu ihm: Was ist Wahrheit?




-- Editiert von thosim am 10.05.2006 20:21:29

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

Also ganz einfach: Sagen Sie die Wahrheit und zeigen Sie Reue. Das ist immer am besten.

Ansonsten kann ich nur unterstreichen, was auch thosim schon gesagt hat. Ohne einen Blick in die Ermittlungsakten zu werfen ist es fast unmöglich, einen konkreten Hinweis bzgl der Verteidigungsstrategie zu geben.

Gruß Justice

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
Phoenix_PCB
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

ok, dann dnke ich ihnen schonmal!!

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

quote:
Im Johannesevangelium können Sie nachlesen


Ich dachte Strafverteidiger kennen nur den Hebräerbrief, wo es heißt:

Denkt an die Gefangenen, als wäret ihr mitgefangen!

:)

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
thosim
Status:
Student
(2139 Beiträge, 385x hilfreich)

quote:
Denkt an die Gefangenen, als wäret ihr mitgefangen!


*höhö*

Ein gewisse Distanz zu den Anliegen der Beschuldigten/Angeschuldigten/Angeklagten ist auf Dauer sicher vorzugswürdig!

:)






0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

Da ist natürlich was wahres dran.... ;)

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

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