Erwiesene Falschaussage Was passiert weiterhin

19. Februar 2016 Thema abonnieren
 Von 
fb430622-35
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Erwiesene Falschaussage Was passiert weiterhin

Ich war gestern bei meinem Anwalt, wie man vorherigen Fragen entnehmen kann, wurde ich zu Unrecht angezeigt. Ich soll einem Mädchen mehrfach ( ! ) ca. 6 Vorfälle an die Brust gefasst haben, im Intimbereich an Hintern und ihr das Auge blau geschlagen haben ( Foto ). Da ich einige dieser Termine widerlegen kann ( Schule, Urlaub ) ist es erwiesen, dass sie gelogen hat. Sie hat alle auf mich gehetzt, es gibt auch keine vermeintlichen Tatzeugen, obwohl alles in der Öffentlichkeit, Bus oder Stadt, passiert sein soll. Dieses Mädchen hat Probleme mit Mobbing und hat deswegen auch die Schule gewechselt ( das soll jetzt strafmildernd wirken ) , was für mich absolut keine Entschuldigung ist, jemanden völlig Unschuldigen so derart zu bezichtigen. Die Anzeige erfolgte erst viel viel später, wahrscheinlich wurde sie dann unter Druck gesetzt, sie hat ja alle auf mich gehetzt. Dank dem Anwalt konnten wir ihr das nachweisen und wenigstens die Anwaltskosten bekommt sie auferlegt. Leider meinte er, dass es nicht mehr geben wird als ein paar Sozialstunden. Ich trug Schuldgefühle ( wurde schon öfters so bezichtigt, dies passiere doch nicht versehentlich... Habe ich vielleicht doch .. )und habe psychische Belastungen davon getragen. Ich wurde in der Schule von allen Mitschülern angeschrien, warum ich dieses Mädchen betatscht hätte in der Stadt . Also Rufmord. Kann ich auch noch Schmerzensgeldansprüche geltend machen ( leider ist sie jugendlich und bekommt wohl deswegen auch so wenig Strafe ). Ich trug einen so großen Schaden davon und sie kriegt vielleicht 30-40 Sozialstunden ? Zumal ich schon deswegen mit Kopfschmerzen in die Schule gekommen bin und keine Lust mehr deswegen hatte weil ALLE mich als Mädchenschläger dahin stellten. Ich verlange, dass das öffentlich gemacht wird, geht das ?

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Nun mal langsam:

Was ist denn mit dem Strafverfahren gegen Dich passiert? Ist das bereits offiziell eingestellt worden?

Und ist gegen das Mädchen bereits ein Verfahren wegen falscher Verdächtigung eröffnet worden, seitens der Staatsanwaltschaft?

Ansonten ist das was Dein Anwalt erzählt, näml. bestenfalls "Zukunftsmusik"

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
fb430622-35
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Es wird wohl gegen mich eingestellt werden weil ich nachweislich in der Schule war, als ich ihr in der Stadt das Auge blau geschlagen haben soll. Sie ist nach der Anzeige wieder zur Polizei gerannt, dass ich sie an die Brüste gefasst haben soll da war ich nachweislich in der Karibik. Sie hat bei allen vermeintlichen Vorfällen nicht einen einzigen Tatzeugen, in der Öffentlichkeit ?? Hallo wenn die da rumschreit ? Ich betatsch sie in der Stadt und dann sieht das nicht ein einziger gleich 6 mal. Darum sagte er dass es damit bewiesen wird und er das einreichen wird. Offiziell noch nicht.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Rechtschreibung
Status:
Lehrling
(1107 Beiträge, 1207x hilfreich)


Ich teile Ihre große Skepsis daran, dass hier noch eine Verurteilung droht. Die Einstellung erscheint vor diesen Hintergründen natürlich sehr wahrscheinlich. Dennoch würde ich diese abwarten, bevor ich mich hier in Spekulationen verliere. Vor allem aber würde ich abwarten wollen, ob und mit welchem Ausgang dann jeweils ein Verfahren wegen falscher Verdächtigung (oder Verleumdung) gegen das Mädchen und den Freund eingeleitet wird. Je nach Ausgang dieser Verfahren sieht die Faktenlage dann deutlich rosiger für Sie aus.

Tatsächlich ist hier nicht damit zu rechnen, dass die beiden die nächsten Jahre in den Knast gehen werden. Hier wird Jugendstrafrecht angwendet, dass insgesamt eher milde ist, vorwiegend erzieherischen Gründen (da haben die Eltern ja offensichtlich versagt) dienen soll und zum Ziel hat, dass dm Mädchen etwas Rechtstreue beigebracht wird und sich sowas nicht wiederholt. Sie haben da ganz einfach nicht viel mitzureden, zumal auch dem Jugendrichter selber die Hände da weitgehend gebunden sein werden. Was genau im Ergebnis zu erwarten wäre, kann man nicht vorhersagen, ohne deren Nachtatverhalten (Reue?), der ihre persönlichen Umstände (weniger prickelndes Elternhaus?), das eigentliche Motiv (Aufmerksamkeit, Schädigung?) zu kennen oder zu wissen, wer von den beiden diese tolle Idee zuerst hatte. Alle diese Apsekte würden/könnten da mit einfließen, ebenso aber die Schwere der Folgen für Sie oder das Ausmaß dieser Tat.
Meiner Meinung nach tun Sie sich keinen Gefallen, wenn Sie sich bereits jetzt über die (noch nicht feststehende, vermutlich aber tatsächlich nicht schrecklich hohe) Strafe beschweren.

Wie man dann die Anwaltskosten einfordert, wird der Anwalt ja wissen und dieses Ergebnis hat ber ja auch schon vollmundig prophezeit. Ist meines Erachtens aber nicht Ihr Problem, weil den Anwalt wohl sowieso die Eltern zahlen. Gegebenenfalls ist hier noch eine Entschädigung für immaterielle Schäden drin, womit man in Deutschland aber auch eher sparsam umgeht.

Jedenfalls bin ich der Meinung, dass Sie den weiteren Verlauf des Verfahrens in Ruhe abwarten und alles die Eltern und den Anwalt klären lassen wollten.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
fb430622-35
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Also. Das Verfahren gegen mich wurde nach §170 Abs. 2 stpo eingestellt ( warum nicht wegen erwiesener Unschuld ) und nichts, meine Eltern haben unsere Anwaltskosten gezahlt ( 280 € ).

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16474 Beiträge, 9287x hilfreich)

Ist denn jetzt schon dass hier passiert:

Zitat:
Und ist gegen das Mädchen bereits ein Verfahren wegen falscher Verdächtigung eröffnet worden, seitens der Staatsanwaltschaft?

Wenn nein: Entsprechend Anzeige wegen falscher Verdächtigung stellen.

Zitat:
und wenigstens die Anwaltskosten bekommt sie auferlegt.

Das ist ja offensichtlich nicht der Fall.
Also: Das Mädchen schriftlich zur Begleichung der Anwaltskosten auffordern. (an die Adresse der Eltern, als Einschreiben)

Zitat:
Kann ich auch noch Schmerzensgeldansprüche geltend machen

Ja. Dafür müssten Sie das hier "Zumal ich schon deswegen mit Kopfschmerzen in die Schule gekommen bin und keine Lust mehr deswegen hatte weil ALLE mich als Mädchenschläger dahin stellten." aber noch substantiieren.

Ansonsten verweise ich auf Antwort #5 und #6 in diesem Beitragsbaum:
http://www.123recht.net/Anzeige-Nachstellung-und-einfache-vorsaetzliche-Koerperverletzung-__f497026.html



-- Editiert von drkabo am 25.03.2017 09:53

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Zitat:
warum nicht wegen erwiesener Unschuld


Weil solch eine Einstellungsform nicht existiert

0x Hilfreiche Antwort



Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.016 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen